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AK: Kein CoV-Impfzwang am Arbeitsplatz

Weltweit setzen Politik und Wirtschaft derzeit große Hoffnungen in die CoV-Impfstoffe – doch nicht jeder möchte sich impfen lassen. Direkte Konsequenzen am Arbeitsplatz seien laut Arbeiterkammer Steiermark bei einer Weigerung derzeit nicht zu fürchten.

Viele fragen sich derzeit, ob der eigene Vorgesetzte Arbeitnehmer zu einer CoV-Impfung zwingen kann und etwa mit einer Kündigung als Konsequenz, wenn man sich nicht impfen lassen möchte, drohen kann. Einen Impfzwang kann es aus momentaner Sicht nicht geben, sagt Karl Schneeberger, Arbeitnehmerschützer der Arbeiterkammer Steiermark: „Grundsätzlich muss man sagen, der Arbeitgeber kann mich nicht zwingen, mich impfen zu lassen. Es gibt derzeit keine Regelung im Gesetz, und es gibt auch keine öffentlich-rechtliche Impfpflicht.“

Frage der Abwägung

Bei juristischen Angelegenheiten folgt jedoch meist noch ein „Aber“: Bei arbeitsrechtlichen Fragen handle es sich laut Schneeberger um Abwägungsfragen. Einerseits gehe es um die Interessen des Arbeitgebers in Bezug auf den Schutz seines Eigentumes – andererseits gehe es um die Interessen des Arbeitnehmers, was den Schutz seiner körperlichen Unversehrtheit betrifft.

Die Arbeiterkammer geht davon aus, dass diese Abwägung bei der derzeitigen Gesetzeslage zugunsten der Arbeitnehmer ausgeht, so Schneeberger: „Wie das in besonders heiklen Personengruppen ausgehen könnte – nämlich im Gesundheitsbereich – wird davon abhängen, ob sich herausstellen sollte, dass Geimpfte auch nicht ansteckend sind.“

Einzelfallklärungen nötig

Sollte es der Fall sein, dass geimpfte Personen nicht ansteckend sind, könnte die Abwägung auch zugunsten der Arbeitgeber ausfallen, so Schneeberger. Wissenschaftlich sei die Frage bisher nicht geklärt worden, ob Personen, die geimpft sind, andere trotzdem anstecken können, oder nicht. Eine Einzelfallklärung sei laut dem Experten auch beim Unterzeichnen eines neuen Dienstverhältnisses nötig. Pauschal könne auch hier gesagt werden, dass der Arbeitgeber keine Impfung vorschreiben darf.

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Demorichtlinie mit weniger Möglichkeiten als angedacht

Die vom Innenministerium seit Tagen angekündigte Richtlinie für Demonstrationen beinhaltet weniger Möglichkeiten als im Vorfeld geplant. Die ursprünglich angedachten Möglichkeiten der Untersagung oder Auflösung einer Versammlung sind kein Thema mehr. Die Richtlinie beinhaltet nun drei Punkte: Analyse der Socia-Media-Aktivitäten der Anmelder, enger Austausch zwischen den Sicherheitsbehörden und stärkere personelle Präsenz der Polizei.

Die Idee für die Richtlinie war nach Problemen mit Versammlungen von „Coronavirus-Leugnern“, die von Rechtsradikalen dominiert waren, entstanden. Angekündigt war ursprünglich eine Richtlinie, die sich in vier Hauptbereiche gliedert: Analyse der Anmeldung bereits im Vorfeld, Möglichkeiten der Untersagung einer Versammlung, Möglichkeiten der Auflösung einer Versammlung und die einsatztaktische Vorgehensweise bei der notwendigen Auflösung von Versammlungen. Davon ist nur der erste Punkt übrig geblieben, wie aus einer Medienunterlage des Ministeriums von gestern hervorgeht.

Mehr Fokus auf Soziale Netzwerke

Künftig soll die Analyse der Anmeldungen im Vorfeld verstärkt werden. „Die bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass die Versammlungen über Soziale Medien beworben werden. Oftmals in einem Ausmaß, das die gemeldete Teilnehmerzahl weit übersteigen lässt. Darüber werden auch dem Strafrecht zuwiderlaufende Postings entsprechend in die Beurteilung mit einfließen. Das verbale Eskalationspotenzial ist ein entscheidender Faktor bei der Untersagung einer Versammlung“, heißt es in dem Papier.

