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RH wird Generalsekretäre in Ministerien prüfen

Der Rechnungshof (RH) wird sich auf Antrag der SPÖ mit den Generalsekretären beschäftigen, die die Regierung in vielen Ministerien neu eingesetzt hat. Den Antrag auf eine entsprechende Prüfung will die SPÖ bei der Nationalratssitzung am 30. Jänner einbringen, kündigte die Sprecherin von Generalsekretär Thomas Drozda heute an. Die SPÖ kritisiert vor allem die hohen Kosten der neuen Spitzenbeamten.

Generalsekretäre gibt es in einzelnen Ministerien schon länger. Allerdings beschlossen ÖVP und FPÖ nach Antritt der neuen Regierung im Dezember 2017, dass die neuen Minister ihre Generalsekretäre ohne vorherige Ausschreibung bestellen dürfen. Außerdem haben die neuen Spitzenbeamten Anspruch auf Beamtenstatus und sind den Sektionschefs der Ministerien gegenüber weisungsbefugt.

„Teure Parallelstrukturen“

Drozda kritisierte die Generalsekretäre in der „Kronen Zeitung“ (Montag-Ausgabe) als „teure Parallelstrukturen“ mit eigenem Mitarbeiterstab und monatlichen Kosten von 246.000 Euro. Außerdem kritisierte die SPÖ, dass offenbar eine „Konferenz der Generalsekretäre“ mit zusätzlichen Strukturen geplant sei.

Der Rechnungshof soll daher Qualifikation und Gehaltsstruktur der Generalsekretäre und ihrer Mitarbeiter untersuchen sowie prüfen, inwieweit die Generalsekretäre die Formulierung von Gesetzen an Private ausgelagert haben.

Für die Einleitung einer Sonderprüfung sind 20 Abgeordnete nötig, über die die SPÖ verfügt. Einzige Beschränkung ist, dass maximal drei Sonderprüfungen parallel laufen dürfen. Derzeit ist aber nur eine derartige Prüfung anhängig, nämlich eine von den Grünen angestoßene Untersuchung des Informationsaustauschs zwischen Finanzämtern. Beim Rechnungshof heißt es dazu, dass Prüfanträge von Parlamentsfraktionen prioritär behandelt werden.

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AK Anleitung für eine gerechte Steuerreform

Fünf Kriterien müssen aus Sicht der Arbeiterkammer erfüllt sein, damit die Steuerreform als gerecht gelten kann

Die Arbeiterkammer wird die geplante Steuerreform der Regierung einem „Gerechtigskeits-Check“ unterwerfen – anhand von fünf Kriterien. „Derzeit lassen Medienberichte befürchten, dass Unternehmen bei der Steuerreform bevorzugt werden“, sagt Dominik Bernhofer, Leiter der Abteilung Steuerpolitik der AK Wien. „Der wirtschaftliche Erfolg Österreichs ist der Erfolg seiner ArbeitnehmerInnen. Wenn es zu einer Steuerreform kommt, müssen die ArbeitnehmerInnen auch am meisten von der steuerlichen Entlastung haben.“

Die Arbeiterkammer hat fünf Kriterien formuliert, an denen der Gerechtigkeits-Grad der Steuerreform leicht überprüft werden kann:

   + 80 Prozent für die ArbeitnehmerInnen: Rund 80 Prozent der Steuerleistung in Österreich erbringen die ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen. Kommen auch 80 Prozent der Steuersenkung bei den ArbeitnehmerInnen an?

   + 90 Prozent für die mit kleinen und mittleren Einkommen: 90 Prozent der LohnsteuerzahlerInnen haben kleine und mittlere Einkommen (unter der Höchstbeitragsgrundlage). Bekommen sie auch 90 Prozent der Lohnsteuersenkung?

   + Auskommen mit dem Einkommen: Wohnen, Lebensmittel und Sprit werden laufend teurer. Leistet die Steuerreform einen Beitrag zur Stärkung der Kaufkraft?

   + Vorrang für Multis? Multinationale Konzerne zahlen 30 Prozent niedrigere Steuern als KMUs. Sorgt die Steuerreform für eine gerechtere Unternehmensbesteuerung?

   + Gerechte Finanzierung: Eine Steuerreform muss gerecht finanziert werden. Oder müssen sich die ArbeitnehmerInnen die Entlastung in Form von Sozial- und Leistungskürzungen letztlich selbst bezahlen?

