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Coronavirus-Hilfen gehen für SPÖ nicht weit genug

Der SPÖ sind die jüngsten Coronavirus-Maßnahmen, die die Regierung im Zuge ihrer Klausur angekündigt hat, zu wenig. So brauche es etwa eine nachhaltige Erhöhung des Arbeitslosengeldes – SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner kündigte entsprechende Anträge im Nationalrat in den kommenden Tagen an.

Die Bundesregierung habe in den vergangenen Wochen und Monaten sehr viel angekündigt und versprochen, bei den Betroffenen seien die Hilfen aber „zu spät, zu wenig oder gar nicht“ angekommen, so Rendi-Wagner bei einer Pressekonferenz. Bei der derzeit stattfindenden Regierungsklausur seien noch einmal diverse Unterstützungen angekündigt worden, aber „bei wem und wann werden diese 15 Milliarden ankommen?“, fragte die SPÖ-Chefin.

Im Nationalrat will die SPÖ mehrere Anträge zu ihren Vorstellungen einbringen, darunter eine Erhöhung der Nettoersatzrate von 55 auf 70 Prozent. Auch will die SPÖ eine Kurzdebatte zum Thema Arbeitslosigkeit initiieren. Rendi-Wagner appellierte an die Regierung, „endlich vom Reden ins Tun zu kommen“.

Vizeklubchef Jörg Leichtfried kritisierte außerdem, dass Türkis-Grün den angedachten Unterausschuss des Nationalrats zu den Coronavirus-Hilfen blockiere. So ein Ausschuss sei notwendig, damit das Parlament in dieser außerordentlichen Situation kontrollieren könne, wohin die Hilfsgelder geflossen seien. Der Unterausschuss solle am Donnerstag endlich beschlossen werden, kündigte Leichtfried auch dazu eine Aktion an.

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Wiener SPÖ beschließt Liste und Wahlprogramm

Die Wiener SPÖ stellt die Weichen für die – laut derzeitigem Stand – am 11. Oktober stattfindende Gemeinderatswahl. Die Stadtpartei fixiert heute in den Gremien ihre Kandidatenliste. Auch das Wahlprogramm wird beschlossen. Dieses legt den Fokus vor allem auf Sozialthemen und Umwelt- und Klimafragen.

Im Programm finden sich eine Lehrstellengarantie, eine Joboffensive für Personen über 50 Jahre und die stärkere Berücksichtigung von Wiener Firmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Im Bereich Gesundheit wird unter anderem die Schaffung neuer Primärversorgungseinheiten als Ziel festgelegt. Auch eine Pflegegarantie wird angekündigt.

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ÖBAG: FPÖ und SPÖ drängen auf Rücktritt Schmids

Die Freiheitlichen und die Sozialdemokraten haben am Wochenende ihre Rufe nach einem Rücktritt des Chefs der Staatsholding ÖBAG erneuert. Gegen Thomas Schmid wird wegen mutmaßlichen Drogenmissbrauchs ermittelt, sein Anwalt sprach vom höchstpersönlichen Lebensbereich seines Mandanten, für den die Unschuldsvermutung gilt.

FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl kritisierte „das eiserne Schweigen der ÖVP sowie die Untätigkeit der ÖBAG-Verantwortlichen“ in der Causa. Es könne keine Rede sein von einer höchstpersönlichen Angelegenheit, wenn der Betroffene in der ÖBAG ein viele Milliarden schweres Portfolio verwalte, kritisierte Kickl. „Unglaubwürdig“ sei auch, dass die Vorwürfe verjährt sein sollen.

Aufsichtsrat lässt prüfen

Auch die SPÖ bekräftigte ihren dringenden Wunsch der Abberufung von Schmid. Am Freitag hatte auch NEOS die sofortige Abberufung von Schmid gefordert.

