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Starre Fronten vor neuen Metaller-Verhandlungen

Heute wollen die Metaller-Gewerkschaften und Arbeitgebervertreter ihre Kollektivvertragsverhandlungen wieder aufnehmen, nachdem in bisher fünf Verhandlungsrunden keine Annäherung in den wesentlichen Punkten erzielt werden konnte.

Drei Tage lang haben die Gewerkschaften den Unternehmen mit Warnstreiks einen Vorgeschmack darauf gegeben, was ihnen droht, falls sie nicht nachgeben – dann soll es ab Montag einen „echten“ Streik geben, also eine Arbeitsniederlegung für eine ganze Acht-Stunden-Schicht.

Die Gewerkschaften beharren weiterhin auf einer Lohnerhöhung um fünf Prozent und wollen umfangreiche Zugeständnisse zur Kompensation der neuen Arbeitszeitregeln. Die Arbeitgeber bieten eine Lohnerhöhung um 2,7 Prozent an.

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Kassenfusion: Budgetdienst bezweifelt Regierungsberechnungen

Die Angaben der Regierung über die Auswirkungen der Sozialversicherungsreform stoßen weiter auf Skepsis. So vermisst der Budgetdienst des Parlaments eine Begründung, warum aus 351 Mio. Euro Einsparungen im Erstentwurf eine Milliarde in der Regierungsvorlage wurde. Die angebliche „Patientenmilliarde“ sei nur „Zahlentrickserei“, schließt Liste Pilz-Klubobmann Bruno Rossmann daraus.

Er hat beim Budgetdienst eine Kurzstudie über die Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Krankenkassen-Zusammenlegung in Auftrag gegeben, konkret mit Blick auf die großen Unterschiede zwischen Ministerialentwurf und Regierungsvorlage.

Zwar sei die Darstellung mehrfach ergänzt und Mehr- bzw. Minderaufwendungen teils inhaltlich umfassender begründet worden, räumte der Budgetdienst ein. Aber: Die größte Position – nämlich die Verwaltungs-Effizienzsteigerung der Sozialversicherungsträger – sei unbegründet wesentlich verändert worden.

„Konkretes Preisgerüst fehlt weiterhin“

Statt 351 Mio. Euro Einsparungen bis 2026 würden nun 1.050 Mio. Euro ausgewiesen – weil sie nun wesentlich früher (ab 2020 und nicht erst ab 2023) und höher (mit einem linearen Anstieg auf 30 statt zehn Prozent) angesetzt werden. „Die Berechnungen zur Effizienzsteigerung sind weiterhin grobe Schätzungen“, stellt der Budgetdienst fest, auch wenn jetzt die Grundlagen besser dargestellt würden. Aber: „Ein konkretes Mengen- bzw. Preisgerüst für die Berechnungen fehlt weiterhin.“

Und der Budgetdienst verweist darauf, dass es laut jüngsten Gesamtstudien ein vergleichsweise geringes Einsparungspotenzial gibt, weil die Sozialversicherung bereits niedrige bis höchstens durchschnittliche Verwaltungskosten habe. Außerdem werde der Fusionsaufwand für die Zusammenlegung der Krankenkassen zwar angeführt, aber als gering angesehen und nicht quantifiziert. Dabei sei in den Begutachtungs-Stellungnahmen gewarnt worden, dass hier ein Kostenrisiko bestehe, das man genau beobachten müsse.

Rossmann sieht sich in seiner Kritik am Kassenreform-Entwurf bestärkt: „Die Berechnungen beruhen auf einer fiktiven und offenbar beliebig änderbaren Annahme“. Ihm fällt es schwer zu glauben, dass diese Reform wirklich wie dargestellt umgesetzt werden kann. Der Liste Pilz-Klubobmann erwartet deshalb „mit Spannung“ die Anfragebeantwortung von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) zu diesem Thema.

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FSG-Kniezanrek: Novemberpogrome 1938 sind ein mahnendes Beispiel

Rechtsradikale Kräfte sind zu jeder Zeit in die Schranken zu verweisen

„Das passiert, wenn sich rechtsradikale Kräfte entfalten können: Mehr als 400 ermordete Menschen, mehrere Tausend zerstörte Geschäfte, Wohnungen und Gebetshäuser sind die schreckliche Bilanz der Novemberpogrome im Jahr 1938. Wir gedenken der Opfer“, sagte heute, Freitag, der Bundesgeschäftsführer der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, Erich Kniezanrek.

