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Bundesrat: SPÖ hat nun Veto bei Verfassungsgesetzen

Mit dem Erreichen eines 21. Mandats im Bundesrat nach den Kärntner Landtagswahl hat die SPÖ nicht nur mit der ÖVP gleichgezogen, sie hat auch die wichtige Hürde eines Drittels der insgesamt 61 Mandate genommen. Damit verbunden sind Vetorechte bei bestimmten Verfassungsgesetzen.

Konkret wenn Länderkompetenzen eingeschränkt werden, verfügt die SPÖ damit alleine über die Möglichkeit, in der Länderkammer ein absolutes (nicht nur aufschiebendes) Veto gegen Verfassungsgesetze und Bestimmungen sowie auch Staatsverträge einzulegen, wie die Partei heute in einer Aussendung betonte. Diese brauchen nämlich nicht nur im Nationalrat, sondern auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit.

Gesetze können per Drittelbeschwerde angefochten werden

Zusätzlich hat die sozialdemokratische Bundesratsfraktion im Alleingang die Möglichkeit, Gesetze per Drittelbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzufechten. Weiters können die roten Bundesräte Gesetzesanträge an den Nationalrat stellen, die dann (wenn auch wegen der Mehrheit von ÖVP und FPÖ aussichtslos) den gesamten Gesetzgebungsprozess durchlaufen.

In der Aussendung der steirischen Bundesräte Elisabeth Grossmann, Hubert Koller und Martin Weber wurde betont, das man diese Rechte „aktiv und mit Bedacht“ nutzen wolle, zumal die SPÖ-Nationalratsfraktion keine vergleichbaren Möglichkeiten hat. Sollte sich NEOS, wie in Aussicht gestellt, in der einen oder anderen Angelegenheit als Mehrheitsbeschaffer hergeben, könnten diese neuen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat besonders bedeutsam werden, hieß es.

Man wolle allerdings nicht einfach „etwas verhindern, weil wir es verhindern können“, betonte Inge Posch-Gruska, Fraktionsvorsitzende der SPÖ-Bundesräte auf APA-Anfrage: „Wir würden es nur dann machen, wenn es wirklich notwendig ist.“ Denkbar wäre das etwa, wenn die Länder im Sozialbereich, beispielsweise bei der Kinderbetreuung, allein gelassen würden.

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Kein Familienbonus bei Mindestsicherung

Der von ÖVP und FPÖ geplante Familienbonus sieht zwar einen Mindestbetrag für Alleinerzieherinnen vor. Sollten diese ganzjährig Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Mindestsicherung beziehen, werden die 250 Euro pro Kind und Jahr aber nicht ausgezahlt. Das sieht der Gesetzesentwurf des Finanzministeriums vor. Dort ist auch im Detail geregelt, wie der Bonus zwischen berufstätigen Eltern geteilt wird.

Der „Familienbonus Plus“ soll ab 2019 eine Steuergutschrift von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bringen bzw. 500 Euro ab dem 18. Geburtstag - vorausgesetzt, es besteht Anspruch auf Familienbeihilfe und die Eltern haben ein entsprechendes Einkommen. Die Gutschrift wird direkt von der Lohnsteuer abgezogen. Wer weniger Lohnsteuer bezahlt, erhält vom Familienbonus weniger bis gar nichts. Für Alleinerzieherinnen und Alleinverdiener sind zumindest 250 Euro pro Kind und Jahr vorgesehen („Kindermehrbetrag“).

Für einen Elternteil oder geteilt

Diese Mindestsumme soll allerdings nicht an Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher fließen, die ganzjährig Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung oder Grundversorgung beziehen. „Durch den Kindermehrbetrag sollen nur jene Eltern mit Kindern entlastet werden, die berufstätig sind“, heißt es dazu in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf.

Der Entwurf regelt auch im Detail, wie sich Eltern den Familienbonus aufteilen können. Grundsätzlich gilt, dass entweder ein Elternteil die gesamte Steuergutschrift erhält oder dass sie 50:50 auf beide aufgeteilt wird. Ein anderes Verhältnis ist nicht vorgesehen. Allerdings kann die Aufteilung bei mehreren Kindern für jedes Kind extra festgelegt werden. Die Kosten des Gesetzes werden im Entwurf mit 750 Mio. Euro für 2019 und 1,19 Mrd. Euro ab 2020 beziffert.

