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AK: Kinderbetreuungsgeld mit zwischenstaatlichen Tücken

Zwischenstaatliche Klärungen über die Zuständigkeit von Kinderbetreuungsgeld dürfen nicht zu Lasten der Eltern gehen

In den vergangenen Tagen hat ein Kinderbetreuungsgeld-Fall für mediales Aufsehen gesorgt: Eine junge Österreicherin, die in Wien lebt und ein Kind mit einem Slowenen hat, bekommt kein Kinderbetreuungsgeld, hat für sich und das Kind keine Sozialversicherung und durchlebt eine bürokratische Odyssee. "Das Kinderbetreuungsgeld hat Tücken", sagt Ingrid Moritz, Leiterin der Abteilung Frauen und Familie der AK Wien. "Es sollen nicht die Eltern und die Kinder darunter leiden, wenn sich zwei Staaten über die Zahlungszuständigkeiten beim Kinderbetreuungsgeld streiten." Daher fordert die AK, dass das Kinderbetreuungsgeld, das ja die Existenz des betreuenden Elternteils sichern soll, bei zwischenstaatlichen Abklärungen ohne Wartefrist ausbezahlt wird und Elternteil und Kind sozialversichert sind.

Innerhalb der Europäischen Union wird zunehmend Realität, dass Paare in verschiedenen EU-Staaten wohnen und arbeiten. Für diese ArbeitnehmerInnen und deren Angehörige kommt vorrangig das Kinderbetreuungsgeld und die Familienbeihilfe des Beschäftigungsstaates zur Anwendung. Sind die Elternteile in zwei verschiedenen Mitgliedsstaaten erwerbstätig, ist jener Beschäftigungsstaat für die Zahlung zuständig, in dem das Kind mit dem Elternteil lebt. Der Staat, der die höhere Leistung vorsieht, muss die Differenz auf sein Leistungsniveau zahlen. "Aus der Beratungspraxis wissen wir, dass zwischenstaatliche Sachverhalte in Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeld sehr komplex sein können und es bis zur Auszahlung einer Leistung zu erheblichen Verzögerungen kommen kann", sagt Ingrid Moritz.

Noch viel komplizierter werden diese Sachlagen, wenn die Mutter zum Vater, der in einem anderen Mitgliedsstaat lebt und arbeitet, keinerlei Beziehung oder Kontakt hat. Denn auch hier müssen die Familienleistungen zwischen den Staaten koordiniert werden. "Das heißt, dass die Gebietskrankenkasse das Kinderbetreuungsgeld an eine Alleinerzieherin nicht auszahlt, wenn sich der andere Elternteil in einem anderen Mitgliedsstaat befindet", sagt Ingrid Moritz.
Zuerst wird nämlich geprüft, welcher Staat überhaupt vorrangig zahlungszuständig ist. Danach kann erst ermittelt werden, wie hoch die Zahlung ausfällt, wenn auch der andere Staat einen Teil davon zahlen muss. Es kann auch vorkommen, dass sich die Träger beider Mitgliedsstaaten als unzuständig erachten. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Vater im anderen Mitgliedsstaat den Arbeitsplatz gewechselt hat oder arbeitslos wurde oder die erforderlichen Anträge auf die dortige Leistung einfach nicht stellt. Diese Informationen muss oft die Mutter erbringen. Vorschläge, dass die Mutter den Antrag im anderen Mitgliedsstaat selbst stellen könne, sind nicht praxistauglich.

"Nicht zumutbar ist jedenfalls die derzeitige Praxis, dass bis zu einer Klärung der Zuständigkeiten die Frauen überhaupt kein Kinderbetreuungsgeld erhalten und sie sowie das kürzlich geborene Kind während dieser Wartezeit auch nicht sozialversichert sind", sagt Ingrid Moritz, Leiterin der Abteilung Frauen und Familie der AK Wien.

