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Zerreißen von Regenbogenfahne: SPÖ will Aufklärung

Das Zerreißen einer Regenbogenfahne bei einer Kundgebung von teils rechtsextremen Gegnern der Coronavirus-Maßnahmen lässt die SPÖ aktiv werden. Frauenchefin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) kündigte eine parlamentarische Anfrage an den Innenminister an, in der sie die Hintergründe geklärt haben will.

Bei der Demonstration am Samstag in der Wiener Innenstadt war nicht nur die Fahne zerrissen worden, sondern es waren auch von einer Frau auf der Bühne Homosexuelle als Kinderschänder beschimpft worden. „Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie Menschen in unserem Land in aller Öffentlichkeit verhetzt werden“, so Heinisch-Hosek. Die Politik sei gefordert, Rahmenbedingungen zu setzen, dass sich Opfer zu Wehr setzen können, so der Vorsitzende der sozialdemokratische LGBTIQ-Organisation SoHo, Mario Lindner.

Die Anfrage an Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) soll die Frage klären, wer diese Veranstaltung angemeldet und finanziert hat, wer hinter dem Verein der „Querdenker“ steht und warum die Veranstaltung nicht unterbrochen wurde.

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„Ibiza“-U-Ausschuss: Fraktionen fordern gesamtes Video

Die Fraktionen haben nach der Sonderpräsidiale zum U-Ausschuss gestern einheitlich auf die vollumfängliche Vorlage des „Ibiza-Videos“ gedrängt. „Es gibt den einheitlichen Wunsch, das gesamte Video zu bekommen“, berichtete Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) im Anschluss. Die Option eines ergänzenden Beweisbeschlusses soll vorerst nicht gezogen werden.

Schließlich sei das Video bereits Gegenstand des grundsätzlichen Beweisbeschlusses, hieß es unisono. Und man erwarte, dass diesem nun nachgekommen werde.

Dass etliche Medien aus dem Video zitieren, der U-Ausschuss aber im Dunkeln tappt, sei ein „inakzeptabler Zustand“, so Sobotka. Etwas deutlicher wurden die Oppositionsvertreter: „Ganz besondere Pflanzerei“ (NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger) oder „kuriose Situation, die dem Parlamentarismus insgesamt schadet“ (SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried).

Ministerien am Zug

Falls das Justizministerium nicht im Besitz des gesamten Videos ist, dann müsse eben das Innenministerium liefern. Das ist laut Sobotka der einhellige Wunsch. Schließlich sei das Video dort transkribiert und veraktet worden. Falls das Ministerium eine andere Rechtsansicht habe, müsse der U-Ausschuss eine Nachfrist setzen und in letzter Konsequenz zum VfGH gehen.

Jedenfalls liege die Handlungsweise beim Ausschuss selbst und nicht beim Präsidenten, nahm sich Sobotka aus der Pflicht. Ihm fehle die Rechtsgrundlage. Das sehen SPÖ, FPÖ und NEOS jedoch anders, die sich ein vehementeres Auftreten und mehr Initiative vom Nationalratspräsidenten in dieser Causa wünschen. Für die Grünen nahm Klubobfrau Sigrid Maurer an der Präsidiale teil. Statement gab es von ihr danach aber keines.

Innenministerium sieht sich für Video nicht zuständig

Das Innenministerium sieht sich für die Lieferung des gesamten „Ibiza“-Videos an den U-Ausschuss nicht zuständig. In einer knappen schriftlichen Stellungnahme an die APA meinte man, dass vielmehr das Justizministerium am Zug sei.

Der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) liege das gesamte Videomaterial ungekürzt vor, zusätzlich auch noch ein mehr als 100 Seiten starker Auswertungsbericht des Videos, wurde in der Stellungnahme argumentiert: „Die Verfahrensordnung regelt daher klar die Zuständigkeit des Justizministeriums zur Vorlage des Videos.“

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younion: Gewerkschafts-Kritik vor Kindergarten-Start

Sofort Beirat für Elementarpädagogik einberufen!