   Bis 2020 wird die kalte Progression seit der letzten Steuerreform auf mehr als 3 Milliarden Euro anwachsen. „Das ist das Minimum an Entlastung, das sich die Österreicherinnen und Österreicher verdient haben“, sagt Bernhofer.

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ÖGB drängt auf Rechtsanspruch für „Papa-Monat“

Die ÖGB-Frauen nehmen den angekündigten „Papa-Monat“ von Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) zum Anlass, auf einen Rechtsanspruch dafür zu drängen. In der Privatwirtschaft gebe es diesen derzeit nicht, kritisierte ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende Korinna Schumann. Sie forderte, dass Väter nicht vom Wohlwollen der Arbeitgeber abhängig sein sollten.

Aus dem Familienministerium hieß es dazu heute gegenüber der APA, dass mit dem neuen Kinderbetreuungsgeldkonto im März 2017 die Familienzeit und der Familienzeitbonus eingeführt wurden. Bevor nun ein Rechtsanspruch diskutiert werde, müsse man prüfen, wie dieses neue Instrument genützt werde. Daher würden derzeit das Kinderbetreuungsgeld und der Familienzeitbonus evaluiert.

Sobald die Auswertung vorliegt, werde man sich ansehen, wie man die Väterbeteiligung weiter erhöhen kann, so eine Sprecherin von Ressortchefin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP). Zum Thema Rechtsanspruch wurde grundsätzlich auf das Sozialministerium verwiesen.

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SPÖ-Frauen: Verrat an Alleinerzieherinnen durch Regierung

Die SPÖ-Frauen ziehen eine negative Bilanz über das erste Jahr der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung und sehen einen Verrat an den Alleinerzieherinnen. Frauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek fordert daher Änderungen beim Familienbonus, die Unterhaltsgarantie, die gesetzliche Anrechnung von Karenzzeiten sowie den Ausbau von Kinderbetreuung und Ganztagsschulen.

„Statt Mogelpaketen soll die Regierung endlich wirklich die Probleme der Alleinerziehenden lösen“, forderte Heinisch-Hosek gegenüber der APA. Sie kritisierte, dass gerade Frauen, die auf die Unterstützung des Staates besonders angewiesen wären, vom Familienbonus kaum etwas haben. Die 1,5 Mrd. Euro, die ÖVP und FPÖ in diese Maßnahme investieren, kämen zu drei Vierteln Männer zugute, moniert die Abgeordnete. Dabei haben gerade Alleinerzieherinnen ein sehr hohes Armutsrisiko.

Unterhaltsgarantie gefordert

Grund hierfür sei auch oft, dass wenig oder gar kein Unterhalt gezahlt wird, so Heinisch-Hosek. Sie fordert die Einführung einer Unterhaltsgarantie. Auch drängt sie darauf, dass die Anrechnung der Karenzzeiten gesetzlich verankert wird. Abgelehnt wird von der SPÖ außerdem die Kürzung bei der Mindestsicherung sowie der Zwölf-Stunden-Tag – denn von einer flächendeckenden Ganztagesbetreuung, die Vereinbarkeit ermöglichen würde, sei man noch weit entfernt, so Heinisch-Hosek.

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Arbeiterkammer-Wahlen beginnen Ende Jänner

3,7 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wählen demnächst ihre Interessenvertretung neu. Den Auftakt der Arbeiterkammer-Wahlen machen am 28. Jänner Vorarlberg, Tirol (jeweils bis 7. Februar) und Salzburg (bis 8. Februar).

Von 4. bis 13. März folgt Kärnten und von 19. März bis 1. April Oberösterreich. Jeweils von 20. März bis 2. April wählen Wien, Niederösterreich und das Burgenland. Den Abschluss bildet die Steiermark von 28. März bis 10. April.

Die konstituierende Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer findet am 26. Juni statt, dort wird aus dem Kreis der neun Landespräsidenten der Präsident oder die Präsidentin der Bundesarbeitskammer gewählt. Die derzeitige Präsidentin Renate Anderl (FSG) stellt sich erstmals der AK-Wahl.

Anderl will Wahlbeteiligung anheben

Als Ziel gab Anderl im Gespräch mit der APA eine Hebung der Wahlbeteiligung von durchschnittlich nicht ganz 40 Prozent bei der letzten Wahl im Jahr 2014 „in Richtung 50 Prozent“ aus. Die Sozialdemokratin will sich im Wahlkampf auch für ihre FSG einbringen. Als Ziel für ihre Fraktion nannte Anderl im Gespräch mit der APA, das Ergebnis ihres Vorgängers Rudolf Kaske, den sie erst im April nachgefolgt ist, zu übertreffen.