Die AK fordert daher, dass das Kinderbetreuungsgeld bei zwischenstaatlichen Sachverhalten ohne Wartefrist ausbezahlt wird und die Sozialversicherung für Elternteil und Kind sichergestellt wird. Die Träger der zuständigen Staaten sollen ihre Zuständigkeiten bilateral klären, aber die Eltern sollen nicht mehr warten müssen, bis der Sachverhalt geklärt ist", sagt Ingrid Moritz.

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younion-Meidlinger: „Drei Tage, drei Erfolge“

 

Innerhalb von nur drei Tagen konnte younion _ Die Daseinsgewerkschaft drei Erfolge feiern.

Mit unserer Kampagne "Herz braucht mehr" für Niederösterreichs KinderbetreuerInnen haben wir bereits 10.000 Unterschriften gesammelt! younion-Vorsitzender Christian Meidlinger: „KinderbetreuerInnen müssen für ihren täglichen Einsatz mehr bekommen. Wir haben vier konkrete Forderungen, die noch weiterhin mit einer Online-Unterschrift unterstützt werden können. Dabei geht es neben einer verbesserten Ausbildung auch um Weiterbildungsmöglichkeiten, einem klaren Berufsbild und um eine Bezahlung, die den Anforderungen gerecht wird.“

Ein großer Verhandlungserfolg ist die Einigung rund um den Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV). Eine Privatisierung ist endgültig vom Tisch, die rund 30.000 MitarbeiterInnen bleiben Gemeindebedienstete, mit allen Rechten und Pflichten. Christian Meidlinger: „Viele KollegInnen waren verunsichert, jetzt können sie endlich aufatmen. Mit der Umwandlung des KAV in eine Anstalt des öffentlichen Rechts kann nun auch intensiv an notwendigen Verbesserungen gearbeitet werden.“

Noch eine Einigung mit der Stadt Wien bringt große Veränderungen: die Besoldungs- und Dienstrechtreform. Dabei wurde sicherstellt, dass sich für bestehendes Personal nichts ändert. Neueintretende erwartet ab 2018 ein höheres Einstiegsgehalt und ein modernes Dienstrecht. Christian Meidlinger: „Die Reform ist ein starkes Signal einer funktionierenden Sozialpartnerschaft. Wir konnten Lösungen finden, die für alle vertretbar sind. Die Besoldungsreform bringt auch einen Mindestlohn von 1.670 Euro brutto. Ein wertvoller Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit!

Meidlinger abschließend: „Ich bedanke mich bei allen, die diese Erfolge ermöglicht haben. Unser Zusammenhalt macht uns stark!“

 

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U-Bahn Stars oder Bettelmusikanten?

Die Sektion Musik der younion _ Die Daseinsgewerkschaft begrüßt die Öffnung der Wiener U-Bahnstationen für Musikdarbietungen, eine Öffnung, die es in anderen Metropolen der Welt schon lange gibt. „Eine gute Idee, und längst fällig“, erklärt Peter Paul Skrepek, Musiker und Interessenvertreter, „aber die Wiener Rahmenbedingungen sind unzumutbar!“

Von Anfang an stellte Stadträtin Ulli Sima klar, dass nur die Besten auftreten dürften. Sie kündigte ein obligatorisches Casting mit Teilnahmegebühr an.
Sowohl für das Casting als auch für die späteren Aufführungen sollen keine Gagen bezahlt werden. Dafür verlangen die Wiener Linien zeitlich und örtlich unbeschränkt sämtliche Rechte an den Darbietungen für Weiterverwertungen; also nicht nur im Zuge einer Werbekampagne. Sie dürfen diese Rechte auch an Dritte weitergeben, während die Musikerinnen und Musiker die Wiener Linien schad- und klaglos halten müssen. Kurzum: die Musikschaffenden sind für alles verantwortlich, erhalten dafür jedoch kein fixes Entgelt.

