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younion-FSG: Umstieg in das neue Wiener Bedienstetengesetz ermöglichen!

Anrechnung der Vordienstzeiten muss bis November geklärt sein

„Die neue Regelung der Vordienstzeiten für MitarbeiterInnen der Stadt Wien muss bis kommenden November zum Gesetz werden“, forderte heute, Donnerstag, der FSG-Landesvorstand in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft. Das ist eine Voraussetzung zu einem möglichen Umstieg von Kolleginnen und Kollegen in das neue Wiener Bedienstetengesetz. Die EU hatte die alte Regelung der Vordienstzeiten gekippt. Bis November soll nun die Bundesregelung in das Wiener Landesrecht übernommen werden, fordert die FSG in der younion. Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass keinem Bediensteten aus dem neuen Gesetz Verluste erwachsen dürfen. Als ersten Schritt konnten die younion-FSG erreichen, dass kein unnötiger bürokratischer Aufwand verursacht wird. Die Umstellung auf die neuen Regelungen erfolgt, ohne, dass die Bediensteten einen Antrag dafür stellen müssen.

Umstieg ins neue Wiener Bedienstetengesetz ermöglichen!

Gleichzeitig fordert die younion-FSG rasche Ergebnisse aus den Verhandlungen über einen möglichen Umstieg in das neue Wiener Bedienstetengesetz: „Die sozialpartnerschaftlich vereinbarte zweijährige Evaluierungsphase geht demnächst zu Ende. Wir erwarten uns eine zeitnahe Grundsatzentscheidung und ein Bekenntnis der Stadt zu einer Optierungsmöglichkeit. Voraussetzung bei der Umsetzung ist die absolute Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen. Es muss auch sichergestellt sein, dass der Umstieg in das neue System den neuesten Erkenntnissen und Urteilen der EU entspricht.

Klinik Floridsdorf – Entschuldigung des Vorstandes war überfällig – rasche Auszahlung gefordert

Die MitarbeiterInnen der Klinik Floridsdorf leisten seit der Inbetriebnahme des Hauses großartige Arbeit. Die Auszahlung der zustehenden Zulagen und Nebengebühren ist eine Selbstverständlichkeit. Der FSG-Landesvorstand in der younion unterstützt die betroffenen Kolleginnen und Kollegen und die HG II bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Seitens des KAV erwartet die younion-FSG nach der längst fälligen Entschuldigung eine rasche Fehlerbehebung und Auszahlung der ausständigen Gelder.

 

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SPÖ will Recht auf Teilzeit und Vier-Tage-Woche

Die SPÖ hat im Wahlkampf weitere Forderungen für die Arbeitnehmer vorgestellt. Unter anderem will Spitzenkandidatin Pamela Rendi-Wagner das Recht auf Teilzeit und auf die Vier-Tage-Woche umgesetzt sehen. Der durch die ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Zwölf-Stunden-Tag wird zwar nicht grundsätzlich abgelehnt, dennoch brauche es Schutz vor überlangen Arbeitszeiten statt eines „Freiwilligkeitsschmähs“.

„Das schwarz-blaue Arbeitszeitgesetz war vor allem eines: Ein einseitiger Deal zugunsten der Unternehmen“, schließt sich auch FSG-Vorsitzender Rainer Wimmer und zweiter auf der SPÖ-Bundesliste gegenüber der APA den Forderungen von Rendi-Wagner an. Hier brauche es einen Ausgleich, denn Arbeitnehmer seien „keine bloßen Betriebsmittel, sondern Menschen, denen man mit Respekt begegnen muss“.

Dementsprechend fordert die SPÖ auch offiziell einen „Rechtsanspruch auf Teilzeitphasen, die zum Leben passen“. Konkret gemeint sind damit Kinderbetreuung, Pflege, Bildung und Alter. Ebenfalls einen Rechtsanspruch solle es auf eine Vier-Tage-Woche geben. Im Blick hat die SPÖ dabei Pendler und Pendlerinnen, die täglich ein bis zwei Stunden am Weg zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause verbringen. Diese sollten ihre normale Arbeitszeit darauf aufteilen können.