„Von der Diskriminierung bis zur systematischen Verfolgung ist es kein langer Weg. Nur knapp drei Jahre nach der sogenannten Reichskristallnacht startete der Holocaust“, erinnerte Kniezanrek. Die FSG stellt sich klar und eindeutig gegen jede Form von Rassismus und Antisemitismus. „Gerade in Zeiten wie diesen sollte man sich bewusst machen, wohin die Unterstützung rechtsradikaler Bewegungen führen kann. Vereinfachte Lösungen, die Diskriminierung einzelner Gruppen und politische Verhetzung können schnell in eine Katastrophe münden“, schloss Kniezanrek.

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Arbeitszeitgesetz: Verstöße setzen Politik unter Zugzwang

Fälle, bei denen Arbeitgeber die Freiwilligkeit des Zwölfstundentags ignoriert haben, befeuern erneut die Debatte über das neue Arbeitsgesetz. Erst am Montag machte die Arbeiterkammer den jüngsten Fall publik. Nach dem FPÖ-geführten Sozialministerium stellt nun auch Koalitionspartner ÖVP Nachschärfungen in den Raum. Auch eine Gesetzesänderung scheint nicht mehr völlig ausgeschlossen.

Die Töne aus der ÖVP klangen Montagmittag anders als noch in den Tagen zuvor: „Die ÖVP ist für eine Verschärfung. Ob über gesetzlichen Weg, Erlass, Weisung oder Verordnung, muss noch geklärt werden. Jedenfalls muss es zu einem verschärften Vorgehen durch die Arbeitsinspektorate kommen“, hieß es in einem Schreiben eines ÖVP-Sprechers an die APA. Damit schloss die Kanzlerpartei auch eine Novelle des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr kategorisch aus.

Wenige Stunden zuvor hatte es aus dem ÖVP-Parlamentsklub hingegen noch geheißen, dass eine Nachbesserung des Gesetzes kein Thema sei. Die ÖVP setze darauf, „Ausnahmefälle“ von schwarzen Schafen durch verstärkte Kontrollen und harte Sanktionen des Arbeitsinspektorat abzustellen. Das Gesetz an sich funktioniere aber. Auch ÖVP-Klubobmann August Wöginger schloss in den „Salzburger Nachrichten“ (Montag-Ausgabe) eine Neuverhandlung aus: „Das Gesetz ist ja erst seit zwei Monaten in Kraft“, so Wöginger.

Sozialministerium will Verstöße prüfen

Änderungen in den Raum gestellt hatte zuvor bereits der Koalitionspartner FPÖ. Am Montag bemühte sich vor allem das Sozialministerium, Problembewusstsein zu signalisieren: Noch diese Woche finde eine Analyse der Fälle statt, sagte der Sprecher von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) am Montag. Danach wolle man mit dem Koalitionspartner über Nachschärfungen reden und diese präsentieren. Eine der Möglichkeiten seien Sanktionen, so der Sprecher. Auch die Kontrollen könnten verschärft werden. Nach der Analyse werde man wissen, wo es Verbesserungs- und Reparaturbedarf gebe.

In Zugzwang gebracht hatten die Regierung Berichte über Fälle, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Zwölfstundentag gezwungen werden sollten. So wurde etwa eine Hilfsköchin in Wien laut Medienberichten gekündigt, weil sie sich weigerte, zwölf Stunden am Tag zu arbeiten. Laut Sozialministerium wurde mittlerweile das Arbeitsinspektorat mit einer Prüfung beauftragt.

 

Jüngster Fall aus Tirol

Einen weiteren Fall machte erst am Montag der Tiroler Arbeiterkammer-Chef Erwin Zangler – selbst Mitglied des ÖVP-Arbeitnehmerbunds ÖAAB – per Aussendung publik. Wie bei einem ähnlichen Vorfall in Salzburg sollte die Freiwilligkeit des Zwölfstundentags umgangen und die Arbeitszeit über den Dienstvertrag erzwungen werden.