Mit dem Start der Schule kehrt auch in den Kindergärten der „Normalbetrieb“ zurück. Alleine in Wien besuchen rund 100.000 Kinder elementare Bildungseinrichtungen. „Viele meiner Kolleginnen und Kollegen sind aber verunsichert“, sagt Judith Hintermeier, selbst Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft. „Es gibt vom Bildungsministerium ein COVID-19 Hygiene- und Präventionshandbuch, das im Ampel-System eine fixe Zuteilung von Personal pro Gruppe fordert. Das ist allerdings praxisfern. In vielen Fällen gibt es einfach zu wenig Personal. Denn man darf nicht vergessen, dass Risikopersonen seitens der Bundesregierung bis Ende des Jahres freigestellt sind und es keinen Ersatz für sie gibt.“

Weniger Personal, mehr Stunden

Eine Durchmischung von Gruppen wird in dem ministeriellen Papier untersagt. Auch hier sieht Hintermeier aber Probleme: „Wenn in Gruppe A drei Kinder bis 17.30 Uhr dageblieben sind und in Gruppe B zwei, wurde zusammengelegt und eine Kollegin konnte ihren regulären Dienst beenden. Es fallen also viel mehr Überstunden an – und das bei einer reduzierten Personalzahl.“

Einheitliche Regelungen

Erschwerend kommt hinzu, dass es in den einzelnen Bundesländern, beziehungsweise in den einzelnen Gemeinden, zusätzliche unterschiedliche Regelungen gibt. Christa Hörmann, stellvertretende Vorsitzende in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Wir fordern seit Jahren ein bundeseinheitliches Rahmengesetz. Im aktuellen Regierungsprogramm wird das auch zum ersten Mal erwähnt. Ein eigener Beirat für Elementarpädagogik soll Qualitätsmindeststandards mit den zuständigen SozialpartnerInnen erarbeiten. Wir fordern, dass sich dieser Beirat sofort bildet und auch die aktuellen Probleme in den Kindergärten löst.“

Wien als Vorbild

Wie gemeinsame Lösungen erarbeitet werden können, zeigt Wien. So können sich beispielsweise Kindergarten-Bedienstete bereits seit Juni auf COVID-19 testen lassen. Judith Hintermeier: „Alle Kolleginnen und Kollegen, die einen Verdacht haben, können sich unkompliziert und kostenlos testen lassen. Denn natürlich sind sie einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Sie waren am Höhepunkt der Krise da und haben dafür gesorgt, dass das System nicht zusammenbricht. Sie leisten weiterhin großartige Arbeit.“

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AK gegen Zwölfstundentag, für Arbeitszeitverkürzung

Seit zwei Jahren gibt es jetzt den von der damaligen ÖVP-FPÖ-Regierung – unter massivem Protest von Arbeitnehmervertretern – eingeführten Zwölfstundentag. „Es wäre besser, das Gesetz wäre nicht mehr da“, sagte die Präsidentin der Arbeiterkammer (AK) auch heute. Lieber will Renate Anderl eine Diskussion über eine Arbeitszeitverkürzung führen. „Da gibt es viele Facetten“, sagt sie gegenüber der APA.

„Die Möglichkeit einer geblockten Freizeit als Ersatz für den Arbeitnehmer fehlt bis heute gänzlich“, kritisierte sie im Zusammenhang mit dem Zwölfstundentag. Viele Beschäftigte würden bei der Arbeiterkammer anrufen und sich zum Zwölfstundentag erkundigen, aber da er gesetzlich verankert ist, könne man nichts tun. Manchmal würden die zusätzlichen Pausen von Betrieben nicht gewährt. „Wir haben auch Fälle, in denen es über die zwölf Stunden hinaus geht“, so Anderl.