Unter Kaske hatte die FSG 2014 österreichweit auf 57,16 Prozent und hat damit in der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer mit 49 von insgesamt 67 Mandaten die absolute Mehrheit. Die ÖAAB-FCG-Fraktion erreichte 21,03 Prozent (13 Mandate), die Freiheitlichen Arbeitnehmer 9,68 Prozent (vier Mandate), die Grünen, Alternativen und Unabhängigen Gewerkschafter 6,01 Prozent (ein Mandat), der Gewerkschaftliche Linksblock 1,35 Prozent. Nicht ganz fünf Prozent entfielen auf Listen, die nur in einzelnen Ländern kandidierten.

Wer wahlberechtigt ist

Wahlberechtigt sind alle AK-Mitglieder, also Arbeiter, Angestellte und freie Dienstnehmer – unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Zu den Wahlberechtigten zählen auch arbeitssuchende Menschen, Karenzierte, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge sowie Präsenz- und Zivildiener. Sie müssen sich in die Wählerliste eintragen lassen, um von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen zu können.

Gewählt werden in jedem Bundesland für jeweils fünf Jahre die Mitglieder der Vollversammlungen. Wie viele Kammerräte gewählt werden, hängt von der Zahl der AK-Mitglieder im jeweiligen Bundesland ab. Das sind je nach Größe der Kammer 50 bis 180 Kammerräte (Mandate). Die Kammerräte wählen dann die Präsidenten und die Vorstandsmitglieder, sie bestimmen die Politik und die strategische Richtung der AK.

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AK Anderl: 2019 bringt mehr Service und mehr Leistungen für AK-Mitglieder

Die AK stärken heißt, zur AK Wahl gehen

„Das Jahr 2019 wird den AK Mitgliedern neue und verbesserte Leistungen und Services der Arbeiterkammer in den Schlüsselbereichen Bildung, Pflege und Wohnen bringen“, betont AK Präsidentin Renate Anderl. Zudem hat die AK eine große Digitalisierungsoffensive vor: Über einen Zeitraum von fünf Jahren sollen bundesweit 150 Millionen Euro in einen Qualifizierungsfonds und einen AK Projektfonds Arbeit 4.0 fließen. „Unsere Offensive hat ein klares Ziel: Die Digitalisierung soll den Beschäftigten in Österreich nützen und ihr Leben verbessern“, betont Anderl.

Ab Jänner 2019 geht es an die AK Wahlurnen. „Nur eine starke AK garantiert eine starke Interessenvertretung. Die AK stärken, heißt, zur AK Wahl gehen“, hofft Anderl, dass möglichst viele von ihrem demokratischen Wahlrecht Gebrauch machen „und somit auch unser Zukunftsprogramm unterstützen.“ Von der Regierung fordert die AK Präsidentin „mehr Respekt vor den Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Denn sie sind es, die unser Land am Laufen halten. Der wirtschaftliche Erfolg Österreichs ist der Erfolg seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“  

Die Arbeiterkammern haben gemeinsam ein Zukunftsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 erarbeitet. Dieses sieht neue Leistungsschwerpunkte in den Schlüsselbereichen Bildung, Pflege und Wohnen vor. Ein weiterer Schwerpunkt ist eine große Digitalisierungsoffensive, für die 150 Millionen Euro bundesweit zur Verfügung gestellt werden. Das Zukunftsprogramm ist die Antwort der AK auf eine Vorgabe der Regierung. Diese hat von den Kammern bis 30. Juni 2018 Effizienzsteigerungsmaßnahmen eingefordert. Anderl: „Wir haben pünktlich geliefert. Unser Zukunftsprogramm bringt den Mitgliedern mehr Leistungen zum gleichen Beitrag.“ Eine Kürzung der AK Beiträge hätte die gegenteilige Wirkung – also weniger Beratung, weniger Vertretung und in Folge weniger Rechte für die ArbeitnehmerInnen, warnt die Präsidentin. 

150 Millionen Euro in den kommenden fünf Jahren aufzustellen, bedeutet für die AK eine große Kraftanstrengung. Um die neuen Leistungen anbieten zu können, wird intern gespart, es werden Bauvorhaben verschoben und Umschichtungen vorgenommen.