Die „Salzburger Nachrichten“ hatten am Wochenende berichtet, dass ein großes Hotel im Salzburger Bergland einem Bewerber einen Dienstvertrag vorgelegt hatte, in dem es wörtlich hieß: „Der Arbeitnehmer erklärt seine ausdrückliche und freiwillige Bereitschaft, bei Vorliegen erhöhten Arbeitsbedarfs eine Tagesarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden und eine Wochenarbeitszeit bis zu 60 Stunden leisten zu wollen.“

SPÖ empört Vorschlag des ÖVP-Klubs

Für Empörung sorgte bei der SPÖ unterdessen, dass sich die ÖVP als Anlaufstelle für Arbeitnehmer anbot, die sich ungerecht behandelt fühlen. „Das Verhalten der ÖVP zu diesem Husch-Pfusch-Gesetz wird immer skurriler. Zuerst schafft man ein Gesetz, bei dem von Anfang an klar war, dass Arbeitnehmer damit nur verlieren können und zu Opfern werden. Jetzt versucht man diese Opfer zu beruhigen und mundtot zu machen, indem man ihnen einen Rechtsschutz anbietet. Ex-Gewerkschafter und nunmehriger Kurz-Jünger Wöginger sollte wissen: ÖGB und AK können das besser“, so SPÖ-Mandatar Rainer Wimmer in einer Aussendung.

Grafik zeigt die Aufschlüsselung der Arbeitszeitregelung
APA/ORF.at

Die SPÖ fordert wie auch Gewerkschaft und Arbeiterkammer, das Gesetz auf Augenhöhe mit den Arbeitnehmervertretern neu zu verhandeln. In das Arbeitszeitgesetz, das die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ im Sommer verabschiedeten, waren sie nicht eingebunden, weshalb sie von einem „Husch-Pfusch-Gesetz“ sprechen. Das neue Arbeitsgesetz, dass im Nationalrat auch die Zustimmung von NEOS fand, erlaubt eine tägliche Höchstarbeitszeit von zwölf Stunden sowie die 60-Stunden-Woche.

Gewerkschaft bringt Thema in Herbstlohnrunde

Wegen der längeren Arbeitszeiten stockt auch die Herbstlohnrunde. Wimmer, der für die Gewerkschaft Pro-Ge den Metallerkollektivvertrag verhandelt, sagte: „Wir werden nicht hinnehmen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen die zwölf Stunden aufs Aug gedrückt bekommen.“ Die Arbeitnehmervertreter fühlen sich überrumpelt und übervorteilt und wollen sich in den KV-Verhandlungen „zurückholen“, was ihnen „genommen worden“ sei. Die Arbeitgeber hingegen fühlen sich dafür nicht zuständig und sagen, sie seien der falsche Adressat, wenn die Gewerkschaften gegen die Bundesregierung mobilisieren wollen.

WKÖ: Formulierung zurückgezogen

Die Wirtschaftskammer (WKÖ) gab sich in einer Aussendung überdies um Klarstellung bemüht. Die „missverständliche Formulierung eines privaten Steuerberatungsunternehmens“ sei zurückgenommen worden. „Wir decken keinerlei Verstöße oder schwarze Schafe, verwehren uns aber auch, dass aus einer unglücklichen Formulierung eines Vertragsmusters die Seriosität der gesamten Tourismusbranche plakativ infrage gestellt wird“, hieß es von WKÖ-Bundessparten-Obfrau Petra Nocker-Schwarzenbacher und den Fachverbandsobleuten Hotellerie und Gastronomie, Susanne Kraus-Winkler und Mario Pulker.

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Opposition kritisiert Vorgehen bei Staatsholding neu

SPÖ, NEOS und Liste Pilz (LP) haben heute die nur vier Werktage lange Begutachtungsfrist für das Gesetz zur neuen Staatsholding ÖBAG kritisiert. „Dabei geht es um eines der wichtigsten industriepolitischen Vorhaben für den österreichischen Wirtschaftsstandort“, kritisierte SPÖ-Geschäftsführer Thomas Drozda. Der Reform kann er aber auch Positives abgewinnen.

„Die Regierung sollte so ein riesiges Vorhaben nicht an der Öffentlichkeit und dem Parlament vorbei betreiben; selbst die teilweise guten Ansatzpunkte könnten auch noch besser werden“, so Drozda. Kritik an der Minibegutachtungsfrist war ja sogar vom ÖVP-geführten Justizministerium gekommen.