Im Ö1-Morgenjournal forderte Anderl, klare Regelungen für das Arbeiten im Homeoffice zu erarbeiten – insbesondere, was die Arbeitszeit und Versicherung betrifft. Das Thema Arbeitszeitverkürzung habe unterschiedliche Facetten. Durch die Kurzarbeit habe eine Arbeitszeitverkürzung durch die Krise geholfen.

„Nicht immer dieselben Floskeln“

„Wir wollen darüber sprechen. Wir wollen nicht, dass es immer dieselben Floskeln gibt, wie man alles ablehnen kann – wie etwa das sei nicht leistbar, Betriebe würden abwandern. Man muss sich anschauen, welche Modelle es gibt und wo diese passen würden“, so Anderl.

Von einer gesetzlichen Arbeitszeitverkürzung wollte Anderl auf APA-Nachfrage nicht sprechen. Da gebe es zu viel Gegenwind. Das Soli-Modell, das die SPÖ will, gebe es zum Teil auch bereits in der Praxis. Insgesamt sei das Thema Arbeitszeitverkürzung bei der Gewerkschaft in sehr guten Händen. Diese werde das Thema sicher stark in die Kollektivvertragsverhandlungen – die im Herbst traditionell mit den gewichtigen und wegweisenden Metallern beginnen – einbringen.

„Ein Schritt wäre etwa auch die sechste Urlaubswoche für jeden nach 25 Arbeitsjahren“, sagte Anderl. „Wenn der Bundeskanzler (Sebastian Kurz (ÖVP), Anm.) sagt, dass sich die Arbeitswelt verändert hat und man darauf reagieren muss, dann wäre ich auch hier dafür, dass das Urlaubsgesetz bezogen auf die sechste Arbeitswoche kein totes Gesetz ist und zum Leben erweckt wird. Denn die aller-, allerwenigsten sind heutzutage so lange in derselben Firma, dass sie die sechste Urlaubswoche erreichen können. Ganz wenige schaffen 25 Jahre in einem Betrieb.“

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Hebein: „Rot-Grün oder Opposition“

Die Wiener Grünen-Chefin Birgit Hebein will auch nach der Wien-Wahl im Oktober weiter mit der SPÖ regieren. Eine Koalition mit der ÖVP oder anderen Parteien schloss sie am Donnerstag in einem ORF-Interview aus. Es gebe in der Bevölkerung keine Stimmung für Veränderung.

Die Spitzenkandidatin der Wiener Grünen war am Donnerstagabend – so wie alle Spitzenkandidaten vor der Wien-Wahl am 11. Oktober – zu Gast in der ZIB2. Auf die Frage, mit wem sie nach der Wien-Wahl regieren will, sagte Hebein: „Die Grünen wollen weiter Taktgeber in der bestehenden Koalition Richtung Klimahauptstadt bleiben. Ich bin gegen Experimente. Ich merke auch in der Stimmung der Bevölkerung nicht, dass nach zehn Jahren rot-grüne Koalition die Leute eine Veränderung wollen.“

Hebein wünscht sich „bestes Ergebnis für Grüne“ in Wien

Rot-Grün oder Opposition, etwas anderes komme nicht infrage. Was das Wahlergebnis betrifft, wünscht sich Hebein „das beste Ergebnis, das die Grünen in Wien je hatten“. Auf eine konkrete Zahl will sich die Wiener Vizebürgermeisterin nicht festlegen. Bei der letzten Gemeinderatswahl 2015, damals noch mit Spitzenkandidatin Maria Vassilakou, erhielt die Ökopartei 11,8 Prozent der Stimmen.

Zu den steigenden Coronavirus-Zahlen in Wien sagte Heiben: Sie seien sehr ernst zu nehmen, man dürfe aber nicht vergessen, dass Wien eine Millionenstadt sei und sehr viel testet. „Das ist mitunter auch einer der Gründe, warum die Zahlen steigen. Wir sind aber gut vorbereitet und arbeiten gut mit dem Bund zusammen.“

35-Stunden-Woche in der Stadt gegen Arbeitslosigkeit

Etwas unternehmen müsse die Stadt, was die wirtschaftliche Situation betrifft, so Hebein. „Ich will nicht durch Wien marschieren und jedes dritte Lokal wird geschlossen. Das heißt, hier muss noch rascher geholfen werden.“ Die Arbeitslosigkeit mache den Menschen Sorgen, hier müsse die Stadt Wien auch als Arbeitgeber von mehr als 65.000 Menschen vorangehen. Deshalb befürworte sie die Einführung einer 35-Stunden-Woche.