„Als Gewerkschaft treten wir für faire Entlohnung ein“, sagt Vorsitzender der Sektion Musik Peter Paul Skrepek. „Doch unser Ansprechpartner ist dazu keinesfalls bereit. Vielmehr verweist er auf die Praxis in Paris oder New York. Ein Vergleich, der ihn selbst der Unstatthaftigkeit bezichtigt, denn dort ist von einer verpflichtenden Gratis-Rechteabtretung keine Rede.“ Das Angebot der Wiener Linien, den ersten zehn Ensembles „die Möglichkeit zu geben, beim U1-Eröffnungsfest zu spielen“, ist nur der Versuch einer Kompensation. Außerdem ist die U1-Eröffnung am 2. September ein einmaliges Ereignis, was zur Förderung der Bekanntheit erfahrungsgemäß unzureichend ist.

„Undurchsichtig bleibt die Abwicklung der Aktion über einen „Verein für Straßenkunst“. Wird hier eine Verwaltung finanziert, während die Künstler mit nichts abgespeist werden?“, so Skrepek abschließend.

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KAV-Einigung ist eine gute Nachricht für Beschäftigte

Eine mögliche Privatisierung ist nun endgültig vom Tisch! Der KAV wird neu organisiert und in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt. So bleiben alle Beschäftigten im Gemeindedienst!

Damit ist eine zentrale Forderung der younion-FSG umgesetzt! Denn eine Ausgliederung hätte massive Nachteile bringen können!

Es konnte außerdem erreicht werden, dass alle Vereinbarungen mit Personalvertretung und Gewerkschaft bestehen bleiben und durch die Umwandlung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts nicht berührt werden.

Auch die künftige Mitsprache der Beschäftigten wurde abgesichert! So erhalten PersonalvertreterInnen und BetriebsrätInnen Sitze im neuen Aufsichtsrat.

Auch die Finanzierung des KAV wurde auf eine tragende Säule gestellt. Der KAV erhält Finanzhoheit durch eine mindestens fünfjährige Zuschussvereinbarung.

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TTIP auf Japanisch – Wo bleibt die Transparenz?

Das heutige Treffen zwischen EU-Kommissionspräsident, EU-Ratspräsident und dem japanischen Premierminister zum feierlichen Austausch über JEFTA, dem Freihandelsabkommen zwischen Japan und der EU, lassen bei younion _ Die Daseinsgewerkschaft die Alarmglocken schrillen.

„Die aktuell durchgesickerten JEFTA-Dokumente machen eines sehr deutlich: die Kommission und somit Cecilia Malmström als Handelskommissarin der EU haben nichts aus der Diskussion rund um TTIP und CETA gelernt. JEFTA soll Ende des Jahres beschlossen werden, doch noch gibt es kein einziges offiziell zugängliches Dokument über diesen Vertrag, geschweige denn, das Verhandlungsmandat. Darüber hinaus fehlen auch in diesem Abkommen bindende Abmachungen zu Vorsorgeprinzip, Arbeitsrecht, Umwelt, Konsumentenschutz und nachhaltiger Entwicklung“, warnt Thomas Kattnig, Mitglied des Bundespräsidiums der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

Besonders problematisch ist die Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens. Das EU-Mandat verlangt beiderseitigen Marktzugang und das Aufheben von „Handelshemmnissen“ vor allem im Bereich Eisenbahn, Stadtbahn und Stadtverkehr. „Diese Forderungen der EU bestätigen unsere Sorge, dass die Leistungen der Daseinsvorsorge durch diese Abkommen immens gefährdet werden“, erklärt Kattnig.

Die Dokumente zeigen, dass vor allem Japan an einem Schiedsverfahren interessiert ist, das dem ISDS entspricht und somit noch hinter die Bestimmungen von CETA zurückfällt. „Es wird deutlich, dass ein Abkommen mit Europas zweitgrößten asiatischen Handelspartner für die EU Kommission unheimlich prestigeträchtig ist, allerdings keine Rücksicht auf die in der bisher geführten Handelsdebatte deutlich gewordenen Anliegen der Bevölkerung genommen wird. So hat Japan nur sechs von acht IAO Kernarbeitsnormen ratifiziert. Erschwerend kommt hinzu, dass es im JEFTA Abkommen keinen Sanktionsmechanismus für Verstöße und Verletzungen von ArbeitnehmerInnenrechten oder KonsumentInnenschutz gibt - dem gesamten Nachhaltigkeitskapitel fehlt es an konkreter Verbindlichkeit“, führt Kattnig weiter aus.