Gegen Arbeitsverhältnisse „die krank machen“

Nicht zuletzt würde die SPÖ auch eine „faire Erreichbarkeit“ der sechsten Urlaubswoche umsetzen. Diese steht dem Arbeitnehmer im privaten Arbeitsrecht nur dann zu, wenn man die notwendigen 25 Jahre bei ein und demselben Arbeitgeber verbracht hat. Bei einem Wechsel bliebt man bei fünf Wochen. Rendi-Wagner und Wimmer fordern hingegen die gesetzliche Zusammenrechnung aller Dienstzeiten aus Arbeitsverhältnissen für den Urlaubsanspruch.

„Der Fleiß der Österreicherinnen und Österreicher darf nicht in Arbeitsverhältnisse führen, die krank machen“, argumentiert Rendi-Wagner ihre Forderungen im Wahlkampf. Hier brauche es einen Ausgleich zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen. Ausreichende Ruhezeiten sorgten nicht nur für mehr Lebensqualität, sondern seien auch gut für die Gesundheit.

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AK: Ein Drittel der ArbeitnehmerInnen in Wien hat 12-Stunden-Tage

AK Präsidentin Renate Anderl: „Wir brauchen dringend Arbeitszeitverkürzung“

Das Arbeitszeitgesetz führt laut einer Sora-Umfrage im ersten Halbjahr 2019 zu längeren Arbeitszeiten: 31 Prozent der ArbeitnehmerInnen in Wien sagen, dass sie vom 12-Stunden-Tag betroffen sind. JedeR Zweite (52 Prozent) gibt an, unter wachsendem Druck am Arbeitsplatz zu leiden. Anderl: „Wir brauchen dringend eine Arbeitszeitverkürzung, die leichtere Erreichbarkeit der sechsten Urlaubswoche und die 4-Tage-Woche sind dazu ein erster wichtiger Schritt.“

Bestätigt wird das Ergebnis der Sora-Umfrage (telefonische Befragung unter 1.000 Wiener ArbeitnehmerInnen, 1. Halbjahr 2019) durch eine kürzlich von Deloitte Österreich, der Universität Wien und der Universität Graz veröffentlichte Umfrage unter 214 Führungskräften und Personalchefs: Die Möglichkeit eines 12-Stunden-Arbeitstages in der Gleitzeit wird bereits von 30 Prozent der Unternehmen genutzt. AK Präsidentin Renate Anderl: „Das heißt in 30 Prozent der Unternehmen kann 12-Stunden am Tag ohne Überstundenzuschläge gearbeitet werden –dabei hat die Regierung bei der Einführung versichert, dass Überstundenzuschläge bleiben.“ Gleitzeit ist aber nicht dazu da, dass abgearbeitet wird, was man in der Normalarbeitszeit einfach nicht schafft. Das sind in Wirklichkeit implizit angeordnete Überstunden. 

In einigen Bereichen werden selbst die 12 Stunden noch überschritten, wie der Arbeiterkammer berichtet wird: Alle Tourismusbetriebe in Vorarlberg nutzten in der Wintersaison die Möglichkeiten des 12-Stunden-Tages und der verkürzten Ruhezeit voll aus. In mehr als 20 Fällen wurde auch die neue Regelung überschritten und dazu Ruhezeiten nicht eingehalten. In einigen Extremfällen gab es Wochenarbeitszeiten bis zu 91 Stunden und Tagesarbeitszeiten von bis zu 18 Stunden.

