SPÖ-Kultursprecher Thomas Drozda übt Kritik an den geplanten Kulturhilfen während des Teil-Lockdowns im November. „Entgegen der ausdrücklichen Zusage der Regierung bekommen gemeinnützige Kultureinrichtungen nicht den 80-prozentigen Umsatzersatz“, bemängelte Drozda. Denn laut Richtlinien des Finanzministeriums müssten steuerpflichtige Einkünfte gemäß Paragraf 22 oder 23 des Einkommensteuergesetzes vorliegen – „das erfüllen aber Gemeinnützige nicht“, so Drozda.
„Ob es Dilettantismus ist oder Absicht – jedenfalls war das explizite Versprechen an die gemeinnützigen Kulturvereine und -betriebe offenbar die Unwahrheit: Sie gehen beim Umsatzersatz leer aus. Das wird für manche von ihnen auch das Ende bedeuten“, warnte Drozda und forderte, dass die Richtlinien noch geändert werden.
„Anspruch unabhängig der Rechtsform“
Grundsätzlich sei klar, dass der Anspruch unabhängig von der Rechtsform gelten soll, versicherte ein Sprecher der grünen Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer auf Anfrage der APA. Für Details verwies er auf das Finanzministerium. Eine Stellungnahme des Ministeriums steht noch aus.
Drozda bekräftigte außerdem die Forderung, dass die Kompensation auch für mittelbar betroffene Künstler und Zulieferer gelten müsse. „Jetzt ist es so, dass die Spielstätte Geld bekommt ohne Verpflichtung, das Geld auch an die freien KünstlerInnen weiterzugeben. Das muss geändert werden. Dazu werden wir bei der Nationalratssitzung nächste Woche einen Antrag einbringen“, kündigte er an. Mayer hatte für diese Gruppe eine Sonderförderung in Aussicht gestellt.
Finanzministerium weist SPÖ-Kritik zurück
Das Finanzministerium weist Drozdas Kritik zurück. Gemeinnützige könnten den Umsatzersatz sehr wohl beantragen, sofern diese Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes seien, so ein Sprecher des Finanzministeriums.
Dazu zählen all jene, die selbstständig eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausüben, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird, wie es im Gesetz heißt.