Der Aufsichtsrat der Staatsholding schaltete bereits aufgrund der Ermittlungen gegen Schmid die Rechts- und Complianceabteilung ein. Aus dem Finanzministerium von Gernot Blümel (ÖVP) hatte es geheißen: „Wir beteiligen uns weder an Vorverurteilungen, noch an Spekulationen. Selbstverständlich sind stets die zuständigen Stellen zu befassen, wenn Vorwürfe erhoben werden.“

Die staatliche Beteiligungsholding ÖBAG verwaltet elf staatliche Beteiligungen, darunter jene an der OMV, Telekom, Post, Verbund und den Casinos Austria. Der mit den Drogenvorwürfen konfrontierte Schmid ist als ÖBAG-Chef auch Aufsichtsratspräsident beim Verbund und Vizepräsident des OMV-Aufsichtsrats.

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SPÖ will Gutscheine für „Öffi“-Nutzung

Die SPÖ hat eine weitere Idee für Coronavirus-Gutscheine geboren: Geht es nach Vizeklubchef Jörg Leichtfried, soll es in diesem Sommer 100 Euro pro Person mit Hauptwohnsitz in Österreich für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel geben. Gelten würde dies von 1. Juli bis 13. September, und zwar in allen Verkehrsverbunden und Tarifsystemen.

Auch Kinder sollen profitieren, allerdings nur mit 50 Euro pro Person. Die Vergabe soll unbürokratisch durch Zusendung erfolgen. Mit dem Gutschein soll der österreichische Tourismus und die klimaschonende öffentliche Verkehrswirtschaft gefördert werden, so die schriftlich übermittelte Idee Leichtfrieds.

Wenn 25 Prozent des Bezieherkreises diesen Gutschein nutzten, würden sich die Investitionskosten auf ca. 200 Mio. Euro belaufen, so seine Berechnung. Geschaffen werden soll die Förderung, weil die Verkehrswirtschaft besonders von den Auswirkungen des „Lock-downs“ getroffen worden sei.

Wiener Gastronomiegutscheine als Vorbild

Leichtfried erinnerte an das rot-grün regierte Wien, das mit Wirtshausgutscheinen als gutes Beispiel vorausgegangen sei. „Wir wollen einen Gutschein, der klimaschonend, verkehrs- und wirtschaftspolitisch wichtige Akzente setzt“, erklärte er. Zuletzt hatte auch SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner Gutscheine gefordert, nämlich für die Gastronomie in ganz Österreich.

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Gutachten lassen Kostengrenzenverstoß der ÖVP vermuten

Die ÖVP könnte bei der Nationalratswahl 2019 die gesetzliche Wahlkampfkostengrenze von sieben Mio. Euro überschritten haben. Das legt ein Gutachten der Mediensachverständigen Barbara Sommerer für den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat nahe. Der zweite Gutachter Hermann Peyerl enthielt sich wegen „eingeschränkter Auskünfte“ der Beurteilung der ÖVP. Diese versicherte, die Grenze eingehalten zu haben. Das Gutachten beruhe „in großen Teilen auf Annahmen“, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Brisantes Gutachten zu ÖVP-Wahlkampfkosten

Die ÖVP könnte bei der Nationalratswahl 2019 die gesetzliche Wahlkampfkostengrenze von sieben Millionen Euro überschritten haben. Das legt ein Gutachten der Mediensachverständigen Barbara Sommerer für den Unabhängigen Parteientransparenzsenat (UPTS) nahe.

Sommerer hält es jedoch nur „in geringem Maße“ für plausibel, dass sich die ÖVP an die gesetzliche Vorgabe gehalten hat. SPÖ und FPÖ – die ebenso wie die ÖVP 2017 wegen zu hoher Wahlkampfkosten Strafe zahlen mussten – dürften sich diesmal an das Gesetz gehalten haben. Die Plausibilität, dass Rot und Blau die Wahlkampfkostengrenze 2017 einhielten, sei „voraussichtlich gegeben“, befand Sommerer. Peyerl hält es bei der SPÖ für „möglich“ und bei der FPÖ für „plausibel“.