Als zweiter Punkt wird der enge Austausch zwischen den einzelnen Sicherheitsbehörden über die Anmelder von derartigen Versammlungsvorhaben angeführt. „Die bisherigen Erfahrungen zeigen einen bundesweit identen Kreis von Anmelderinnen und Anmeldern. Insbesondere erfolgt auch ein enger Austausch zwischen den Landespolizeidirektionen über strafbare Handlungen (Verwaltungsübertretungen, gerichtlich strafbare Handlungen) die bei Versammlungen wahrgenommen wurden.“

„Personelle Präsenz“

„Personelle Präsenz ist ein wesentlicher Faktor um die rechtskonforme Umsetzung einer Versammlung gewährleisten zu können“, lautet der dritte Punkt der Richtlinie. Die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit werde bundesländerübergreifend den personellen Einsatz koordinieren und Polizeikräfte auch bundesländerübergreifend einsetzen. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der 3-D-Philosophie (Dialog, Deeskalation, Durchgreifen) würden natürlich weiterhin beachtet.

Das Innenministerium ergänzte am Abend, dass es sich bei dem herausgegebenen Medienpapier nur um die Eckpunkte der Richtlinie handle. Die Richtlinie umfasse mehrere Seiten und werde bald zur Gänze präsentiert werden.

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Politologin: Nein zu „Freitesten“ ersparte Regierung Blamage

Die Regierung kritisiert die Opposition zwar für ihr Nein zum „Freitesten“ aus dem Lockdown. Aber die Opposition habe der Regierung da wohl „sogar einen Gefallen getan“, so die Politologin Kathrin Stainer-Hämmerle. Denn viele Fragen – etwa der Kontrolle oder der Verfassungswidrigkeit – seien noch offen gewesen. „Die Blamage ist der Regierung erspart geblieben“, Türkis-Grün habe „fast Glück gehabt mit diesem Einspruch“, konstatierte Stainer-Hämmerle gestern in der ZIB2.

Sowohl Stainer-Hämmerle als auch der Gesundheitsökonom Thomas Czypionka übten Kritik an der Kommunikation der Regierung zur Pandemie. Die Transparenz sei „sehr lückenhaft“, und auch in der Kommunikation und Information gebe es Mängel, stellte Czypionka etwa mit Blick auf die Impfungen oder die Massentests fest. Bei der Impfstrategie würde Transparenz und Perspektive für viele fehlen, sagte Stainer-Hämmerle etwa unter Hinweis darauf, dass die Regierung Zahlen dazu nur einmal wöchentlich veröffentlichen wolle.

Betroffene Branchen reagieren verschnupft

Weil das geplante Konzept des „Freitestens“ nun doch nicht kommt, werden Handel, Gastronomie und Kultureinrichtungen statt in der Woche davor erst am 25. Jänner Besucherinnen und Besucher empfangen können. Entsprechend fallen die Reaktionen der betroffenen Branchen aus.

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Corona: Kein Freitesten – Lockdown um eine Woche verlängert

Der Lockdown in Österreich wird de facto um eine Woche verlängert. Denn die Möglichkeit des Freitestens entfällt angesichts der am Sonntag angekündigten Blockade der Opposition, wie die APA aus Regierungskreisen erfuhr. Damit werden Handel, Gastronomie, Tourismus und wohl auch Schulen erst am 24. Jänner öffnen können.

Ursprünglich war ja geplant, dass jene, die sich einer Testung unterziehen, bereits eine Woche früher Vorteile lukrieren können – etwa den Besuch von Kultur- und Sportevents oder den Einkauf von Gütern, die man nicht täglich braucht, beispielsweise Kleidung oder Bücher. Zudem sollten persönliche Dienstleister wie Friseure mit 17. Jänner wieder Kunden empfangen können und die Schulen den Präsenzunterricht aufnehmen.