Immer wieder aufkommende Kritik an Grünen-Aktionen der vergangenen Monate wie Pop-up-Radwegen, dem 150.000 teuren Gürtel-Pool und „coolen Straßen“ wies Hebein zurück. Das dürfe man nicht lächerlich machen, denn: „Es ist sehr wichtig, dass wir den öffentlichen Raum den Menschen zurückgeben, denn zwei Drittel in der Stadt sind verparkt.“

Maßnahmen zur CO2-Reduktion

Solche Maßnahmen seien auch im Sinne des Klimaschutzes wichtig. „Wir haben keine Zeit mehr, dass wir Autofahrer gegen Radfahrer ausspielen. Wir haben eine Klimakrise, und die ist sehr ernst zu nehmen. Wenn wir nichts tun, heizt uns unsere Stadt um acht Grad mehr auf.“

Der gemeinsame Beschluss in der Wiener Koalition sehe vor, dass der CO2-Ausstoß in der Stadt bis 2030 um die Hälfte reduziert wird. Dazu gehöre auch eine „autofreie Innenstadt, genauso wie eine Verkehrsreduktion, 30er-Zonen und eine neue Parkraumbewirtschaftung“, so Hebein.

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Sonderbetreuungszeit für Kinder könnte verlängert werden

Die während des Coronavirus-Lockdowns angebotene Sonderbetreuungszeit für Eltern könnte verlängert werden.

Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) setzt sich „dafür ein, dass sie auch für den Herbst möglich bleibt“, sagte sie im „Presse“-Interview (Mittwoch-Ausgabe). Die Maßnahme läuft nach aktuellem Stand Ende September aus.

Der Ruf nach Verlängerung war angesichts des nahenden Schulbeginns bereits zu hören. So forderte etwa die Arbeiterkammer (AK) Wien unter Hinweis auf bei roter Ampel drohende Schul- oder Kindergartenschließungen, Eltern weiter diese Möglichkeit zu geben. Sie plädierte aber für 100 statt bisher 30 Prozent Refundierung an den Arbeitgeber und einen Rechtsanspruch für die Eltern.

Nach dem bisherigen Modell konnten Arbeitnehmer nur, wenn der Dienstgeber zustimmt, drei Wochen freinehmen, wenn sie wegen Schul- und Kindergartenschließungen keine Möglichkeit zur Betreuung haben. Ein Drittel der Lohnkosten übernahm der Staat. Ausgenommen waren u. a. öffentlich Bedienstete und freie Dienstnehmer.

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ÖGB fordert mehr Schutz für ArbeitnehmerInnenrechte

Der ÖGB fordert mehr Schutz für Menschen, die ihre demokratischen Mitbestimmungsrechte in Anspruch nehmen. Der Leitende Sekretär Willi Mernyi und der Vorsitzende der Gewerkschaft vida, Roman Hebenstreit, verwiesen heute in einer Pressekonferenz auf zahlreiche Beispiele, wo Menschen wegen der geplanten Wahl eines Betriebsrates gekündigt wurden.

Konkret fordert die Gewerkschaft, dass Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl organisieren, bereits vor der Wahl vor Kündigung geschützt werden. Weiters müsse das Aussperren von BetriebsrätInnen aus dem Betrieb strafbar werden. Schließlich müsse GewerkschafterInnen der Zutritt zu Betrieben jederzeit möglich gemacht werden.