ÖVP nur „eingeschränkt“ Auskunft erteilt

Bei allen anderen Wahlwerbern des Jahres 2019 – Grüne, JETZT, NEOS, KPÖ und Wandel – sind beide Gutachter überzeugt, dass die Vorgabe eingehalten wurde, binnen der letzten 82 Tage vor der Wahl maximal sieben Mio. Euro in den Wahlkampf zu stecken.

Für das begleitende Monitoring sind die Parteien gesetzlich nicht zur Auskunft verpflichtet. So hat die ÖVP Peyerl „nur eingeschränkt Auskunft erteilt und insbesondere keine betraglichen Angaben gemacht“. Die SPÖ legte eine Ausgabenaufstellung – mit weit unter sieben Mio. Euro – vor, aber ohne Landes- und Bezirksorganisationen. Beide Parteien gewährten dem Gutachter keine Einsicht in die Belege und haben keine Vollständigkeitserklärung unterschrieben. Alle anderen Parteien legten Aufstellungen vor, bestätigten die Vollständigkeit und ließen auch die Belege kontrollieren.

Nicht nur Angaben der Parteien als Basis

Anders als der Sachverständige für Wirtschaftsprüfung beschränkte sich die Sachverständige für Medienwesen Sommerer nicht nur auf die Angaben der Parteien. Sie beobachtete – mit Stichproben von Veranstaltungen, Geschenken etc. – den Wahlkampf und Außenwerbung (Plakate) und bezog Mediadaten ein.

Bei der ÖVP konstatierte sie „Widersprüche“: Es könne „nicht vollständig nachvollzogen werden“, dass diese sechs Mio. weniger ausgeben hätte als 2017. Und Sommerer verweist auf den offenen Rechtsstreit zwischen „Falter“ und ÖVP wegen des Berichts, wonach die Wahlkampfbudget-Überschreitung geplant gewesen sei. Zudem habe die ÖVP die Einhaltung der Kostengrenze immer wieder beteuert, aber auch darauf hingewiesen, dass konkrete Zahlen erst später vorlägen.

Kritik an der Durchführung

In einer dem UPTS übermittelten Stellungnahme im Auftrag der ÖVP betont Rechtsanwalt Werner Suppan – unter Hinweis auf den erst bis 30. September 2020 vorzulegenden Rechenschaftsbericht –, dass die Kostenobergrenze 2019 eingehalten worden sei, „soweit aufgrund der vorliegenden internen Erhebungen und Unterlagen feststellbar ist“.

Und er äußert sich namens der ÖVP äußerst kritisch zu den Gutachten: Die Umsetzung des Wahlkampfkostenmonitorings sei „offensichtlich legistisch nicht geglückt“, es sei „offenkundig kein weiterer Transparenzgewinn erzielt“ worden. Peyerl habe nur eine Befragung der Parteien vorgenommen, das entspreche nicht dem Gesetz. Sommerers Analyse sei zwar umfassender, aber mit ihrem Hinweis auf den „Falter“-Bericht „verlässt sie den Boden evidenzbasierter Wissenschaft zu Gunsten medialer Meinungsdarstellung“.

ÖVP kündigte Abrechnung an

Die Volkspartei kündigte eine „vorzeitige“ Abrechnung im Laufe der nächsten Wochen an und betonte neuerlich, dass „jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt“ die Unterschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze „klar“ zu erkennen sei. Auch sei in den Analysedaten des Marketinginstituts „Focus“ ersichtlich, dass die Volkspartei in keinem Bereich mit ihren Ausgaben an erster Stelle steht. Ferner hielt die ÖVP fest, dass man komplett auf Werbung in den Bereichen Fernsehen, Radio und Kino verzichtet habe.