Besonderen Handlungsbedarf sieht Kattnig bei der Sondergerichtsbarkeit: „Nicht nur wir, auch der Nationalrat hat sich gegen die Sonderschiedsgerichtsbarkeit ISDS ausgesprochen. Daher ist ÖVP-Wirtschaftsminister Mahrer gefordert, im EU-Rat klar Position zu beziehen“.

Thomas Kattnig abschließend: „JEFTA ist TTIP auf Japanisch. Das können wir nicht hinnehmen und fordern jene Transparenz, die von Kommissarin Malmström ständig versprochen wird, aber bis heute fehlt. Transparenter und fairer Handel sieht jedenfalls anders aus. Der Schutz der Leistungen der Daseinsvorsorge und der ArbeitnehmerInnnerechte ist nicht verhandelbar. Ohne diese Gewährleistung darf ein solches Abkommen nicht still und heimlich beschlossen werden.“

 

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Kaske: Einigung Mindestlohn ist ein großer Erfolg

Arbeitszeit bleibt weiter Thema

"Die Einigung beim Thema Mindestlohn ist ein echter Meilenstein für viele Beschäftigte", sagt AK Präsident Rudi Kaske. Für das Thema Arbeitszeit brauche es noch mehr Zeit bei den Verhandlungen. "Wir suchen nach einer Win-Win-Situation für Beschäftigte und Unternehmen. Eine Lösung, die für beide Seiten gut ist, die für ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber eine Verbesserung bringt. So eine Lösung kann es geben, und dafür lohnt es sich, sich mehr Zeit zu nehmen." Kaske bedankte sich auch für das konstruktive Gesprächsklima bei den anderen Präsidenten.

"Die Sozialpartnerschaft steht für tragfähige Lösungen", sagt AK Präsident Rudi Kaske. Das Thema Arbeitszeit ist nicht nur komplex, sondern hat auch massive Auswirkungen auf die ArbeitnehmerInnen und die Unternehmen. "Zu dieser unserer Verantwortung stehen wir, denn Gerechtigkeit und Fairness in der Arbeitswelt müssen sein", so Kaske. "Die Qualität einer Vereinbarung zählt mehr als die Einhaltung eines Termins", sagt Kaske.

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Pflegeregress: Länder pochen auf vollen Kostenersatz

„Kein freundlicher Akt“

Mit den Stimmen aller Fraktionen außer NEOS hat die Regierung am Donnerstag die Abschaffung des Pflegeregresses durch den Nationalrat gebracht. Mit 1. Jänner 2018 können die Bundesländer künftig nicht mehr auf das Vermögen von Pflegeheimbewohnern zugreifen. Bereits am Tag der Abstimmung wurden in den Ländern Forderungen laut, der Bund solle die wegfallenden Einnahmen „voll ersetzen“.

„Die Länder müssen und werden darauf drängen, dass sämtliche Ausfälle ersetzt werden“, sagte Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), der ab Freitag den Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz übernimmt. Wer anschaffe, der müsse auch zahlen, richtete Wallner seinen Appell an den Bund. Die bundesweiten Gesamtkosten schätzte Wallner weit höher als die im Nationalrat kolportierte Summe von 100 Millionen Euro. Er geht eher vom doppelten Betrag aus, wobei darin die Folgekosten noch gar nicht eingerechnet seien.

Per Verfassungsgesetz direkt in die Kompetenzen der Länder einzugreifen ist laut Wallner ein „etwas seltsamer Vorgang“ und „kein freundlicher Akt“ mehr dazu in vorarlberg.ORF.at. Kritische Stimmen kamen auch aus Salzburg, für das Land ist die vom Bund angebotene Ersatzfinanzierung nicht ausreichend - mehr dazu in salzburg.ORF.at.