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AK und ÖGB starten Großbefragung

Die Arbeiterkammer (AK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) starten gemeinsam die „größte Kontaktoffensive der ArbeitnehmerInnen in den letzten Jahrzehnten“. Münden soll die Befragung in ein von den Arbeitnehmern legitimiertes Aktionsprogramm, wie AK-Präsident Rudolf Kaske in einer Pressekonferenz sagte.

Laufen wird die Kampagne unter dem Titel „Wie soll Arbeit?“ Gefragt wird etwa, ob der 12-Stunden-Tag oder die 60 Stunden-Woche auch künftig die Ausnahme bleiben und sämtliche Zuschläge erhalten bleiben sollen, ob die gleiche Entlohnung von Frau und Mann in ganz Österreich durchgesetzt werden soll oder ob eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters „abgewehrt“ werden soll. Enthalten ist auch ein Serviceteil, in dem die AK fragt, welche Leistungen der Kammer den Mitgliedern besonders wichtig sind.

Dass nicht eruiert wird, ob den ArbeitnehmerInnen die Höhe der AK-Umlage (0,5 Prozent) recht ist, verteidigte Kaske damit, dass man erst jüngst eine repräsentative Umfrage unter 5.000 Personen durchgeführt hatte und keine der befragten Gruppen dabei gemeint habe, dass der Beitrag nicht passe. Diese Frage hat insofern Relevanz, als die Regierung den Kammern vorgegeben hat, hier Einsparungen vorzunehmen. Ansonsten könnte gesetzlich eingegriffen werden.

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younion-Frauen: „Kinder sollen ihr volles Potential entwickeln können!“

Fehlende Kinderbildungseinrichtungen zwingen Frauen zu Teilzeitjobs

Die aktuelle Studie der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt es klar: Die Teilzeitbeschäftigung ist in Österreich enorm gestiegen – aber in vielen Fällen nicht freiwillig gewählt. Unzureichende Kinderbildungsangebote lassen vor allem Frauen auf einen Vollzeitjob verzichten.

Oberösterreich ist dafür ein gutes Beispiel. Seit der Einführung des kostenpflichtigen Nachmittags hat es eine enorme Zahl an Abmeldungen gegeben. Laut Medienberichten werden in rund 50 Gemeinden einzelne Gruppen geschlossen. In rund 30 Gemeinden ist das gesamte Nachmittagsangebot gefährdet.

Das hat bereits zu ersten Kündigungen und Stundenreduktionen in den Kinderbildungseinrichtungen geführt. Viele weitere werden befürchtet. Christa Hörmann, Bundesfrauenvorsitzende in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Wer in den Kinderbildungseinrichtungen spart, trifft Frauen gleich doppelt. Einerseits werden Mütter in Teilzeitarbeit gezwungen, andererseits wird vor allem weibliches Personal entlassen.“

„Einige PolitikerInnen, die gut verdienen und ein Kindermädchen haben, können sich gar nicht vorstellen, was da oft für Einzelschicksale dahinterstecken. Sie sollten einmal mit einer Alleinerzieherin oder einer gekündigten Kindergartenhelferin in einem Dorf reden“, so Jasmin Mrzena-Merdinger, Bundesfrauen-Referentin und selbst zweifache Mutter.

Nur professionelle Kinderbildungseinrichtungen garantieren das Wohlergehen aller Kinder. Mrzena-Merdinger: „Dafür braucht es natürlich Vorgaben, die in allen Bundesländern gelten. Denn momentan kocht noch jeder sein eigenes Süppchen. Wir brauchen ein einheitliches Gesetz, das kleinere Kindergruppen, größere Räume und angemessene Gehälter garantiert. Wir wollen, dass Kinder ihr volles Potential entwickeln können und nicht nur einfach betreut werden.“

Denn schon längst geht es in den Bildungseinrichtungen um viel mehr als um Basteln und Singen. Mrzena-Merdinger: „Dieses Rollenbild der immer lustigen Tante muss verschwinden. Es geht hier nicht um eine Bespaßung der Jüngsten, sondern um bildungs- und elementarpädogogische Arbeit. Nur wenig später werden in der Schule Noten vergeben. Es kann ja nicht sein, dass erst Beurteilungen in den Kinderbildungseinrichtungen eingeführt werden müssen, damit die Beschäftigten die verdiente Wertschätzung erfahren.“

Besonders wichtig ist eine bundesweit einheitliche Ausbildung für KindergartenassistentInnen. Wobei schon die Bezeichnung verwirrt. Denn fast jedes Bundesland hat eine eigene für diese Arbeitskräfte.