„Vollzeitbeschäftigte arbeiten im Schnitt 41,2 Stunden die Woche, 43 Millionen Über- und Mehrstunden werden nicht bezahlt. Wir reden da von einer Milliarde Euro im Jahr“, kritisiert Anderl. „Wir brauchen weniger Arbeitsdruck. Wir müssen ernsthaft über Arbeitszeitverkürzung diskutieren, das ist es auch, was die Beschäftigten wollen.“

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Beamte fordern „nachhaltige Erhöhung der Gehälter“

Die Beamten wollen mit der derzeitigen Übergangsregierung über ihre Gehälter für das nächste Jahr verhandeln. In einem Brief an den auch für die Beamten zuständigen Finanzminister Eduard Müller ersucht die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) und die younion _ Die Daseinsgewerkschaft um die Aufnahme der Gehaltsverhandlungen.

Eine konkrete Forderung stellen die Gewerkschaften in dem Schreiben zwar noch nicht, es wird aber schon „eine nachhaltige Erhöhung der Gehälter“ verlangt, „um eine dauerhafte Kaufkraftsteigerung für alle öffentlich Bediensteten sicherzustellen“. Auch die „durch die prekäre Personalsituation besonders hohe Belastung“ soll neben Inflationsrate und Wirtschaftswachstum Grundlage für die Verhandlungen sein.

Verweis auf „ständig neue Aufgaben“

Die Gewerkschaften verweisen auf die kontinuierlich steigenden Anforderungen an den Öffentlichen Dienst. „Ständig neue Aufgaben bei einer mittlerweile in nahezu allen Bereichen prekären Personalsituation bringen für die Kolleginnen und Kollegen im Öffentlichen Dienst immer schwierigere Arbeitsbedingungen. Nur durch große Motivation und großen persönlichen Einsatz können die Leistungen noch in gewohnt hoher Qualität erbracht werden.“ Auch die von allen Parteien angekündigte aktive Klimapolitik bedeute eine zusätzliche Aufgabe für den öffentlichen Dienst in allen Gebietskörperschaften.

Die GÖD und die younion ersuchen so rechtzeitig um Aufnahme der Verhandlungen, damit das Abkommen mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten kann. Für heuer hatten die Beamten bei einer Inflation von 2,02 Prozent eine sozial gestaffelte Gehaltserhöhung zwischen 2,51 Prozent für die hohen und 3,45 Prozent für die niedrigen Einkommen bekommen, was im Durchschnitt eine Erhöhung um 2,76 Prozent bedeutete.

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„Ibiza-Video“: OLG Wien bestätigt Einstweilige gegen Kurz

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien bestätigt, das ÖVP-Chef Sebastian Kurz verbietet, die SPÖ als möglichen Drahtzieher des „Ibiza-Videos“ ins Spiel zu bringen. Es handle sich dabei um „unrichtige Tatsachenbehauptungen“ und nicht um Werturteile, begründeten beide Gerichte in ihren Entscheidungen. Die ÖVP will alle Rechtsmittel ausschöpfen.

Der ÖVP wurde bereits in erster Instanz untersagt, öffentlich die Sozialdemokraten bezüglich Herstellung und Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“, das die Karriere von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache zumindest unterbrochen hat, zu verdächtigen. Unter anderem betonte das Gericht, dass ein Beleg für entsprechende Aussagen in mehreren Zeitungsinterviews fehle.

ÖVP will alle juristischen Mittel ausschöpfen

Dem stimmte nun auch das OLG, an das sich die ÖVP gewendet hatte, zu. Auch dass eine Behauptung nur „als Verdacht“ geäußert wird, ändere an dieser Rechtslage nichts, weil – so die Rechtsprechung – der Schutz der Ehre durch geschicktes Formulieren sonst wirkungslos gemacht werden könnte. Das OLG Wien sprach zudem aus, dass die Anrufung des Obersten Gerichtshofs als dritte Instanz nicht zulässig ist, weil keine bisher ungeklärten Rechtsfragen zu beantworten gewesen seien.