SPÖ: Auch Bundesforste inkludieren

Grundsätzlich positiv ist es aus der Sicht von Drozda, über aktives Beteiligungsmanagement wieder stärker die Verantwortung für Beteiligungen wahrzunehmen. Dass die Bundesforste nicht integriert werden sollen, sei aber „wenig zielführend“.

Eher kritisch sieht der Vertreter der größten Oppositionspartei die Einrichtung eines Beteiligungskomitees. Es gehe darum, ob die Unabhängigkeit und Qualifikation der Kandidaten im Vordergrund stehe – „oder wird dieses neu geschaffene Instrument zur Spielwiese für die Spender von Sebastian Kurz und der Industriellenvereinigung?“, fragt Drozda.

Für Regierung sind es zehn Tage

Nikolaus Scherak (NEOS) kritisierte im Ö1-Mittagsjournal, dass die ÖVP-FPÖ-Regierung das Parlament nicht ernst nehme. Das Gesetz habe eine sinnvolle Tendenz, für eine ernsthafte Stellungnahme sei die Begutachtungsfrist aber zu kurz. „Vier Tage reichen nicht aus, um ein Gesetz ausreichend beurteilen zu können“, sagte Bruno Rossmann (LP).

Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) und FPÖ-Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs hatten vor Journalisten betont, dass es sich um eine Gesetzesnovelle (nicht um ein neues Gesetz) handle und diese nur sechs Seiten lang sei. Außerdem zählten sie die freien Tage zur Begutachtungsfrist und sprachen von zehn Tagen.

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Österreichs EuGH-Richterposten: SPÖ warnt vor „Blamage“

Die SPÖ warnt bei der Besetzung des österreichischen Richterpostens am Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor einer „neuerlichen türkis-blauen Blamage“. In einer Stellungnahme forderte der außenpolitische Sprecher der SPÖ, Andreas Schieder, dass der Nationalrat bei dieser Postenvergabe rechtzeitig eingebunden wird und mitentscheidet.

Die SPÖ reagierte damit auf einen ORF.at-Bericht, wonach ein renommierter Arbeitsrechtsexperte nicht mehr wie bisher als Favorit für den EuGH-Posten gehandelt wird. Laut ORF.at-Informationen soll seine Expertenmeinung zur der von ÖVP und FPÖ beschlossenen Indexierung der Familienbeihilfe ausschlaggebend gewesen sein.

SPÖ fordert öffentliches Hearing

Der Jurist hatte vor und nach seiner Bewerbung auf die EuGH-Judikatur verwiesen, die die Indexierung als unionswidrig einstuft. „Was die Regierung hier macht, ist überhaupt nicht mehr nachvollziehbar“, wurde Schieder in der SPÖ-Aussendung zitiert. „Sie will vorab alle KandidatInnen aussortieren, die die Indexierung für EU-rechtswidrig halten.“

Die SPÖ will deshalb ein transparentes Verfahren mit einem öffentlichen Hearing im Parlament. Die SPÖ habe dazu vor zwei Wochen einen Antrag im Verfassungsausschuss eingebracht, der von den Regierungsparteien allerdings vertagt worden sei, hieß es weiter.

Berger bleibt, bis Nachfolger gefunden

Die Suche nach einer Nachfolgerin bzw. einem Nachfolger für Österreichs derzeitige EuGH-Richterin Maria Berger dauert seit Monaten an. Nachdem die erste von ÖVP und FPÖ nominierte Kandidatin, die Linzer Rechtsprofessorin Katharina Pabel, im Juni ihre Nominierung zurückgezogen hatte (sie sollte im Oktober Berger ablösen), schrieb die Regierung den EuGH-Posten erneut aus. Die Bewerbungsfrist endete am 2. Oktober.

Dass ein Wechsel beim EuGH dieses Jahr noch stattfindet, gilt wegen des für die Höchstrichterbestellung vorgesehenen Ablaufs aber ohnehin als unwahrscheinlich. Der nächste Kandidat bzw. die nächste Kandidatin für den sechsjährigen Job am EuGH muss auf Regierungsvorschlag vom Hauptausschuss des Nationalrats nominiert werden.