Starke AK Garant für starke Interessenvertretung

Ab Jänner 2019 geht es an die AK Wahlurnen. Zwischen Jänner und April wählen die österreichischen ArbeitnehmerInnen ihr ArbeitnehmerInnen-Parlament. Die Arbeiterkammer-Wahlen starten in Vorarlberg, Tirol und Salzburg zwischen Ende Jänner und Anfang Februar, zuletzt wird in der AK Steiermark gewählt. Die Wahlbüros in den Arbeiterkammern arbeiten bereits seit Monaten mit großem Einsatz. „Wir sind die starke Stimme der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Nähe zu unseren Mitgliedern ist uns sehr wichtig. Wir wollen möglichst allen Beschäftigten die Möglichkeit geben, von ihrem demokratischen Wahlrecht Gebrauch zu machen und deshalb dafür sorgen, dass wo möglich direkt im Betrieb gewählt werden kann“, betont Anderl.

Regierung muss Anliegen der ArbeitnehmerInnen respektieren

„Die Regierung hat bisher den Druck in der Arbeitswelt eher verschärft, statt die wichtigsten Probleme der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu lösen“, kritisiert AK Präsidentin Renate Anderl. Nach einem Jahr wird es jetzt Zeit, Lösungen zu präsentieren, fordert die Präsidentin. Als dringendste Fragen nennt sie: die Generalreparatur des Arbeitszeitgesetzes, ein Maßnahmenpaket, damit Wohnen billiger wird, eine sozial gerechte Steuerreform, den energischen Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping, die langfristige Absicherung hochwertiger Betreuung und Pflege, die Sicherung der Lehrausbildung und Aufrechterhaltung der überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen. Auf der Positivliste der Regierungsmaßnahmen steht wenig, außer einige Versprechen, die noch nicht eingelöst wurden, so Anderl.

Arbeitszeitgesetz zurücknehmen

Die Regierung hat mit dem Arbeitszeitgesetz die 60-Stunden-Woche von der Ausnahme zur Regel gemacht – voll zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, kritisiert Anderl. „Wer so ein Gesetz schreibt, dem fehlt der Respekt vor den hart arbeitenden Menschen, die unser Land am Laufen halten“, fordert die AK Präsidentin faire Regeln für die Arbeitszeiten: 12-Stunden-Tage und 60-Stunden-Wochen müssen wieder die streng geregelte Ausnahme werden, es braucht ein Recht auf die 4-Tage-Woche und letztlich „müssen wir in Zukunft weniger arbeiten und nicht mehr. Das heißt: Arbeitszeitverkürzung.“

Leistbares Wohnen endlich möglich machen

„Die Wohnkosten steigen und steigen. Die Menschen müssen bei den Wohnkosten spürbar entlastet werden“, verlangt Anderl. Wohnen muss leistbar sein, vor allem auch für junge Menschen. „Wir brauchen daher dringend ein neues einfaches Mietrecht mit tauglichen Mietobergrenzen und mehr neue geförderte Wohnungen. Zudem müssen die Maklerprovisionen für die Mieterinnen und Mieter gestrichen werden – so wie das in Deutschland seit Juni 2015 der Fall ist. Es soll der bezahlen, der den Makler beauftragt und das ist in der Regel der Vermieter.“

Steuerreform darf keine Mogelpackung werden

„ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen tragen 80 Prozent des Steueraufkommens bei, daher sollen 80 Prozent der Entlastung auch bei dieser Gruppe ankommen“, so Anderl.

Dies betreffe besonders auch den Ausgleich der kalten Progression. Doch jüngste Aussagen aus dem Finanzministerium deuten an, dass das Entlastungsvolumen für die ArbeitnehmerInnen deutlich geringer ausfallen wird als bisher bekannt. Die kalte Progression wird seit der letzten Steuerreform bis 2020 auf mehr als drei Milliarden Euro anwachsen. „Das ist das Minimum an Entlastung, das sich die Österreicherinnen und Österreicher verdient haben. Alles andere wäre eine Mogelpackung“, sagt Anderl. Doch das Finanzministerium hat offenbar vor, den Familienbonus beim Entlastungsvolumen anzurechnen.

„Vom Familienbonus profitiert längst nicht jeder Arbeitnehmer, jede Arbeitnehmerin“, sagt Anderl. Zudem sinkt durch eine Anrechnung des Familienbonus das Volumen der Steuerreform für die Beschäftigten auf nicht einmal zwei Milliarden Euro, weil schon viele Steuerzuckerl für Unternehmen vorgesehen sind.