NEOS sah sich hingegen in seinen Vermutungen bestätigt. „Das würde das Bild widerspiegeln, welches die ÖVP bereits im Wahlkampf 2017 abgegeben hat“, so NEOS-Generalsekretär Nick Donig zum UPTS-Gutachten. Die Überraschung wäre größer, so Donig, würde sich herausstellen, dass die ÖVP zum ersten Mal seit Bestehen einer Wahlkampfkostenobergrenze diese auch eingehalten hätte. Auch werfe die Tatsache, dass mit Karl Nehammer (Innenminister) und Elisabeth Köstinger (Landwirtschaftsministerin) nun gleich zwei ÖVP-Minister in ihrer früheren Rolle als Wahlkampfleiter „zweifelhafte Figur“ machten, ein schlechtes Licht auf das aktuelle Regierungsteam. Türkis-Grün forderte Donig auf, das angekündigte Transparenzpaket „endlich“ umzusetzen.

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SPÖ rüttelt an Kassenfinanzierung von Privatspitälern

Durch die Korruptionsermittlungen gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist die Mitfinanzierung von Privatspitälern aus Geld der Sozialversicherten erneut in den öffentlichen Fokus gelangt. Von SPÖ-Seite kam heute Kritik daran. Nicht nur die Abschaffung, sondern auch der Rücktritt von Matthias Krenn (FPÖ), Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), wurde gefordert.

ÖGK-Vizeobmann Andreas Huss (SPÖ) stellte zunächst nur die jüngste Aufstockung unter der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung infrage, die dem Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) seit 2019 zusätzliche 14,7 Mio. Euro (auf insgesamt rund 145 Mio. Euro) gebracht hat. Dieser unzulässige Griff in die Taschen der ÖGK-Beitragszahler sei rückabzuwickeln, forderte er im Ö1-Mittagsjournal.

SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher ging kurz darauf noch weiter und verlangte in einer Aussendung die gänzliche Abschaffung der 2002 unter Schwarz-Blau geschaffenen PRIKRAF-Regelung. Das Geld wäre im öffentlichen Gesundheitssystem besser aufgehoben, man könne damit mehr Hausärztinnen und -ärzte, Psychotherapie auf Krankenschein und kostenlose Grippeimpfungen finanzieren. Mit den Privatspitälern solle es hingegen wie vor 2002 Einzelverträge geben.

Kein Kommentar der ÖGK

Kucher rechnete vor, dass in der Privatklinik Währing, für deren Aufnahme in den PRIKRAF sich Strache erfolgreich eingesetzt hatte, gerade einmal 20 Betten stünden, bei 14,6 Mio. Euro zusätzlich also 700.000 Euro pro Bett flössen: „Das kann ja nicht mit rechten Dingen zugehen.“ Er frage sich auch, welche Rolle die ÖVP in der ganzen Causa spiele, schließlich sei sie laut Medienberichten in die „Machenschaften“ eingebunden gewesen.

SPÖ-Abgeordneter Rudolf Silvan schließlich forderte ÖGK-Obmann Krenn zum sofortigen Rücktritt auf. Gestern sei bekanntgeworden, dass sich Krenn auf Drängen Straches für die Erhöhung ausgesprochen habe. Das, so Silvan, „schlägt dem Fass den Boden aus“.

In der ÖGK wollte man all das auf APA-Anfrage nicht kommentieren. Dem Vernehmen nach ist man in der Krankenkasse aber auch jenseits der SPÖ wenig glücklich darüber, mit rund 80 Prozent den Löwenanteil der PRIKRAF-Finanzierung schultern zu müssen.

Auch NEOS für Abberufung von Krenn

Auch NEOS fordert personelle Konsequenzen. Krenn müsse gehen, appellierte NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker an Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne).

Der Minister müsse mit den „Geistern der Vergangenheit“ aus der ÖVP-FPÖ-Regierung aufzuräumen. „Andernfalls schaut Anschober zu, wie die Folgen des türkis-blauen Freunderl-Deals weiterhin für die Versicherten spürbar sind“, so Loacker. Er verwies auf die entsprechende Bestimmung im ASVG, die eine Enthebung bei Pflichtverletzung vorsieht.