Laudamotion und Douglas als Beispiele

Mernyi und Hebenstreit erinnerten an mehrere Beispiele, in denen die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Füßen getreten worden seien. So sei etwa bei Laudamotion nicht nur die Wahl eines Betriebsrates verhindert, sondern auch die Kollegin, die einen Betriebsrat gründen wollte, ausgesperrt worden.

Genannt wurden auch die Firma Douglas, wo eine junge Frau gekündigt wurde, weil sie Betriebsrätin sein wollte, sowie ein Spital in Kärnten, wo ein Mitarbeiter gekündigt worden sei, weil er im Lockdown mehr Schutz für Schwangere wollte.

Wie aktuelle IFES-Umfrageergebnisse zeigen, hat die CoV-Krise mit Homeoffice und Kurzarbeit die Mitbestimmung der Arbeitnehmer zusätzlich vor neue Herausforderungen gestellt. Die zahlreichen arbeitslos gewordenen Menschen haben ihre betriebliche Anbindung und somit ihr Mitspracherecht verloren.

IFES-Geschäftsführerin Eva Zeglovits präsentierte eine Umfrage, wonach für 70 Prozent der Befragten Gerechtigkeit auch Mitbestimmung bedeutet. Die Mitbestimmung in der Politik finden 28 Prozent gerecht, jene im Betrieb 30 Prozent. Die Umfrage wurde im Jänner und Februar im Auftrag der Arbeiterkammer unter 2.000 repräsentativ ausgewählten Personen durchgeführt.

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Karenzgeld: Väter nur mit 4,5 Prozent der Anspruchstage

Lediglich 4,5 Prozent der genehmigten Anspruchstage des Kinderbetreuungsgeldes entfallen auf Männer. Das zeigt ein aktueller Rechnungshofbericht zu „Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz“. Die Bewertung der Kontrollinstanz fällt daher kritisch aus: „Die effektive Entlastung von Frauen und eine gleichmäßigere Aufteilung der Betreuungspflichten wurde nicht erreicht“, lautete das Urteil.

Die zeitliche Beteiligung von Männern am Kinderbetreuungsgeldbezug stieg zwar in den Jahren 2005 bis 2009 von 3,3 auf 4,5 Prozent. Seither stagnieren die Zahlen jedoch. Auch im Jahr 2018 nahmen Männer nur 4,5 Prozent aller Anspruchstage wahr. Insgesamt wurden 2018 gemäß Kinderbetreuungsgeldgesetz rund 1,2 Milliarden Euro an 130.000 Anspruchsberechtigte ausgezahlt, bilanziert der Rechnungshof in seinem heute vorgelegten Bericht.

„Extrem ungleich“

Die Verteilung der beanspruchten Tage zwischen Frauen und Männern ist „extrem ungleich“, heißt es darin. Und noch ein interessantes Detail: Väter nahmen vorzugsweise in den Monaten Juli und August das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch.

Die Differenz zu den oft veröffentlichten Zahlen betreffend Väterbeteiligung erklärt der Rechnungshof folgendermaßen: Das Familienministerium berechnet den Prozentsatz jener Väter, die insgesamt Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nahmen. So kam es etwa im Jahr 2017 auf eine Väterbeteiligung von 19,40 Prozent. Der Rechnungshof hat für seine Analyse allerdings die exakten Tage herangezogen, an denen Frauen und Männer jeweils das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch genommen haben. Für die Zukunft empfiehlt er dem Ministerium jedenfalls, weitergehende Maßnahmen zur Erhöhung der Väterbeteiligung zu prüfen.

Weitere Kritikpunkte

Zusätzliche Kritik kommt vom Rechnungshof bezüglich der Erledigungsdauer bei der Abwicklung des Kinderbetreuungsgeldes, die sich in der Zuständigkeit der Krankenversicherungsträger befindet. Er kritisiert, dass im Ministerium im untersuchten Zeitraum kein systematisches Controlling zur administrativen Abwicklung stattfand. Weiters wiesen die Prüferinnen und Prüfer in ihrem Bericht darauf hin, dass für die optimale Ausgestaltung des Leistungsanspruchs die „genaue Kenntnis der komplexen rechtlichen Grundlagen“ erforderlich ist. Ohne Hilfe seien Bürgerinnen und Bürger oftmals überfordert, schreibt der Rechnungshof.