Der „255er-Ausschuss“, der die fachliche und persönliche Eignung des Kandidaten bzw. der Kandidatin prüft, tagt aber erst wieder am 18. Dezember. Auf ORF.at-Anfrage hieß es gestern aus dem Büro des Regierungssprechers Peter Launsky-Tieffenthal, dass der Prozess am Laufen sei. EuGH-Richterin Berger bleibe jedenfalls, bis ein Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin gefunden werde.

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SPÖ macht gegen Kassenreform mobil

Die SPÖ OÖ verschärft die Gangart gegen die bereits von der Regierung im Ministerrat beschlossene Reduktion von derzeit 21 auf fünf Krankenkassen. In der kommenden Woche sind in allen Bezirken Informationskampagnen geplant.

Die SPÖ sieht die medizinischen Leistungen im Land in Gefahr, jede dritte Servicestelle stehe vor dem Aus, ebenso der Hausärztliche Notdienst. Statt der e-Card benötige man künftig eine Kreditkarte im Krankenhaus und Oberösterreich werde künftig jegliche Mitbestimmung entzogen.

Regierung in „massiver Scheinwelt“

Für die Landesvorsitzende der SPÖ, Birgit Gerstorfer, lebt die Regierung in einer „massiven Scheinwelt“: „Die Behauptung der Regierung, dass es zu Einsparungen von einer Milliarde Euro kommen werde, ist nicht nachvollziehbar, wenn sogar der Rechnungshof das maßgeblich anzweifelt.“ Gerstorfer beruft sich auf Experten, laut denen vorerst Mehrkosten von ein bis zwei Milliarden entstehen würden.

13.900 Arbeitsplätze könnten in Oberösterreich durch die Zusammenlegung verlorengehen, daneben auch die Immobilien der Gebietskrankenkasse, so Gerstorfer: „Was mich ganz besonders betroffen macht ist, dass entgegen früheren Aussagen des Landeshauptmanns, für die Versicherten in Oberösterreich eine Schutzfunktion zur Verfügung zu stellen, er wohlwollend bei der Zerstörung der Gebietskrankenkasse zustimmt.“

Informationskampagne der SPÖ OÖ

Gerstorfers Forderung lautet: „Zurück an den Start und alles neu verhandeln!“ Ab Montag sollen Passanten in allen Bezirken im Sinne der SPÖ mittels Foldern eine ganze Woche lang informiert werden.

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Weiter Wirbel um FPÖ-Postings zu Familienbeihilfe

Facebook-Postings der Freiheitlichen Arbeitnehmer und von Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) sorgen seit Tagen für Aufregung. Es geht um Bilder von muslimischen Frauen mit Kopftuch und durchgestrichenen Geldscheinen – darunter der Text „Regierung kürzt Geld für Kinder im Ausland“.

Dabei betrifft diese Kürzung kaum muslimische Familien, sondern vor allem Pflegerinnen aus Osteuropa: Für Kinder außerhalb des EU- und EWR-Raums wird hingegen überhaupt keine Familienbeihilfe gezahlt.

NEOS hat sogar Strafanzeige wegen Verdachts der Verhetzung erstattet. Jetzt haben die Freiheitlichen Arbeitnehmer auf die Kritik reagiert und das Bild von ihrer Facebook-Seite gelöscht, auf der Facebook-Seite von Strache blieb es stehen, obwohl ein Sprecher gegenüber Ö1 auch hier die Löschung angekündigt hat.

Strache-Posting weiter online

Bernhard Rösch, der Bundesobmann der Freiheitlichen Arbeitnehmer, die für die Facebook-Bilder verantwortlich sind, sagte, dass eine Agentur Bild und Text geliefert habe. So etwas müsse zwar provokant sein, aber wegen der ausgelösten Interpretationen habe er den Facebook-Eintrag löschen lassen, sagte er gegenüber Ö1. Er habe Respekt vor jedem Menschen und Lebewesen und wolle nicht hetzen.

Auf Straches Facebook-Seite ist eines der Postings, das Frauen mit Kopftuch zeigt, immer noch zu sehen. Sein Sprecher meinte, türkische Familien seien von der Familienbeihilfenkürzung auch betroffen. Doch dem widersprach am Abend ein Sprecher des zuständigen Familienministeriums und sagte, das sei auszuschließen. Der Strache-Sprecher kündigte gegenüber Ö1 daraufhin an, dass das Posting auch auf der Strache-Seite gelöscht wird. Passiert ist das allerdings noch nicht.