Krenn war von Strache laut Medienberichten in mehreren Chats kontaktiert worden. Er soll seinem damaligen Parteichef zugesichert haben, sich um das Anliegen von Klinikchef und FPÖ-Parteispender Walter Grubmüller, nämlich die Aufnahme seiner Klinik in den Kreis der von der Sozialversicherung mitfinanzierten Privatkrankenanstalten, persönlich zu kümmern. Laut „Zeit im Bild“ will Krenn nur ein Gespräch in dieser Sache geführt haben.

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Veto von SPÖ und FPÖ gegen Finanzreformgesetz im Bundesrat

SPÖ und FPÖ haben ihre Mehrheit im Bundesrat für ein weiteres Veto genutzt. Im Finanzausschuss der Länderkammer blockierten sie heute unter anderem das zweite Finanz-Organisationsreformgesetz. Damit wird auch die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge verlängert.

ÖVP beklagt „verheerende Auswirkungen“

Diese schon Ende Mai ausgelaufene Regelung im Zuge der Coronavirus-Krise kann damit erst am 24. Juli wieder in Kraft treten, kritisierte die ÖVP. SPÖ und FPÖ würden mit ihrer Blockade Unternehmen und Arbeitsplätze gefährden, beklagte der Fraktionsobmann der ÖVP-Bundesräte, Karl Bader. Er sieht „verheerende Auswirkungen“ eines Versuchs der Opposition, politisches Kleingeld zu machen.

Wichtige, vom Nationalrat Ende Mai beschlossene Gesetzesmaterien kämen nun nicht auf die Tagesordnung der Länderkammersitzung am Donnerstag. Damit können diese erst am 24. Juli in Kraft treten – wenn die verfassungsmäßig vorgesehene Frist von acht Wochen für Beschluss oder Einspruch des Bundesrates abgelaufen ist.

Das zweite Finanz-Organisationsreformgesetz enthält eine Reihe von Detailregelungen zur Zusammenlegung der 40 Finanzämter zu einem „Finanzamt Österreich“, die am 1. Juli in Kraft tritt. In diesen Antrag hineingehängt wurde zuletzt aber auch noch die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge wegen der Pandemie. Sie war ursprünglich bis Mai vorgesehen und soll nun auf Dezember verlängert werden – samt der Möglichkeit, die gestundeten Dienstgeberbeiträge im Jahr 2021 in Raten abzustottern, wenn das „wegen der Coronavirus-Pandemie aus Gründen der Unternehmensliquidität“ nötig ist.

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younion-Dürrer: Endlich Unterstützung für 15.000 freischaffende KünstlerInnen

Einigung auf Künstlerfonds mit 1.000 Euro pro Monat ist gelungen

„Jetzt geht es Schlag auf Schlag. Nach der Ausfallshaftung für die Filmbranche läuft jetzt auch die überfällige Unterstützung für die freischaffenden KünstlerInnen im Bereich der Sozialversicherung der Selbständigen an. Für rund 15.000 Kunstschaffende bedeutet das Hilfe in letzter Minute“, erklärte heute, Donnerstag, Thomas Dürrer, Sekretär der Sektion Musik in der Hauptgruppe VIII der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

 

„Der Fonds ist mit 90 Millionen gefüllt, das ist zumindest ein solider Anfang, den wir sehr begrüßen. Das bedeutet ab Juli immerhin 1.000 Euro pro Monat. Bisher haben viele durch die Finger geschaut. Diesmal erfolgt die Abhandlung hoffentlich schnell und unbürokratisch“, sagte Dürrer. Ungeklärt sei allerdings die weitere Unterstützung für all jene, die der Überbrückungsfonds nicht erfasst. Sie müssen sich weiter an den Härtefallfonds der Wirtschaftskammer sowie an den Künstlersozialversicherungsfonds wenden. Dürrer: „Ungeklärt ist noch das Paket für die großen Institutionen, die Millionen an Karteneinnahmen verloren haben. Daran werden wir mit den zuständigen Verantwortlichen noch arbeiten, weitere Gespräche werden folgen. Insgesamt sind wir jetzt endlich auf einem gangbaren Weg.“