„Wir halten uns natürlich an Entscheidungen der Gerichte“, reagierte die ÖVP gegenüber der APA auf das OLG-Urteil. Allerdings werde man alle juristischen Mittel ausschöpfen.

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Pensionen bis 1.111 Euro steigen 2020 um 3,6

Kleine Pensionen bis 1.111 Euro werden ab 1. Jänner um 3,6 Prozent angehoben. Darüber wird die Pensionsanpassung bis 2.500 Euro auf den gesetzlichen Wert von 1,8 Prozent abgeschmolzen. Höhere Pensionen bekommen auch die Inflationsabgeltung von 1,8 Prozent. Das ist das Ergebnis des Pensionsgipfels von heute.

Vereinbart haben dies die Präsidenten des Seniorenrates, Peter Kostelka (SPÖ) und Ingrid Korosec (ÖVP) sowie Erner Neubauer (FPÖ), mit ÖVP-Klubobmann August Wöginger, SPÖ-Vorsitzender Pamela Rendi-Wagner und FPÖ-Obmann Norbert Hofer. An dem Gipfel teilgenommen haben auch Finanzminister Eduard Müller und Sozialministerin Brigitte Zarfl, Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein hatte ihr Kommen kurzfristig abgesagt.

Beschlossen werden soll die Pensionsanpassung in der nächsten Nationalratssitzung noch vor der Nationalratswahl. ÖVP, SPÖ und FPÖ wollen dazu einen gemeinsamen Antrag vorbereiten.

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AK fordert von kommender Regierung wieder Dialog

Die Arbeiterkammer (AK) fordert von der nächsten Bundesregierung „vor allem, dass es wieder einen Dialog gibt. Das haben wir jetzt eineinhalb Jahre vermisst.“ Das gelte, egal wie die nächste Regierung zusammengesetzt ist, sagte AK-Präsidentin Renate Anderl heute am Rande des Forums Alpbach. „Dieser Wunsch wird derzeit bei allen Parteivorsitzenden deponiert.“

Österreich sei durch den Dialog stark geworden. Ein „guter Interessensaustausch“ müsse im Sinne aller liegen, sagte Anderl. „Die Arbeiterkammer hat die Expertisen im Bereich der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Es ist für mich der falsche Weg, die Arbeitnehmer nicht einzubinden – egal, um welche Gesetzesinitiative es geht.“

Die ehemalige ÖVP-FPÖ-Regierung hatte der Arbeiterkammer mit Kürzungen ihres Budgets über die AK-Umlage gedroht. Die AK hat seit Anfang 2019 ihre Leistungen aber ausgeweitet, betonte Anderl. Für eine Service- und Digitalisierungsoffensive werden in den nächsten fünf Jahren 150 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, hob sie hervor. Käme es zu Kürzungen, wäre das nicht mehr möglich.

Erhöhung des AMS-Budgets gefordert

Von der aktuellen Übergangsregierung fordert die AK noch eine Erhöhung des AMS-Budgets für das Jahr 2020. Das sei aufgrund der Abkühlung der Konjunktur und womöglich steigenden Arbeitslosenzahlen notwendig. Die ehemalige ÖVP-FPÖ-Regierung hatte das AMS-Förderbudget 2019 angesichts von sinkenden Arbeitslosenzahlen auf 1,25 Mrd. Euro gekürzt. 2018 standen dem Arbeitsmarktservice (AMS) noch 1,4 Mrd. Euro für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung.

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AK Anderl: Wohnen darf kein Luxus sein!