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AK-Wien einstimmig gegen Sozialversicherungsreform

Die ArbeitnehmervertreterInnen lehnen die türkis-blaue Sozialversicherungsreform ab - und zwar auch die ÖVP-Fraktion ÖAAB/FCG und die Freiheitlichen Arbeitnehmern. Sie stimmten am Donnerstag bei der Vollversammlung für eine Resolution.

Mit der Resolution wird die Regierung aufgefordert, ihre Entwürfe zurückzunehmen. Die Umorganisation der Sozialversicherung wird von der Arbeiterkammer laut Aussendung abgelehnt, weil sie nur die Interessen der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung berücksichtige.

„Selbstverwaltung in Grundfesten erschüttert“

Mit den drei Gesetzesentwürfen der Regierung würde „die Struktur und die Selbstverwaltung der Sozialversicherung in ihren Grundfesten erschüttert“, dem Gesundheitssystem würden massiv Mittel entzogen. In der von allen Fraktionen mitgetragenen Resolution wird die Regierung auch aufgefordert, auf den sozialpartnerschaftlichen Weg des Interessensausgleichs zurückzukehren.

Außerdem sprach sich das Arbeitnehmer-Parlament gegen den Umbau der finanziellen Absicherung von Arbeitslosen in Richtung „Hartz IV“ aus. In einem mehrheitlich angenommenen Antrag der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG) wurde eine Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld von 65 Prozent sowie die Beibehaltung der Notstandshilfe gefordert.

WGKK fürchtet Leistungskürzungen

Auch die Wiener Gebietskrankenkasse fürchtet durch die Reform der Sozialversicherung Verschlechterungen für ihre Versicherten. Es gibt keinen Ausgleichsfonds mehr, der vor allem der maroden Wiener Kasse viel Geld zugeschossen hat.

Die WGKK hat österreichweit gesehen die schwächsten Beitragszahler. Für eine Großstadt typisch leben hier die meisten Pensionisten, Arbeitslosen, Flüchtlinge oder Bezieher der Mindestsicherung. Die einkommensstarken Beitragszahler sind vor allem bei der Beamtenversicherung BVA versichert. Auch gibt es durch die vielen Spitäler viel mehr Ausgaben. Durch den Ausgleichsfonds sollen Ungleichstellungen unter den Bundesländern ausgeglichen werden, dies fällt künftig weg.

Für heuer stehen der WGKK aus dem Ausgleichsfonds noch rund 120 Millionen Euro zur Verfügung. Im neuen Innovationsfonds sind künftig für ganz Österreich 191,2 Millionen Euro. Für die Obfrau der WGKK, Ingrid Reischl, ist noch nicht klar, wie die Österreichische Gesundenkasse ÖGK damit umgehen wird, dass die Wiener Kasse jedes Jahr mehr ausgeben muss als sie einnimmt, „wenn die ÖGK dann keine Geldmittel zuteilt, dann wird es zu Leistungskürzungen kommen müssen“.

„Mehr Geld für Patienten gibt es nicht“

Reischl sieht nur kosmetische Änderungen. Ihrer Ansicht nach gehe es der Regierung nicht um die Sache sondern lediglich um eine Machtverschiebung. Sie bezweifelt auch weiterhin, dass es eine Milliarde Euro mehr für die Patienten gibt. „Es wird Geld dem System entzogen und trotzdem soll noch eine Milliarde mehr für Patienten da sein. Das kann mir niemand vorrechnen, das funktioniert nicht“, so Reischl gegenüber Radio Wien.

Wenn künftig Posten nicht nachbesetzt werden dürfen, werden sich die Wahrtezeiten erhöhen, beispielsweise auf MRT- und CT-Bewilligungen, Wahlarztvergütungen, Kinderbetreuungs- oder Krankengeld. Reischl rechnet auch mit mehr Selbstbehalten. Zudem würden Patienten dadurch wieder vermehrt in die teureren Spitalsambulanzen gehen, weswegen Reischl das Gesetz auch für ökonomisch absurd hält.

Gang zum Verfassungsgerichtshof möglich

Reischl setzt vorerst auf die Debatte im Parlament sowie auf den Bundesrat. Weiters überlegt sie den Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH), „vielleicht ruft auch die SPÖ den Verfassungsgerichtshof an, das muss man sich jetzt im Detail anschauen“. Die niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK) und die Wiener Arbeiterkammer (AK) haben den Gang zum VfGH bereits angekündigt.