 

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younion-Dürrer: Endlich Durchbruch bei Ausfallshaftung für Filmbranche

Verhandlungen, Hintergrundgespräche und Überzeugungsarbeit haben zum Erfolg geführt

„Es war wirklich das Bohren harter Bretter, aber es hat sich doch gelohnt. Wenn kommende Woche die österreichische Filmbranche einen hoffentlich fulminanten Neustart hinlegt, stehen 25 Millionen an Ausfallszuschüssen für sie bereit“, zeigte sich heute, Mittwoch, Thomas Dürrer und Gerhard Schedl von der Sektion Film in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft erfreut.

„Für die VertreterInnen der Beschäftigten in der Filmindustrie und die heimischen Produzenten war es besonders wichtig, dass die Ausfallszuschüsse im Anlassfall nicht zurückgezahlt werden müssen. Das hätte für die Filmbranche, die eine extreme Durststrecke hinter sich hat, eine zu hohe Belastung bedeutet und künftigen Projekten schon im Vorhinein das Genick gebrochen“, stellte Dürrer klar. 

Die Ausfallzuschüsse können pro Produktion bis zu 75 Prozent der Herstellungskosten betragen. Sie können rückwirkend ab 16. März bis Ende 2021 in Anspruch genommen werden. „Es ist sehr begrüßenswert, dass auch der ORF als wichtigster Partner der heimischen Filmwirtschaft bereit ist, Mehrkosten für durch das Coronavirus verursachte Sicherheitsmaßnahmen mitzutragen. Das ist ein klares Bekenntnis zum österreichischen Film“, schloss Dürrer.

 

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Verfassungswidrigkeit von Blümels Budget für SPÖ erwiesen

Für die SPÖ ist nun erwiesen, dass das türkis-grüne Budget 2020 in der aktuellen Fassung verfassungswidrig ist. In einer Pressekonferenz präsentierten die Sozialdemokraten heute ein entsprechendes Gutachten von Karl Stöger, Professor für öffentliches Recht in Graz. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) müsse nun einen Abänderungsantrag mit aktualisierten Zahlen vorlegen, so die SPÖ. Auch NEOS fühlt sich bestätigt.

Vizeklubchef Jörg Leichtfried und SPÖ-Budgetsprecher Kai Jan Krainer sind sich aufgrund des Gutachtens sicher, dass ohne Einarbeitung der echten Budgetzahlen die für die Coronavirus-Hilfsmaßnahmen nötigen Mittel ohne ausreichende rechtliche Grundlage dastehen würden. „Ein solches Budget, wie es jetzt vorgelegt wird, ist inakzeptabel“ und neben der Verfassungswidrigkeit auch „allein politisch eine Unmöglichkeit“, so Leichtfried.

Finanzministerium zitiert Experten mit anderer Meinung

Im Finanzministerium sieht man das naturgemäß anders, mehrere Fachleute wurden dafür nach vorne geschickt. So schrieb Ex-Sektionschef Manfred Claus Lödl, dass sämtliche vorgelegten Gesetzesvorschläge den haushaltsverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen entsprochen hätten.

Auch die Professoren Johannes Heinrich (Finanzrecht, Universität Klagenfurt) und Klaus Poier (Öffentliches Recht, Universität Graz) hätten keine grundsätzlichen Probleme betreffend die gesetzliche Ermächtigung zur Überschreitung des Budgets für den Covid-19-Krisenbewältigungsfonds, wurde betont.

Unabhängig von diesen Expertenmeinungen habe Blümel bereits gestern im Zuge der parlamentarischen Debatte einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien angekündigt. Mit diesem sollen die bisherigen und zum aktuellen Stand erwartbaren Kosten im Rahmen der Pandemie verankert werden, hieß es im Finanzressort.

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