Eine entsprechende Novelle, die das Freitesten ermöglicht hätte, war kurz vor Jahreswechsel in Begutachtung geschickt worden. Gestern hatte aber die Opposition aus unterschiedlichen Gründen angekündigt, dem Gesetz die Zustimmung zu verweigern. Damit könnte die Vorlage zwar den Nationalrat passieren, würde aber vom Bundesrat dank der dort herrschenden knappen Mehrheit von SPÖ, FPÖ und NEOS (31:30) für rund zwei Monate auf Eis gelegt.

Für die Koalition ist so klar, dass der Lockdown um eine Woche verlängert werden muss. Ihr Plan, mit 18. Jänner über Freitestungen die Öffnung von Handel, Schule oder Kultur zu ermöglichen, sei durch die Haltung der Opposition nicht mehr umzusetzen, hieß es aus Regierungskreisen zur APA. Damit werde der Lockdown bis 24. Jänner nun für alle in Österreich gelten.

Ob es hier noch Änderungen geben kann, war vorerst unklar. Für heute waren Gespräche zwischen Gesundheitsministerium und Opposition sowie zwischen Bund und Ländern angesetzt. Stand Sonntagabend sah es aber nicht nach einer Verständigung zwischen Koalition und SPÖ bzw. NEOS aus. Ein Einlenken der FPÖ ist angesichts deren Kurses soundso auszuschließen.

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VOR zweifelt an Zeitplan für 1-2-3-Ticket

Der Verkehrsverbund Ostregion (VOR) zweifelt am Zeitplan für die Einführung des 1-2-3-Klimatickets für ganz Österreich. Es seien noch viele Fragen sowie die Finanzierung offen, sagte VOR-Geschäftsführerin Karin Zipperer gestern in einem Gespräch mit der APA. In einer vom VOR bei der Meinungsforscherin und früheren ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin beauftragten Umfrage bevorzugen die Österreicherinnen und Österreicher die gleichzeitige Einführung aller drei Tarifstufen 2021 gegenüber einer schrittweisen Umsetzung ab Sommer 2021 bis 2024.

Karmasin hat zwei strukturgleiche Stichproben mit je rund 1.000 Personen von 18 bis 62 Jahren befragt, die zumindest zwei regelmäßige Wege pro Woche mit einem öffentlichen Verkehrsmittel oder Pkw zurücklegen. Die eine Hälfte wurde zu einer schrittweisen Einführung befragt, in der das österreichweite 3er-Ticket im Sommer 2021 kommt und das 1er- und 2er-Ticket für ein bzw. zwei Bundesländer erst 2024. Die zweite Hälfte wurde zu einer gleichzeitigen Einführung aller drei Tarifstufen bereits im Sommer 2021 befragt.

Das Ergebnis: 28 Prozent würden eines der 1-2-3-Tickets im Sommer 2021 bei gleichzeitiger Einführung kaufen. Demgegenüber würden nur zehn Prozent das österreichweit gültige 3er-Ticket im Sommer 2021 kaufen. Für Karmasin nicht überraschend, denn erstens entstehe bei gleichzeitiger Einführung eine Wahlfreiheit, die sich auch positiv auf die 3er-Stufe auswirke, zweitens sei die 1er-Stufe für ein Bundesland die mit Abstand beliebteste Variante.

Gewessler stößt auf Widerstand

Ein Start des 1-2-3-Klimatickets mit 2021 ist unsicher. Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) will die 3er-Stufe des im Regierungsprogramm von ÖVP und Grünen vereinbarte Ticketmodells vorziehen und bis zum Sommer einführen. Aus den Bundesländern und deren Verkehrsverbünden kommt Widerstand an der Umsetzung. Bisher gibt es mit keinem Bundesland einen Vertrag. Für die Ostregion gebe es erst grobe Vorschläge, heißt es vom VOR.

Der VOR, der den öffentlichen Verkehr in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland verantwortet, hält eine Einführung bis Sommer 2021 zwar noch für möglich, man müsste aber Gas geben und endlich „faire Verhandlungen auf Augenhöhe“ führen. Eine Einführung bis Herbst oder Ende 2021 wäre realistischer. „Wir haben noch keinen gemeinsamen Nenner“, sagte Zipperer.