Maßnahmen gegen E-Card-Missbrauch

Die Ausfälle will der Bund durch zwei konkrete Maßnahmen kompensieren. Am Donnerstag wurde die Einführung eines Fotos auf der E-Card beschlossen, um Missbrauch zu unterbinden. Zudem erhofft man sich Eisnparungen dadurch, dass Pflegeheime künftig Arzneimittel direkt einkaufen können. Was den Medikamentenkauf angeht, ist aber noch kein Beschluss erfolgt. Hier sollen bis Jahresende entsprechende Regeln ausgearbeitet werden.

Ob das Unterbinden des E-Card-Missbrauchs tatsächlich Einsparungen bringt, ist unter Experten umstritten. Ab 2019 werden jedenfalls nur noch E-Cards mit Foto neu ausgegeben. Bis 2023 hat dann der Austausch abgeschlossen zu sein. In den Erläuterungen zum Gesetz wird dazu klargestellt, dass die Fotos unter Wahrung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte aus behördlichen Beständen übernommen werden sollen, soweit das automationsunterstützt und damit mit geringem Verwaltungsaufwand möglich ist. Andernfalls ist das Foto vom Karteninhaber beizubringen.

Hauptverbandschef Alexander Biach ist mit der vereinbarten Regelung für ein verpflichtendes Foto auf der E-Card im Gegenzug zur Abschaffung des Pflegeregresses zufrieden. Er finde sich in dem Vorschlag der Regierungsparteien wieder, sagte Biach im Gespräch mit der APA. Wichtig sei ihm, dass es für Versicherte und Sozialversicherung kostengünstig und technisch leicht realisierbar sei.

Lob und Kritik

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) verwies darauf, dass die Abschaffung auf den „Plan A“ von Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) zurückgehe. Damit werde die 100-prozentige Erbschaftssteuer in diesem Bereich der Vergangenheit angehören. ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger hatte sich bereits vor der Abstimmung darüber angetan gezeigt, dass eine schnelle und unbürokratische Regelung zur Abschaffung des Pflegeregresses gefunden worden sei.

Freude über die Abschaffung herrschte bei der FPÖ. Ihre Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein erinnerte daran, dass die Freiheitlichen seit über zehn Jahren ein Foto auf der E-Card forderten. Auch beim Pflegeregress sei man jahrelang bei der Abschaffung drangeblieben. Ebenso erfreut über den Fall des Regresses zeigten sich Grüne und Team Stronach.

Kritik kam von NEOS. Es bezweifelt, dass die vereinbarten Maßnahmen die Kosten kompensieren können, verlangt (ebenso wie die Grünen) eine generelle Pflegereform und verweigerte der Vorlage die Zustimmung, auch wenn es den Regress in der gegenwärtigen Form ablehnt. Euphorisch reagierten die Seniorenorganisationen auf die Abschaffung des Pflegeregresses. „Österreich ist pflegeregressfrei“, sagte der Präsident des SPÖ-Pensionistenverbands, Karl Blecha. „Höchst erfreut“ zeigte sich die Präsidentin des ÖVP-Seniorenbundes, Ingrid Korosec.

Verbesserung bei Kindern mit Behinderung

Von der Koalition umgesetzt wurde auch ein langjähriges Anliegen der Feuerwehren. Mitarbeitern der Freiwilligen Feuerwehren wird wegen ihrer besonderen Gefährdung eine Gratisimpfung für Hepatitis A und Hepatitis B zugestanden. Schließlich gibt es noch Verbesserungen für Angehörige, die Kinder mit Behinderungen pflegen. Die Möglichkeit, sich nachträglich beitragsfrei selbst versichern zu lassen, wird ausgeweitet.

Schließlich wurde auch noch klargestellt, dass bei neuen Selbstständigen, bestimmten Betreibern freier Gewerbe und Ausübenden bäuerlicher Nebentätigkeiten bereits bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit geprüft werden soll, ob eine Pflichtversicherung nach dem ASVG oder nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz bzw. dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz vorliegt. Bereits Erwerbstätige können ihre Versicherungszuordnung überprüfen lassen. An das Ergebnis sind sowohl der Versicherungsträger als auch das Finanzamt gebunden.