Für Reischl ist es zudem unverständlich, dass die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) von dem Zusammenschluss der Sozialversicherungen ausgenommen bleibt. Für sie ist die neue Trägerstruktur „nicht logisch“.

Marode Finanzen bei WGKK nicht neu

Die finanzielle Situation der WGKK ist seit 1999 angespannt. Damals hatte die Regierung beschlossen, dass die - meist gut bezahlten - Vertragsbediensteten im öffentlichen Dienst von den Gebietskrankenkassen zur Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) wandern.

Weil es immer weniger Beamte gab, war die BVA in finanziellen Nöten, seit der Eingliederung erfreut sie sich hoher Einnahmen und konnte mittlerweile Reserven in Millionenhöhe aufbauen. Die Wiener Kasse verlor im Gegenzug eine ihrer einkommensstärksten Berufsgruppen. Seither hat die WGKK ein massives finanzielles Problem.

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Anderl: „Diese Kassenfusion gefährdet Ihre Gesundheit“

AK Präsidentin Renate Anderl spricht sich auf der Vollversammlung der AK Wien massiv gegen die Zentralisierung der Krankenkassen aus.

Die Versorgungsqualität ist bedroht, weniger und schlechtere Leistungen werden das Ergebnis dieses Husch-Pfusch-Gesetzes sein.

2,1 Milliarden Euro an Belastungen kommen auf das Gesundheitssystem durch die Zentralisierung der Krankenkassen zu. „Es ist nur logisch, dass dies die Beschäftigten der Krankenkasse und insbesondere die Versicherten, also die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Angehörigen zu spüren bekommen werden“, sagte die AK Präsidentin anlässlich der Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien. Auch der Rechnungshof habe klargemacht: Die Patientenmilliarde, mit der die Regierungsparteien ursprünglich die Kassenfusion begründeten, gibt es nicht. Von Einsparungen oder auch Leistungsverbesserungen für die Versicherten kann keine Rede sein. „Im Gegenteil: Die Versorgungsqualität ist bedroht, weniger und schlechtere Leistungen werden das Ergebnis dieses Husch-Pfusch-Gesetzes sein“, so Renate Anderl und meinte, eigentlich müsse ein Warnhinweis bei der Reform angebracht werden, nämlich: „Diese Kassenfusion gefährdet Ihre Gesundheit.“

 

Mit der Sozialversicherungsreform würde die Weichenstellung für „Mehr Privat“ vorgenommen: „Zum einen dadurch, dass der gesetzlichen Krankenversicherung das Geld entzogen wird. In der Folge werden alle, die es sich irgendwie leisten können, zusätzlich privat für ihre medizinische Versorgung in die Tasche greifen. Zum anderen wird die Geschäftemacherei mit der Gesundheit dadurch befördert, dass die Machtverhältnisse in den Entscheidungsgremien komplett umgedreht werden“, so AK Präsidentin Renate Anderl in ihrer Rede. „Ohne Zustimmung des Wirtschaftsbundes kann künftig in der Sozialversicherung der ArbeitnehmerInnen keine einzige Entscheidung getroffen werden.“ Das habe zur Folge, dass künftig BetreiberInnen von privaten Krankenanstalten oder VertreterInnen der Pharmawirtschaft als Mitglieder der Wirtschaftskammer die Entscheidungen im Verwaltungsrat in ihrem Interesse beeinflussen können.

 

Auch in vielen anderen Bereichen sei derzeit eine Schwächung der Arbeitnehmer-Vertretung und zum Nachteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festzustellen. Von Oesterreichischer Nationalbank bis hin zur Digitalisierungsagentur, vom Insovenzentgeltfonds bis zur Schienen Control zählen offenbar die Interessen der Wirtschaft mehr als die Interessen der Beschäftigten in unserem Land. „Ein Rausdrängen der Arbeitnehmer-VertreterInnen kann sehr leicht zum Abbau der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen“, warnte Renate Anderl. Das werde die AK nicht einfach so hinnehmen. „Wer das Verhandeln verweigert, muss mit den Auswirkungen von Konflikten leben!“, so AK Präsidentin Renate Anderl.

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