Ein kräftiges Plus für die MTD! • Hebammen • der gehobene medizinischtechnische Dienst • der medizinisch-technische Fachdienst • die medizinischen Assistenzberufe bleiben im K-Schema. Für sie gibt es rückwirkend mit 1. Jänner 2019 ein Plus von: Diese Zulagen gelangen 12 Mal im Jahr zur Auszahlung und werden in der Pensionsberechnung einbezogen. Alle Berechnungen beinhalten KEINE Zulagen, sind Bruttosummen und alle Angaben ohne Gewähr. Hinweise: Das erhöhte Gehalt kann erst nach Beschlussfassung im Gemeinderat ausbezahlt werden. Einen genauen Termin dafür gibt es allerdings noch nicht. Die Auszahlung erfolgt auf jeden Fall rückwirkend! |