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Doskozil: Entscheidung zu Eurofightern noch im Juli

Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil wird Anfang Juli bekanntgeben, ob in Zukunft noch Eurofighter in Österreich fliegen sollen oder nicht. Die Entscheidung werde unabhängig von einem etwaigen Gerichtsverfahren nach der Strafanzeige der Republik getroffen, sagte Doskozil gestern in der ORF-„Pressestunde“. Ziel der Anzeige sei eine Vertragsauflösung.

Doskozil will im Juli bekanntgeben, wie es mit den Eurofightern weitergehen soll.

Auch zum Thema Migration nahm Doskozil ausführlich Stellung: Man sollte die Lehren aus der Flüchtlingssituation 2015 ziehen, „wo Europa nicht Herr der Lage war, und so etwas darf grundsätzlich nicht mehr passieren“, betonte Doskozil zur Debatte über die Mittelmeer-Route. Man habe das auch in Brüssel deponiert, es brauche effektiven Außengrenzschutz, Verfahrenszentren für Asylwerber außerhalb der EU und Rückführungsabkommen. Da sei auf europäischer Ebene noch einiges zu diskutieren.

„Schließung nicht von heute auf morgen“

ÖVP-Außenminister Sebastian Kurz betont im Disput mit Kanzler Kern um seine Forderung nach Schließung der Mittelmeer-Route stets, auf einer Linie mit dem Verteidigungsminister zu sein. Doskozil nahm zwar nicht Kerns Formulierung „Vollholler“ in den Mund, fühlt sich dem ÖVP-Chef aber trotzdem nicht näher als seinem eigenen Parteivorsitzenden: „Nein, überhaupt nicht“, meinte er auf eine entsprechende Frage, er sei im Gegenteil in dieser Frage „eng abgestimmt“ mit Kern, betonte Doskozil.

Die Situation an der Mittelmeer-Route sei anders als auf dem Westbalkan, eine Schließung werde „nicht von heute auf morgen gehen“.

Die Mittelmeer-Route sei anders als jene am Balkan, so der Minister. Eine Schließung dauere länger.

Die geforderten Verfahrenszentren strebe er nicht in instabilen Ländern wie Libyen an, erklärte Doskozil, sondern in stabilen Staaten wie dem Niger. Dort müsse dann ein ordentliches Asylverfahren abgewickelt werden, dann gäbe es eine legale Migration nach Europa - das setze aber voraus, dass es keine illegale Migration geben dürfe. Das alles werde Geld kosten, erklärte der Minister.

Kritik an Doskozil

Die FPÖ warf als Reaktion Doskozil vor zu versuchen, die Bevölkerung zu täuschen. Die geforderten „Verfahrenszentren“ würden die Migration keinesfalls stoppen, im Ergebnis würden nur aus illegal Migrierenden legal Migrierende, kritisierte der blaue Vizeklubchef Walter Rosenkranz.

Der NEOS-Vertreter im Eurofighter-Untersuchungsausschuss, Michael Bernhard, betonte wiederum in Zusammenhang mit den umstrittenen Jets, „wenn Doskozil sich als Aufklärer und Beschützer der Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen präsentiert, muss er konsequent auch vor der eigenen Tür kehren“.

Die SPÖ müsse sich für ein Wiedereinsetzen des U-Ausschusses nach der Neuwahl einsetzen und dürfe nicht weiter Politikern die Stange halten, „die der Republik geschadet haben“, forderte Bernhard den Rücktritt des früheren roten Ministers und nunmehrigen Landesrats Norbert Darabos.

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Kommunen holen sich ihre Dienstleistungen zurück

Tag der Öffentlichen Dienste: Neue Studie zur Rekommunalisierung zeigt klaren Trend

„Seit Jahren zeigen wir die Vorteile der öffentlichen Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge auf und fordern die Rückkehr von Kernkompetenzen der Daseinsvorsorge von privaten Unternehmen zu den Kommunen. Eine heute veröffentlichte Studie bestätigt, wie richtig diese Forderung ist. Der Trend zur Rekommunalisierung hat weltweit voll eingesetzt“, sagte Thomas Kattnig, Mitglied des Bundespräsidiums der younion _ Die Daseinsgewerkschaft heute, Freitag, zum Tag der öffentlichen Dienste.