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SPÖ legt Grundsatzpapier zu neuem Parteiprogramm vor

Die SPÖ hat heute ein Grundsatzpapier für ihr neues Parteiprogramm vorgelegt, das auf einem Parteitag im Oktober beschlossen werden soll. Davor soll nach einer intensiven Diskussion im Juni eine Mitgliederbefragung darüber stattfinden. Der vorgelegte Entwurf sei bewusst allgemein gehalten und soll einen Denkanstoß für die Diskussion liefern, so Parteichef Christian Kern.

Die SPÖ sieht es durchaus als Vorteil, dass der Prozess jetzt in der Oppositionsrolle geführt werden kann. Opposition sei für die SPÖ die Zeit der Vorbereitung auf die nächste Regierungsbeteiligung, sagte Kern in einem Hintergrundgespräch. Es soll ein Programm für eine „progressive Volkspartei“ werden. Die SPÖ sehe sich im politischen Spektrum „Mitte-Links“, beanspruche aber das politische Zentrum für sich.

Entwurf soll bis April diskutiert werden

Wie die beiden Bundesgeschäftsführer Andrea Brunner und Max Lercher in dem gemeinsamen Hintergrundgespräch mit Kern erläuterten, soll der Entwurf nun bis April breit und flächendeckend diskutiert werden. Dabei sollen nicht nur Mitglieder, sondern auch die Zivilgesellschaft, NGOs und Wissenschaftler eingebunden werden.

Konkretisieren will die SPÖ im Statut künftig, dass schlagende Burschenschafter nicht gleichzeitig SPÖ-Mitglieder sein können. Kern schloss auch nicht aus, dass im Zuge der Organisationsreform im Statut die Urwahl des Parteivorsitzenden durch die Mitglieder nach britischem Vorbild verankert wird.

Kern geht von Verbleib Schieders im Amt aus

Kern geht davon aus, dass sein geschäftsführender Klubobmann Andreas Schieder trotz seiner Niederlage in der Kampfabstimmung um die Führung der Wiener SPÖ im Amt bleibt. Man könne nicht die politische Existenz verlieren, weil man eine demokratische Abstimmung verloren hat. Und Spekulationen um seinen eigenen Rücktritt bezeichnete Kern als „völligen Schwachsinn“.

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Regierung will Personalabbau bei Beamten fortsetzen

Beamtenminister Heinz-Christian Strache (FPÖ) will den Personalabbau im Öffentlichen Dienst fortsetzen. Im APA-Interview kündigte Strache an, dass nur jede zweite oder dritte frei werdende Stelle nachbesetzt werden soll. Welche Variante dann zum Tragen kommt, werde noch geprüft. Den pragmatisierten Beamten soll es nach den Vorstellungen des Vizekanzlers weiter geben.

„Noch einiges möglich“

Die Auffassung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), dass weitere Personaleinsparungen nicht möglich seien, weil man jetzt schon Hunderte Leiharbeitskräfte beschäftigen müsse, teilt Strache nicht. Da sei „noch einiges möglich“, verwies der Minister etwa auf die Digitalisierung. Wie viele Beamte weniger als die zuletzt rund 132.000 Bediensteten möglich seien, wollte Strache nicht einschätzen. Das hänge auch von den Effizienzmöglichkeiten ab, die man jetzt analysiere.

Kein „Rasenmäherprinzip“

Von dieser Analyse werde auch abhängen, wo noch Personal eingespart werden kann. Es werde sicher „nicht nach dem Rasenmäherprinzip“ vorgegangen, versicherte Strache. Einsparungen könne es geben, wo Effizienzsteigerungen möglich sind, neue Anstellungen werde es hingegen in „überalteten Strukturen“ mit vielen Mitarbeitern über 50 geben. In den nächsten 13 Jahren wird fast die Hälfte der Mitarbeiter im Bundesdienst in den Ruhestand treten.