ÖVP und Grüne hatten sich in den Koalitionsverhandlungen auf die Umsetzung einer österreichweiten Jahresnetzkarte für den öffentlichen Verkehr geeinigt – „um 1 Euro pro Tag in einem Bundesland, um 2 Euro pro Tag in einem und im Nachbarbundesland, um 3 Euro pro Tag das gesamte Bundesgebiet“, wie es im Regierungsprogramm wörtlich heißt.

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younion: HeldInnen der Daseinsvorsorge brauchen Hilfe

Bis zu 8.000 Jobs könnten in Städten und Gemeinden verloren gehen – jetzt unterschreiben!

Im ersten Lockdown wurden sie noch täglich beklatscht, nun ist es um die HeldInnen der Daseinsvorsorge ruhig geworden. Dabei verrichten Sie noch immer ihren Dienst, teilweise rund um die Uhr. Sie halten zum Beispiel das Gesundheitswesen aufrecht, kümmern sich um Strom und Wasser, lassen die Öffis fahren oder leisten in den Kindergärten Bildungsarbeit.

„Unsere KollegInnen stecken gerade in der schwierigsten Phase der Pandemie. Die enormen Anstrengungen beginnen sie auszulaugen. Viele sind schon am Ende ihrer Kräfte“, sagt Christian Meidlinger, Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

Schon vor Corona herrschte Personalmangel

 „Es ist kein Wunder. Schon vor der Pandemie herrschte in fast allen Bereichen Personalmangel, da ist schon vieles nur noch am Limit gelaufen. Und dann kam eben Corona“, sagt Thomas Kattnig, Mitglied des Bundespräsidiums der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

Doch statt den MitarbeiterInnen der Städte und Gemeinden endlich mehr KollegInnen zur Seite zu stellen, nimmt die Bundesregierung sogar Personalkürzungen und Leistungseinschränkungen in Kauf. Denn sie versorgt die Städte und Gemeinden nicht mit ausreichend finanziellen Mitteln. Selbst das groß verkündete „1,5-Milliarden-Sonderpaket“ ist eine Mogelpackung. Denn direkt bekommen die Gemeinden lediglich 400 Millionen Euro für die weggebrochenen Ertragsanteile und um 100 Millionen Euro wird der Strukturfonds aufgestockt. Die restliche Milliarde ist nur ein Vorschuss, den die Gemeinden ab 2023 wieder zurückzahlen müssen.

Dem gegenüber stehen Berechnungen des Zentrums für Verwaltungsforschung (KDZ). Demnach haben die Gemeinden Einnahmeausfälle in der Höhe von 2,5 Milliarden Euro (ohne Wien). Die Mehraufwendungen der Gemeinden für die Bekämpfung der Corona-Krise sind da noch gar nicht eingerechnet.

Weniger Leistungen für die Bevölkerung

Spätestens 2023 droht das komplette finanzielle Desaster in den Städten und Gemeinden. Kommt keine echte Hilfe vom Bund, muss auch beim Personal gespart werden. Thomas Kattnig: „Berechnungen haben ergeben, dass bis zu 8.000 Jobs wackeln! Das heißt natürlich auch viel weniger Leistungen für die Bevölkerung.“

younion _ Die Daseinsgewerkschaft ruft deshalb zur Hilfe für die HeldInnen der Krise und zur Sicherung der Leistungen der Daseinsvorsorge für die BürgerInnen auf. Unter der Internetadresse www.unterschreiben.com kann der Erhalt der Arbeitsplätze unterstützt werden.

Thomas Kattnig: „Die Eintragung dauert nur zwei Minuten, also ungefähr so lange wie das Klatschen am Balkon gedauert hat. Jeder Name zählt und ist auch ein Zeichen der Wertschätzung, was die Daseinsvorsorge zur Zeit leistet.“

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younion: Gemeinden brauchen echte Hilfe, keine PR-Show

Aufstockung des Gemeindepakets ist Großteils nur Kredit

„Österreichs Gemeinden erhalten 2021 ein Sonderpaket in Höhe von 1,5 Milliarden Euro“ – Das hat die Bundesregierung lautstark angekündigt. Finanzminister Gernot Blümel spricht von „nötigen Mitteln um die aktuellen Aufgaben zu meistern“, Vizekanzler Werner Kogler vom „Rausinvestieren aus der Krise".