Fachkräftemangel beheben – aber richtig

Anderl fordert, dass die Regierung im Interesse aller – nämlich der ArbeitnehmerInnen und der Wirtschaft – Lohn- und Sozialdumping verstärkt bekämpft, anstatt durch Aufweichung der Kriterien für die Rot-Weiß-Rot-Karte oder der Ausweitung der Mangelberufsliste „den Arbeitsmarkt sperrangelweit aufmacht und so den Niedriglohnsektor zusätzlich befeuert.“ Alle reden über den Fachkräftemangel, aber aus Sicht von Anderl, tut die Regierung das Falsche. Statt den Arbeitsmarkt für noch mehr Arbeitskräfte aus Drittstaaten zu öffnen, sollten jenen Menschen, die bereits in Österreich sind und Arbeit suchen eine bessere Chance auf berufliche Qualifikation erhalten. Dafür braucht es aber mehr Fördermittel für berufliche Qualifikation von arbeitssuchenden Erwachsenen und ausreichend Plätze und Mittel für überbetriebliche Ausbildung für Junge, die keinen Lehrplatz finden.

Langfristig hochwertige Betreuung und Pflege absichern

„Die dramatisch größer werdende Personallücke ist eines der Hauptthemen, mit denen wir uns auch auf politischer Ebene beschäftigen müssen“, betont Anderl. Zentral ist die Frage der Bedingungen, unter denen Pflege und Betreuung im Alltag stattfindet. Denn wenig überraschend bewirken gute Arbeitsbedingungen attraktive Arbeitsplätze während schlechte Menschen eher von einer Tätigkeit abschrecken.

„Statt Ankündigungen und diffuser Imagekampagnen müssen rasch Nägel mit Köpfen gemacht werden“, fordert Anderl insbesondere gesetzlich verbindliche Rahmenbedingungen und österreichweite Vorgaben zur Verbesserung des Personaleinsatzes, damit MitarbeiterInnen genügend Zeit für ihre Aufgaben haben und bessere Arbeitszeitmodelle und verlässliche Dienstpläne.

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ÖGB will Regierung auch 2019 „auf die Finger schauen“

Der ÖGB wird auch das kommende Jahr forsch angehen. Das machte Präsident Wolfgang Katzian heute bei einer Pressekonferenz klar. Was den Themenkomplex Mindestsicherung/Notstandshilfe angeht, will man der Regierung „genau auf die Finger schauen“. Eine Streichung von Begünstigungen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Zuge der Steuerreform wäre für Katzian eine „klassische Kriegserklärung“.

Was den vom Gewerkschaftsbund heuer heftig bekämpften Zwölfstundentag angeht, sieht der ÖGB-Präsident zumindest Teilerfolge. Im Rahmen der Herbstlohnrunde sei es in vielen Branchen gelungen, die Auswirkungen abzufedern, allerdings nicht in allen. Als Positivbeispiele nannte Katzian Handel und Metallbranche, Schwierigkeiten gebe es dagegen etwa im Speditionswesen.

KV-Verhandlungen laut Katzian wichtiger denn je

Insgesamt konstatiert der ÖGB-Chef, dass die Kollektivvertragshandlungen (KV) weiter an Bedeutung gewonnen hätten. Wenn die Regierung keinen Wert auf Gespräche mit der Gewerkschaft lege, sei die KV-Runde wichtiger denn je. Kontakt sucht Katzian auch mit dem Nationalrat. Ende Jänner werde es Gespräche mit allen Parteien geben, kündigte der ÖGB-Chef an.

Unverändert verärgert ist man in der Gewerkschaft über die Strukturreform der Sozialversicherung. Katzian gab sich zu 100 Prozent überzeugt, dass einzelne Regeln nicht vor dem Verfassungsgerichtshof halten werden. Selbst wird der ÖGB nicht vor das Höchstgericht gehen. Katzian erwartet eine entsprechende Initiative aus dem Bundesrat.

„Wir wollen kein Hartz IV in Österreich“

Auch den nächsten Projekten der Regierung blickt der Gewerkschaftschef skeptisch entgegen. Vehement wendet er sich gegen eine Abschaffung der Notstandshilfe: „Wir wollen kein Hartz IV in Österreich.“ Die Ärmsten der Armen dürften nicht für eine „Symbolpolitik“ bestraft werden. Was wiederum die Pflegereform angeht, forderte Katzian die Regierung auf, nicht wie bisher die Anliegen der Pflegenden außer Acht zu lassen.