AK analysierte Mikrozensus-Daten der Statistik Austria – Mehr Befristungen als noch vor zehn Jahren – Anderl: „Wohnen muss leistbar sein!“

Die Hauptmietzinse bei privaten Neuvermietungen sind von 2008 bis 2018 österreichweit um 39 Prozent in die Höhe geschnalzt. Rund sechs von zehn neuen Mietverträgen in Österreich werden im privaten Segment abgeschlossen – davon sind wiederum 70 Prozent nur befristet. Das zeigt eine neue Mikrozensus-Daten-Analyse der AK. „Gerade für Junge ist es nicht einfach, eine leistbare Wohnung zu finden“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. „Wir brauchen dringend eine Mietrechtsreform mit klaren Obergrenzen und weniger Befristungen sowie mehr neue geförderte Wohnungen. Wohnen ist ein Grundrecht und darf kein Luxus sein!“

   Eine AK Analyse der Mikrozensus-Daten der Statistik Austria von 2008 bis 2018 zeigt: Die Hauptmietzinse für private Neuvertragsmieten sind in den vergangenen zehn Jahren um 39 Prozent emporgeklettert. Die Betriebskosten sind im Rahmen der Inflation (plus 19 Prozent) angestiegen: plus 20 Prozent. In Summe stiegen die Bruttomieten bei neuen, privaten Verträgen um 35 Prozent.

   Die AK hat auch die Kaufpreise für Wohnungen unter die Lupe genommen. Zwischen 2008 und 2018 sind die Preise für Wohnimmobilien (also Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen) um saftige 72 Prozent in die Höhe gegangen. „Die Mieten und Kaufpreise sind schwindelerregend. Hier muss auch mit einem größeren geförderten Wohnungsangebot gegengesteuert werden!“, betont Anderl.

   Wer in den vergangenen zwei Jahren in Österreich einen neuen Mietvertrag abgeschlossen hat, zahlt für eine private Mietwohnung im Schnitt 9,60 Euro pro Quadratmeter, für eine Genossenschaftswohnung 7,40 Euro und für eine Gemeindewohnung 7,30 Euro pro Quadratmeter. Die AK hat berechnet: Im Vergleich zur privaten Mietwohnung erspart man sich in einer 68-Quadratmeter-Gemeindewohnung knapp 160 Euro im Monat, in einer Genossenschaftswohnung rund 150 Euro pro Monat. „Aufs Jahr gerechnet kommt ein schönes Sümmchen zusammen!“, so Anderl. 

Neue und bestehende Mietverträge in Österreich 2018

Mietwohnung          neue     in %    bestehende  in %

Gemeinde             16.166   8,7 %   278.166     16,9 %

Genossenschaft       54.727  29,6 %   655.195     39,8 %

Privat              114.237  61,7 %   711.719     43,3 %

   Wer eine neue private Wohnung mietet, bekommt meist einen befristeten Vertrag: Knapp 70 Prozent aller neuen privaten Mietverträge sind befristet (2008: 58 Prozent). Bei Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen gibt es nur in Ausnahmefällen Befristungen. Bei allen bestehenden privaten Mietverträgen ist knapp jeder zweite Mietvertrag befristet (46 Prozent), 2008 war es erst rund jeder dritte (30 Prozent). Österreichweit leben heute bereits über 650.000 Menschen befristet in ihrer privaten Mietwohnung. Anderl: „Auf Zeit wohnen bedeutet wieder Kosten für Umzug und Makler. Oder wer den Vertrag verlängern will, muss meist mit einer höheren Miete rechnen.“

   Befristungen bei Mietverträgen müssen verboten sein, verlangt die AK. Ausgenommen davon sollen nur Privatpersonen sein, die nicht mehr als fünf Wohnungen haben; dort können Befristungen wegen des zukünftigen Eigenbedarfes, etwa für Kinder und Enkelkinder, zulässig bleiben.

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Razzien: Wenn das alles stimmt, ist nach Ibiza endgültig Feuer am Dach

FSG-Wimmer: Den arbeitenden Menschen wird hingegen Sand in die Augen gestreut

Ein Skandal folgt scheinbar dem Nächsten: Nach der Ibiza-Affäre kam es laut Medienberichten am Montag zu Razzien bei Strache, Gudenus & Co wegen möglichen Ungereimtheiten in Zusammenhang mit Postenbesetzungen bei den Casinos Austria. In weiterer Folge – so die Medienberichte – sollte es zu einem Entgegenkommen bei Gesetzesänderungen beim kleinen Glückspiel kommen.