„Zum größten Teil ist das wieder nur eine PR-Show, auch wenn es teilweise in die richtige Richtung geht“, sagt Christian Meidlinger, Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft. „Denn wer sich das ‚Sonderpaket‘ im Detail ansieht, wird schnell erkennen, dass die Gemeinden lediglich 400 Millionen Euro für die weggebrochenen Ertragsanteile direkt bekommen und 100 Millionen über den Strukturfonds. Die restliche Milliarde ist nur ein Vorschuss, den die Gemeinden ab 2023 wieder zurückzahlen müssen.“

Thomas Kattnig, Mitglied des Bundespräsidiums der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Der Bund beauftragt die Gemeinden mit Krisenbewältigungsmaßnahmen und lässt sie mit den Kosten im Regen stehen. Das ist in etwas so, wie wenn ein Tischler einen Auftrag bekommt und erhebliche Mehrkosten hat. Bittet er dann den Auftraggeber die Rechnung zu begleichen, gibt ihm der nur ein Drittel in Bar und den Rest als Kredit. Im Grunde ist das mehr als grotesk.“

Ersten Einschätzungen zufolge, reichen die ‚geschenkten‘ 400 Millionen Euro höchstens bis Mitte nächsten Jahren. Und selbst wenn die ganzen 1,5 Milliarden Euro ohne Wenn und Aber ausbezahlt werden würden, zahlen die Gemeinden nach wie vor drauf. Denn Berechnungen des Zentrums für Verwaltungsforschung (KDZ) haben ergeben, dass die Gemeinden - ohne Wien - durch die Corona-Krise 2,5 Milliarden Euro verlieren.

„Da ist der zweite und dritte Lockdown aber noch nicht einberechnet“, ergänzt Thomas Kattnig. „Und auch nicht jene Kosten, die durch die Massentests und die bevorstehenden Impfungen entstehen. Die Bundesregierung muss die Gemeinden endlich als wichtige regionale Wirtschaftsmotoren sehen – und sie auch entsprechend fördern, so wie sie es bei den privaten Unternehmen auch macht.“

Christian Meidlinger abschließend: „Bei all diesen Zahlen darf man nicht vergessen, dass es im Grunde um die Menschen geht. Denn fehlt den Gemeinden Geld, hat das unmittelbare Auswirkungen auf die Bevölkerung – und natürlich auch auf die Beschäftigten in den Gemeinden. Sie haben schon jetzt die Planlosigkeit der Bundesregierung ausbaden dürfen, und werden dann auch noch mit einem Sparpaket ab dem Jahr 2023 ‚belohnt‘. Das könnte sogar bis zu 8.000 Gemeindebediensteten den Job kosten und viele Leistungen für die BürgerInnen einschränken!“

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Hilfspaket für Gemeinden um 1,5 Mrd. Euro aufgestockt

Die Bundesregierung wird das Coronavirus-Hilfspaket für die Gemeinden um 1,5 Mrd. Euro aufstocken, wobei eine Milliarde davon als Vorschuss gewährt wird – eine Rückverrechnung hierfür ist frühestens ab dem Jahr 2023 vorgesehen. Das gab die Regierung gestern gegenüber der APA bekannt.

Gemeinsam mit der bereits zur Verfügung gestellten Gemeindemilliarde sollen so insgesamt 2,5 Milliarden Euro für Städte und Kommunen für laufende, aber auch zukünftige Investitionen zur Verfügung gestellt werden, so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).

„Die Gemeinden und Städte leisten extrem viel, insbesondere in der fordernden Zeit der Pandemie. Die aktuelle Situation ist eine Herausforderung für die Budgets aller Gebietskörperschaften. Wir stellen den Gemeinden die nötigen Mittel zur Verfügung, um die aktuellen Aufgaben zu meistern und nach der Krise gesund herausstarten können“, so Blümel.