Misstrauisch ist der ÖGB-Vorsitzende gegenüber der von der Koalition angekündigten Steuerreform, vor allem bezüglich einer Gegenfinanzierung über die Streichung von steuerbegünstigten Ausnahmen. Katzian zählt dazu das Weihnachtsgeld ebenso wie diverse Zulagen, etwa für Schmutz. Damit könnten aus diesem Posten für einzelne Einkommensverluste von 1.300 bis 1.500 Euro entstehen.

Somit sollten sich die Arbeitnehmer die Reform offenbar selbst bezahlen. Neben einer grundsätzlichen Entlastung der Arbeitnehmer und Maßnahmen gegen die „kalte Progression“ will Katzian eine Besteuerung „digitaler Betriebsstätten“. Eine weitere Senkung der Körperschaftssteuer lehnt der ÖGB kategorisch ab.

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Rendi-Wagner wirft ÖVP und FPÖ Spaltung der Gesellschaft vor

SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner wirft der Regierung soziale Einschnitte und die Spaltung der Gesellschaft vor. „Die Regierungspolitik passt zur Jahreszeit. Es gibt mehr soziale Kälte in diesem Land. Die ÖVP gibt dabei den Kurs vor, die FPÖ trägt mit Strache alles widerstandslos mit“, sagte Rendi-Wagner zum Jahresausklang im APA-Interview.

Die SPÖ-Chefin nennt Gesetzesinitiativen wie den „Zwölfstundentag“, die „Zerschlagung der Sozialversicherung“, das Kippen des Rauchverbots in der Gastronomie und die Kürzung der Mindestsicherung als Beleg für ihre Kritik am ersten Regierungsjahr der ÖVP-FPÖ-Koalition.

„Miteinander ist verloren gegangen“

„Alles ganz große Einschnitte. Der Diskurs mit Betroffenen, Experten und Parlament wurde dabei so gut wie nicht geführt. Das Miteinander in der Politik ist verloren gegangen.“ Bevölkerungsgruppen würden gegeneinander ausgespielt. „Diese von der Regierung befeuerte Spaltung ist eine Gefahr für den sozialen Frieden in unserem Land.“

Mager fällt auch Rendi-Wagners Bilanz zum EU-Vorsitz Österreichs aus: „Viele Ankündigungen und Überschriften, Fortschritte gleich null.“ Vor allem in der Migrationsfrage hätte ein Ratsvorsitz, der sich selbst ein Europa, das schützt, zum zentralen Thema macht, „mehr Meter machen müssen“.

SPÖ will bei EU-Wahl Nummer eins werden

Bei der EU-Wahl am 26. Mai will die SPÖ ein zusätzliches sechstes Mandat holen und wieder stärkste Partei werden. „Natürlich muss das der Anspruch sein.“ Die SPÖ werde im EU-Wahlkampf für eine „Stärkung der sozialen Säule und als starke Kraft gegen den Rechtspopulismus“ stehen.

Innenpolitisch will sich die SPÖ im kommenden Jahr auf die Themen finanzierbares Wohnen, Gesundheit mit Pflege und Ärztemangel sowie Chancengerechtigkeit für Jugendliche konzentrieren. „Es gab in den letzten zehn Jahren eine Mietenexplosion. Die Menschen geben fast die Hälfte ihres Einkommens für Mieten aus. Deshalb weg mit der Mietensteuer.“

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AK gegen Senkung der Körperschaftssteuer

2019 steht vor der Tür. Damit rückt auch die seitens der Regierung angekündigte Steuerreform 2020 näher. Dabei dürfte auch eine Senkung der Körperschaftssteuer Thema werden. Eine IHS-Studie im Auftrag der AK attestiert einer linearen KÖSt-Senkung nun, dass eine solche eine besonders ineffiziente Form einer Investitionsförderung sei. Die AK fordert, dass die Regierung die KÖSt-Senkung zurückstellt.

Die Studie, die der APA vorliegt, untersucht verschiedene investitionsfördernde Maßnahmen im Rahmen der Körperschaftssteuer (KÖSt) und vergleicht dabei eine lineare KÖSt-Senkung von 25 auf 20 Prozent mit einem Investitionsfreibetrag, einer degressiven Abschreibung und einer vorzeitigen Abschreibung. Eine Senkung der KÖSt-Belastung kann schließlich durch verschiedene Instrumente bewerkstelligt werden, so das IHS.