Strache: Keine Einsparungen bei Bildung und Sicherheit

Keine Einsparungen werde es jedenfalls in den Bereichen Bildung und Sicherheit geben, betonte der Beamtenminister. Bei Lehrern, in der Exekutive und im Bundesheer werde es mehr Planstellen geben. Schon derzeit gibt es seit 2012 einen partiellen Aufnahmestopp, in dem nur jede zweite frei werdende Stelle nachbesetzt wird. Durch die zahlreichen Ausnahmen - neben Bildung und Sicherheit auch Justiz, Arbeitsinspektionen und operative Finanzverwaltung - ist die Zahl der Bundesbediensteten zuletzt nicht mehr weiter gesunken.

Überzeugt ist Strache, dass er mit der GÖD das geplante neue Dienstrecht umsetzen kann. Und auch, dass viele Regierungen zuvor schon an diesem Projekt gescheitert sind, schreckt den neuen Beamtenminister nicht. Die neue Regierung habe in den ersten sechs Wochen schon gezeigt, dass viele Dinge, bei denen jahrelang nichts passiert sei, jetzt umgesetzt würden.

Strache will ein modernes, durchlässiges Dienstrecht für alle neu eintretenden Bediensteten mit attraktiven Anfangsgehältern und einer flacheren Kurve bei gleicher Lebensverdienstsumme. Auf die speziellen Bedürfnisse der einzelnen Berufsgruppen soll dabei individuell eingegangen werden, etwa mit dem Exekutivdienstrecht. Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis will Strache beibehalten. „Den Beamten soll es weiter geben.“ Für welche Bereiche das allerdings gelten soll, spezifizierte der Minister nicht.

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Sozialwirtschaft: Gewerkschaft kündigt Warnstreiks an

Nach dem Scheitern der fünften Kollektivvertrag-Verhandlungsrunde in der österreichischen Sozialwirtschaft hat die Gewerkschaft nun Warnstreiks angekündigt. 15 Verhandlungsstunden in der Nacht hätten kein Ergebnis gebracht.

Streiks in Hunderten Betrieben angekündigt

Die Warnstreiks sollen am Donnerstag und Freitag in „Hunderten Betrieben in ganz Österreich“ durchgeführt werden, wie die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp) und die Gewerkschaft vida heute bekanntgaben.

Die Arbeitnehmerseite sagte heute, dass auf die zentralen Forderungen „nach einer fairen Lohn- und Gehaltserhöhung, der Besserstellung für Pflegeberufe und eine Arbeitszeitverkürzung“ seitens der Arbeitgeber nicht eingegangen worden sei. Zudem seien die zuletzt unterbreiteten Angebote der Arbeitgeber für Teilzeitbeschäftigte zu gering, so vida.

Sozialwirtschaft: „Grenze des Vertretbaren“

Man gehe davon aus, dass die Arbeitgeberseite ihr letztes Angebot noch nachbessert, so die Verhandler der Gewerkschaften. Auf Arbeitgeberseite sah man den Hauptgrund für das - „zumindest vorläufige“ - Scheitern der Verhandlungen in einer „überzogenen Erwartungshaltung“ auf Arbeitnehmerseite.

„Die Arbeitgeberseite hat sich im ernsthaften Bemühen, doch zu einem gemeinsamen Abschluss zu kommen, bis an die Grenze des irgendwie Vertretbaren bewegt“, sagte der Verhandlungsführer der Sozialwirtschaft Österreich, Walter Marschitz. Die volle Erfüllung der Gewerkschaftsforderungen hätte die Branche „vor existenzielle Probleme“ gestellt und „Tausende Arbeitsplätze und die soziale Versorgung in Österreich“ gefährdet.

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FSG-Kniezanrek zu Februargedenken: Die Zeichen der Zeit erkennen

Demokratie und Sozialpartnerschaft dürfen nicht beschnitten werden

„Am Anfang jeder undemokratischen Entwicklung stehen die Beschneidung der bürgerlichen Rechte, der Versuch von Zensur und der Angriff auf bewährte soziale Errungenschaften“, sagte heute, Montag, der Bundesgeschäftsführer der FSG in der Gewerkschaft younion, Erich Kniezanrek, anlässlich der Gedenken an die historischen Ereignisse rund um den 12. Februar 1934. Gerade in Zeiten der politischen Zuspitzung und des radikalen Populismus gelte es wachsam zu sein.