Rolle der Kommunen gewinnt an Gewicht

„Die Städte und Gemeinden haben durch die andauernde Pandemie und die damit verbundene Wirtschafts- und Beschäftigungskrise enorme Einnahmenausfälle bei gleichzeitigen Mehrkosten zu schultern“, teilte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) mit.

„Aber gerade in dieser Krise werden die Kommunen als wichtigste Investoren für die regionale Wirtschaft und die damit verbundenen österreichischen Arbeitsplätzen in unseren Klein- und Mittelbetrieben gebraucht. Denn Österreichs Städte und Gemeinden werden in den nächsten Jahren beim ‚Rausinvestieren aus der Krise‘ eine gewichtige Rolle zu spielen haben.“

Lob von ÖVP, Kritik von SPÖ und FPÖ

Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl dankte der Regierung für den Schritt und die Verhandlungen „auf Augenhöhe“, es handle sich um ein „wichtiges und notwendiges Hilfspaket“. Lob kam von Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer und Tirols Landeshauptmann Günther Platter (beide ÖVP).

Scharfe Kritik am Gemeindepaket kam von der Kärntner SPÖ: Der stellvertretende Klubobmann der SPÖ-Kärnten-Landtagsfraktion und Bürgermeister der Gemeinde Magdalensberg, Andreas Scherwitzl, sprach von einer „PR-Illusions-Show“: „Österreichs Gemeinden fehlen heuer und im kommenden Jahr aufgrund von Corona 2 Mrd. Euro. Und die Bundesregierung versucht nun allen Ernstes ihr 500 Mio. Euro kleines Trostpflaster als sensationellen Erfolg zu verkaufen.“

Auch die FPÖ ist unzufrieden: Der Kärntner FPÖ-Chef Gernot Darmann kritisierte „vollkommene Planlosigkeit“ und „fehlendem Problembewusstsein“. Die Gemeinden würden dringend Liquidität brauchen, weitere Kredite wären sinnlos, „da die bisherige Last nicht zu stemmen ist“.

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Ludwig: Offene Fragen zum „Freitesten“

Neben Verständnis hat Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) auch mit Kritik auf den am Freitag bekanntgegebenen neuerlichen CoV-Lockdown nach Weihnachten reagiert. Es gebe noch zahlreiche Fragen zu klären, etwa zum „Freitesten“, so Ludwig.

In Wien sieht man nach den Ankündigungen der Bundesregierung noch jede Menge Fragen unbeantwortet. Es gebe noch viele Details zu klären – vor allem rund um das Thema „Freitesten“ nach dem 17. Jänner, hieß es auf APA-Anfrage am Freitagabend aus dem Büro von Ludwig. Hier werde man für eine genauere Beurteilung die konkreten Rechtsgrundlagen abwarten.

Am 16. und 17. Jänner gehen die Massentests in die zweite Runde. Danach sollen der Handel sowie auch Kultur und Gastronomie wieder öffnen, aber eben nur für all jene, die kurz davor beim Massentest waren. Wie sich die Tests für die rund 1,7 Millionen Testberechtigten in Wien an zwei Tagen ausgehen sollen, ist noch offen.

 „Es braucht eine Gesamtstrategie“

Konkret wurde Ludwig mit seiner Kritik am Vorgehen der Bundesregierung auch in einem Zeitungsinterview. „Es braucht eine Gesamtstrategie, die auch den übernächsten Schritt mitüberlegt – damit man nicht die Menschen ständig in der Ungewissheit lässt, was nächste Woche ist. Sie sind irritiert, weil sie überhaupt keine Planungssicherheit mehr haben. Und auch nicht das Gefühl, dass sich irgendetwas verbessert. Über den Lockdown sollten nicht Politiker aus dem Bauch heraus entscheiden“, sagte Ludwig zum „Standard“.