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AK: Mit 315 Mio. Euro 45.000 Jobs schaffen

Um der Langzeitarbeitslosigkeit stärker den Kampf anzusagen, könnten mit einem Aufwand von lediglich 315 Mio. Euro 45.000 Jobs geschaffen werden. Damit könnte die Zahl jener Menschen, die schon ein Jahr oder länger vergeblich auf Jobsuche sind, um ein Drittel gesenkt werden, sagte AK-Arbeitsmarktexperte Simon Theurl heute. „Das können wir uns wirklich leisten“, so der Ökonom.

Die Rechnung geht für ein 1.700-Euro-Monatsbruttoeinkommen von 7.000 Euro Kosten pro Jahr aus – im Gegenzug gebe es Mehreinnahmen aus Konsumsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Augenmerk auf ältere Langzeitarbeitslose

Besonders profitieren davon sollten Menschen, die es auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer haben, etwa ältere Langzeitarbeitslose. Zuletzt waren in Österreich fast 143.000 Menschen länger als ein Jahr arbeitslos – das Risiko dafür steige auch bei einer guten Konjunktur ab dem Alter von 45, so Theurl. Wegen dieses deutlichen „Knicks“ ab 45 schlage die AK eine Umsetzung der staatlichen Jobgarantie „Chance45“ vor.

Auch der Ökonom Oliver Picek von Momentum sprach sich in der Onlinediskussion für ein möglichst rasch erstelltes Programm für Langzeitarbeitslose aus, nämlich „eine Jobgarantie, wenn jemand ein Jahr lang einen Job gesucht hat – dann muss ein öffentlicher Job auf ihn warten“.

Seiner Rechnung zufolge würden 150.000 Arbeitsplätze – für praktisch alle Langzeitarbeitslosen – knapp über eine Milliarde Euro kosten, etwa doppelt so viel wie Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe für diese Menschen.

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younion-Meidlinger: Stadt Wien hält ihr Versprechen, Regierung hat es gebrochen

Gewerkschaft younion begrüßt finanzielle Belohnung für HeldInnen der Corona-Krise

„In intensiven Gesprächen mit Bürgermeister und Stadtverwaltung haben wir eine Einigung erzielt. Wien nimmt Geld in die Hand, um den unglaublichen und vorbildlichen Einsatz der Heldinnen und Helden der Corona-Krise abzugelten. Das haben sich die ArbeitnehmerInnen der Daseinsvorsorge, die unter erschwerten Bedingungen für die Bürgerinnen und Bürger im Einsatz waren, mehr als verdient,“ erklärte heute, Freitag, der Vorsitzende der Gewerkschaft younion _ Die Daseinsgewerkschaft, Christian Meidlinger.   

„Die Stadt Wien hält damit ihr Versprechen, die großartigen Leistungen ihrer Beschäftigten in Zeiten von Corona nicht nur mit freundlichen Worten zu belohnen“, sagte Meidlinger. Auch die Regierung hatte den „HeldInnen der Krise“ einen Bonus versprochen. Mittlerweile ist davon keine Rede mehr.

Meidlinger: „Schon um die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen, ist jede Investition in die Kaufkraft eine Investition in die Zukunft. Die Regierung hat ihr Versprechen gebrochen. Aber noch wäre es für Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Kogler Zeit, ihre eigenen Ankündigungen umzusetzen und sich an Wien ein Beispiel zu nehmen.“     

Wie sich in anderen Bundesländern zeigt, wäre es höchste Zeit, einen Ausgleich für die finanziellen Verluste der österreichischen Gemeinden zu schaffen. Falls das nicht bald und in ausreichendem Maße geschieht, wird eine Corona-Prämie in vielen Gemeinden nicht möglich sein.

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