Medien berichten sogar von einer ÖVP-FPÖ-Vereinbarung.  „Wenn das stimmt, dass es ein derartiges korruptes Zusammenspiel zwischen Kurz-ÖVP und Strache-FPÖ gegeben hat, dann ist nach Ibiza endgültig Feuer am Dach. Das wäre der nächste Versuch, dass sich skrupellose Eliten ihre Gesetze einfach so kaufen können. Den arbeitenden Menschen wird hingegen Sand in die Augen gestreut. Das ist mittlerweile ein unhaltbarer Zustand in unserer Demokratie“, zeigt sich Rainer Wimmer, Vorsitzender der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG) im ÖGB, erzürnt.

Die FSG fordert eine lückenlose Untersuchung und Aufklärung. 

 „Angesichts derartiger Medienberichte versprechen die ersten Kurz-Plakate auch wenig Erfreuliches, denn auf diesen steht: ,Unser Weg hat erst begonnen‘“, warnt Wimmer. Die ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen könnten sich schon jetzt ausrechnen, was da auf sie zukommen würde, wenn dieser Weg fortgesetzt werden würde.

„Eine Lawine an Grauslichkeiten, an Kürzungen bei der Krankenkasse, bei den Pensionen, bei den Arbeitslosen und überall dort, wo unser bisher gut funktionierender Sozialstaat die negativen Auswüchse der Wirtschaft korrigierte“, so Wimmer. Die Wählerinnen und Wähler müssten eindringlich davor gewarnt werden, der Fortsetzung von Türkis-Blau unter Kurz auch nur eine einzige Stimme zu geben.        

 

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Umfrage: Zwölfstundentag in jeder dritten Firma

Die kürzlich geschaffene Möglichkeit eines zwölfstündigen Arbeitstags in Gleitzeit wird laut einer Umfrage bereits von 30 Prozent der Unternehmen genutzt. Arbeitszeiten würden generell immer flexibler gestaltet, es gebe einen starken Trend zur Heimarbeit, heißt es außerdem laut der Studie, durchgeführt vom Consultingunternehmen Deloite, der Universität Wien und der Universität Graz.

Befragt wurden österreichweit 214 Führungskräfte und Personalchefs. Das Ergebnis: Flexibles Arbeiten ist auf dem Vormarsch, und Kernarbeitszeiten verlieren an Bedeutung. Vor zwei Jahren hätten noch fast zwei Drittel der Unternehmen auf Gleitzeit mit Kernzeit gesetzt, jetzt tue das nur noch die Hälfte. „Bereits bei einem Viertel der Unternehmen arbeitet die Mehrheit der Mitarbeiter ohne Kernzeiten“, sagte Barbara Kellner, Managerin bei Deloitte Österreich.

Heimarbeit immer noch Privileg

Fast alle Unternehmen gaben an, dass Mitarbeiter ihre Bürojobs schon vor zu Hause aus erledigen könnten – allerdings dürfen das bei einem Drittel der Firmen nur einzelne Mitarbeiter. Dennoch nimmt die tatsächliche Nutzung von „Home Office“ stark zu, sie hat sich laut Befragung in den letzten zwei Jahren mehr als verdoppelt. 86 Prozent der Befragten gaben an, dass das Angebot von einem beträchtlichen Anteil der Mitarbeiter tatsächlich in Anspruch genommen werde.

Bei der letzten Befragung 2017 gaben das nur 42 Prozent an. Allerdings würden sich Mitarbeiter manchmal nicht trauen, Home-Office-Angebote wahrzunehmen, wenn physische Anwesenheit mit Leistung gleichgestellt werde, erklärte Kellner.

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