„Gefährliche Entwicklungen werfen im Vorfeld ihre Schatten voraus. Wir müssen die Zeichen der Zeit erkennen“, warnte Kniezanrek. Gerade angesichts drohender Eingriffe in das historisch gewachsene und bewährte System der Sozialpartnerschaft und der Kammern müssen wir zum entschlossenen Widerstand gegen Fehlentwicklungen und Verschlechterungen bereit sein.

„Auch in Europa drohen ein weiterer Rechtsruck und Veränderungen zum Nachteil der Bevölkerung. Wir werden uns durch leere Floskeln und Beschönigung einer zunehmend neoliberalen Politik aber nicht täuschen lassen und stehen für unsere Werte ein“, schloss Kniezanrek.

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Gemeinden fordern Ersatz von Pflegekosten

Die Städte und Gemeinden fordern von der Bundesregierung einen Ersatz der Pflegekosten. Hintergrund ist der Wegfall des Pflegeregresses seit Jahresbeginn, zur Deckung der Kosten darf damit nicht mehr auf das Vermögen von Betroffenen und deren Angehörigen zugegriffen werden. Heute will der Gemeindebund eine Resolution vorlegen, in der von der Bundesregierung verlangt wird, Ersatz zu leisten.

Laut Schätzungen aus dem Vorjahr dürften rund 40.000 Betroffene und deren Familien vom Wegfall des Pflegeregresses profitieren. Zwar sagte die letzte Regierung den Ländern 100 Millionen Euro als Entschädigung zu, aber Länder, Gemeinden und Städte warnen seit Monaten, dass das nicht reichen werde.

Laut einer Schätzung des Städtebundes belaufen sich die Mehrkosten auf rund 500 Millionen Euro. Im Ö1-Morgenjournal forderte Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger rasche Gespräche mit der neuen Regierung.

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younion-Kattnig: Wasser ist ein Menschenrecht – Kommission tastet sich langsam vor

EU Vorschlag zur Trinkwasserrichtlinie ist Schritt in richtige Richtung

Die Europäische Kommission hat einen neuen Vorschlag zur Trinkwasserrichtlinie auf dem Weg gebracht. Darin wird zumindest teilweise den Forderungen einer Europäischen Bürgerinitiative Rechnung getragen.

Mit der Initiative right2water wurden mehr als 1,8 Millionen Unterschriften gesammelt, mit denen die Europäische Kommission aufgefordert wurde, Vorschläge für die Umsetzung des von den Vereinten Nationen anerkannten Menschenrechts auf Wasser und Sanitärversorgung vorzulegen. Eine der Trägerorganisationen dieser Bürgerinitiative ist younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

Die neue Trinkwasserrichtlinie geht in die richtige Richtung, insbesondere mit der Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Trinkwasser und die Qualität für schutzbedürftige Gruppen sicherzustellen. Aus Sicht der KonsumentInnen ist der Vorschlag der EU Kommission positiv zu bewerten. Denn mit den Qualitäts- und Prüfbestimmungen wird die Gesundheit der Menschen geschützt.

„Die Trinkwasserrichtlinie ist durchaus positiv zu bewerten, denn die Kommission hat die Gesundheit in den Fokus gestellt und will mit ihren neuen Richtwerten die KonsumentInnen schützen“, stellt Kattnig, Mitglied des Bundespräsidiums der younion _ Die Daseinsgewerkschaft und auch nationaler Koordinator der Bürgerinitiative, fest.

„Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, Maßnahmen zu setzen um den allgemeinen Zugang zu Trinkwasser zu ermöglichen und ermutigt sie auch Maßnahmen zu ergreifen, den gratis Zugang zu Leitungswasser in Restaurants und Kantinen zu ermöglichen. Generell geht der Vorschlag in die richtige Richtung. Gleichzeitig muss die Kommission aber auch begleitende Maßnahmen gegen eine Liberalisierung der Wasserversorgung durch Freihandelsabkommen oder auch eine Revision der „Konzessions-Richtlinie“ ergreifen. Das Europäische Parlament hat dazu eine klare Position bezogen und unterstützt unseren Kampf gegen die Liberalisierung der Wasserversorgung“ erklärt Kattnig.

Das generelle Recht auf Wasser als Menschenrecht hat natürlich weiterhin Priorität. Die EU Kommission ist aufgefordert, den Forderungen der right2water Kampagne gänzlich nachkommen.

 

 

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