„Es gibt viele Beispiele, in denen die Rekommunalisierung dem Steuerzahler viel gebracht hat. Angefangen von der Wasserversorgung in Berlin über die städtische Gebäudereinigung in Wilhelmshaven bis zur Kinderbetreuung im niederösterreichischen Laabental“, erklärt einer der Co-Autoren der Studie Laurentius Terzic von der Technischen Universität Wien.

„Eine große Gefahr von Privatisierungen ist der Verlust von Einfluss auf die Qualität einer Dienstleistung und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, von Kompetenz und Knowhow. So kommt eine Privatisierung oder Öffentlich-Private-Partnerschaft letztendlich teurer. Besser, die Daseinsvorsorge bleibt gleich dort, wo sie hingehört: bei den öffentlichen Erbringern. Wir brauchen daher in der EU entsprechende Rahmenbedingungen um öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Soziales durch eine goldene Investitionsregel zu ermöglichen“, schloss Thomas Kattnig.

Das TNI (Transnational Institute) veröffentlicht die Studie heute ab 12 Uhr auf Englisch, Französisch und Spanisch im Internet (https://www.tni.org/en). Co-Autor Laurentius Terzic präsentiert Teile davon auf Deutsch in seinem Blogbeitrag (http://www.arbeit-wirtschaft.at)

 

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Kaske weiter gegen „generellen 12-Stunden-Tag“

Die Verhandlungen der Sozialpartner über einen Mindestlohn von 1.500 Euro und eine Flexibilisierung der Arbeitszeit laufen zäh. Bis Ende Juni hatte die Bundesregierung dazu eine Einigung verlangt. Inzwischen sei man einander beim Mindestlohn näher, aber bei den Gesprächen über flexiblere Arbeitszeiten sei man weit auseinander, sagte Arbeiterkammer-Präsident Rudolf Kaske heute im Ö1-Morgenjournal.

Kaske äußerte sich nicht über die Chancen auf eine Einigung. Aus seiner Sicht müsse es eine „Win-Win-Situation“ geben, bei der „sowohl Arbeitnehmer profitieren als auch auf der anderen Seite die Arbeitgeber zufriedengestellt werden können“, sagte er. Aber „ein genereller Zwölfstundentag kommt für uns nicht infrage“.

„Haben nichts zu verschenken“

Die Vertreter der Arbeitnehmer wünschten sich im Gegenzug zu mehr Flexibilität „Zeitsouveränität, Arbeitszeitverkürzung, sechste Urlaubswoche“, aber dazu sei „das Signal der Arbeitgeber derzeit auf Rot“. Ohne Entgegenkommen „müssen wir uns das sehr genau anschauen“. Wenn die Industriellenvereinigung sage, dass es nichts zu verteilen gebe, „dann halte ich dem gegenüber, wir haben nichts zu verschenken“.

Jedenfalls werden die Sozialpartnerpräsidenten morgen weiterverhandeln. Immerhin sei man bei einer Grundsatzvereinbarung zum Mindestlohn „relativ gut unterwegs“. Aber die Erhöhung des Mindestlohns auf 1.500 Euro brutto betreffe zwölf Prozent aller Arbeitnehmer, während die Flexibilisierung „bis zu hundert Prozent der Arbeitnehmer betrifft“.

Votum über Pflichtmitgliedschaft möglich

Die Arbeiterkammer werde zudem „in den nächsten Wochen beraten“, ob eine verbindliche Abstimmung der Kammermitglieder über die Pflichtmitgliedschaft „notwendig ist“, sagte Kaske. „Wir werden dann eine Entscheidung treffen.“

Aus seiner Sicht entspricht die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft „Wunschträumen von Neoliberalen und Rechtspopulisten“. In Wirklichkeit stünden die Mitglieder zur Kammer. „Auch was den Mitgliedsbeitrag betrifft, sehen das vier von fünf Mitgliedern als positiv.“

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