Ein klares Nein zu den angekündigten Schulschließungen kam von Wiens Vizebürgermeister und Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS). „Es ist vor allem schade für die Eltern, die eine große Unsicherheit haben“, sagte Wiederkehr gegenüber „Wien heute“. Ähnlich wie der Koalitionspartner sieht auch Ludwig die neuerlichen Schulschließungen „mit großer Sorge“, wie „Heute“ (Onlineausgabe) berichtete. Vor allem die Situation an den Oberstufen, wo bereits seit 14 Wochen kein regulärer Unterricht möglich war.

 

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Sidl/Kattnig: EU verbessert Trinkwasserversorgung

Trinkwasser-Richtlinie bringt mehr Qualitätskontrollen - Pestizid-Belastung soll reduziert werden

Die Qualität des Leitungswassers entspricht EU-weit nicht annähernd den österreichischen Standards. In vielen EU-Mitgliedsländern ist das Wasser aus der Leitung gar nicht trinkbar. Das soll sich jetzt durch die Neufassung der EU-Trinkwasser-Richtlinie ändern. „Die Menschen in Europa müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Trinkwasser den höchsten Qualitätsstandards entspricht. Österreich zeigt seit langem vor, wie eine gute öffentliche Trinkwasserversorgung funktioniert – das muss das Vorbild für die gesamte EU sein“, begrüßen SPÖ-EU-Abgeordneter Günther Sidl und Thomas Kattnig, Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA), die neue Trinkwasser-Richtlinie als wichtigen Meilenstein: „Die EU muss die Trinkwasserversorgung für alle BürgerInnen verbessern. Mit der überarbeiteten Richtlinie werden hier endlich die notwendigen Entwicklungen angestoßen.“

Sidl: Pestizid-Belastung verringern

Durch die Trinkwasser-Richtlinie werden in Zukunft strengere Grenzwerte für Schadstoffe im Trinkwasser gelten, die durch die Wasserversorger transparent kontrolliert werden müssen. „Wir haben im Parlament dafür gesorgt, dass die neuen Kontrollen auch für kleinstrukturierte Wasserversorgungsunternehmen - wie etwa in Österreich - durchführbar sind und dabei kein überzogener Aufwand entsteht. Schließlich ist das Ziel der Trinkwasser-Richtlinie eine Qualitätssteigerung und keine Preissteigerung“, betont Sidl, der zusätzliche Maßnahmen gegen die Pestizid-Belastung in Böden und Gewässern fordert. „Wir müssen endlich verstehen, dass alles, was wir in die Natur einbringen, schlussendlich über Lebensmittel und über Trinkwasser wieder in unserem Körper landet. Deshalb ist es besonders wichtig, die seit Jahren steigende Pestizid-Belastung deutlich zu reduzieren. Die EU muss hier mit einer Forschungsstrategie für nachhaltige Alternativen zu Umweltgiften einen neuen Weg vorgeben, um die Ursachen der Schadstoffbelastung zu bekämpfen.“

Kattnig: Menschenrecht auf Wasser verwirklichen

Kattnig begrüßt die Einigung über die Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie auch als einen Schritt in die richtige Richtung zur Verwirklichung des Menschenrechts auf Wasser in der EU: „Es ist ein Erfolg der UnterstützerInnen der ersten erfolgreichen Europäischen BürgerInneninitiative (EBI) ‚Right2Water – Wasser ist ein Menschenrecht‘. Trotzdem wäre bei der Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie doch deutlich mehr möglich gewesen. Positiv ist, dass die Zielbestimmung der Richtlinie erweitert wurde und nun Maßnahmen zu einem verbesserten Zugang zu Trinkwasser zu setzen sind, strengere Grenzwerte bei Blei und hormonverändernden Stoffen Qualität und Sicherheit steigern und zusätzliche Informationspflichten den KonsumentInnenschutz verbessern. Leider gibt die Richtlinie den Mitgliedstaaten Spielraum, die festgelegten Bestimmungen zu interpretieren.“

„Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung gefördert wird und dass keinem Nutzer in der EU die Wasserversorgung gekappt wird. Die Säule der sozialen Rechte, insbesondere der Grundsatz 20 über den Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen, bietet die Grundlage, das Menschenrecht auf Wasser vollständig umzusetzen“, kündigen Kattnig und Sidl an.

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