„Kostet viel, aber bringt wenig“

Die IHS-Studie für die AK kommt zum Schluss, dass eine lineare KÖSt-Senkung die ineffizienteste aller untersuchten Varianten ist. Mit einem eingesetzten Steuergeld-Euro würde nur ein Wachstum von 80 Cent erzielt. Mit einem Investitionsfreibetrag könnten mit einem Euro aber 1,36 Euro erzielt werden. Bei der vorzeitigen Abschreibung wären es 1,58 Euro und bei einer degressiven Abschreibung sogar 1,67 Euro.

„Die Senkung der Körperschaftsteuer kostet viel, aber bringt wenig“, kritisiert AK-Steuerrechtsexperte Dominik Bernhofer gegenüber der APA. „Für Österreich ist sie letztlich ein Verlustgeschäft, weil wir viel mehr investieren als wir zurückbekommen.“ Eine lineare KÖSt-Senkung von 25 auf 20 Prozent würde aufgrund der brummenden Wirtschaft rund zwei Mrd. Euro kosten und nicht wie zuletzt kolportiert rund 1,5 Mrd. Euro. Wichtiger für den Standort wären jedenfalls Maßnahmen gegen das Steuerdumping auf europäischer Ebene. „Wir können den Steuerwettbewerb mit Irland und Ungarn nicht gewinnen.“

AK für kalte Progression im Zentrum von Steuerreform

Aus Sicht der Arbeiterkammer müsse der Ausgleich der kalten Progression im Zentrum der Steuerreform stehen, so Bernhofer. „Es kann nicht sein, dass bei den Unternehmen das Geld mit beiden Händen zum Fenster hinausgeworfen wird, den Arbeitnehmern aber nicht einmal die kalte Progression ausgeglichen wird“, spielte der AK-Vertreter auf die Ankündigung von Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) an, den Familienbonus auf die Steuerreform anzurechnen.

Der dezidierte Vorschlag der Industriellenvereinigung (IV), der eine Halbierung der KÖSt auf nicht-entnommene Gewinne von 25 auf 12,5 Prozent vorsieht, wurde vom IHS nicht untersucht. Die AK hält aber auch von diesem Vorschlag wenig bis nichts.

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SPÖ vermisst Respekt der Koalition gegenüber Parlament

Die SPÖ bilanziert das erste Jahr der ÖVP-FPÖ-Regierung im Nationalrat mehr als kritisch. Der stellvertretende Klubchef Jörg Leichtfried vermisst den nötigen Respekt dem Hohen Haus gegenüber, bemängelt unvollständige Anfragebeantwortungen und ist entrüstet darüber, dass oftmals der übliche Gesetzgebungsprozess verlassen wurde.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hält Leichtfried vor, jeder zweiten Sitzung des Nationalrats fernzubleiben: „Wenn er da war, hat er seinen Redebeitrag herunter gelesen und sich die restliche Zeit auf der Regierungsbank demonstrativ seinem Handy gewidmet“, so Leichtfried gegenüber der APA.

Besonders stört Leichtfried auch, dass die schriftlichen Anfragen nicht entsprechend beantwortet würden. Fragen würden willkürlich zusammen gefasst oder uminterpretiert, andere gar nicht beantwortet und dafür in der Bundesverfassung gar nicht vorgesehene Gründe vorgeschoben, ortet er den Versuch, die parlamentarische Kontrolle zu verhindern.

Dazu zählt die SPÖ auch die verkürzten Begutachtungsfristen, die teils auch in sehr umfassenden und brisanten Materien eingesetzt wurden. Die Aufhebung des Rauchverbots in der Gastronomie sowie die Möglichkeit zum 12-Stunden-Tag wurden überhaupt via Initiativantrag und damit ohne Begutachtung eingebracht.

Als einzigartig bezeichnete Leichtfried schließlich das Vorhaben der Koalition, der Sozialministerin die Befugnis zu geben, im parlamentarischen Prozess befindliche Gesetze schon umzusetzen, ehe sie noch beschlossen seien. Immerhin sei es der Opposition gelungen, diesen „in dieser Form nie da gewesenen Versuch, die Rechte des Parlaments auszuhebeln“ letztlich zu Fall zu bringen.

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